Als der Kläger am 14. Jänner 1968 gegen 20 Uhr das vom Beklagten als Pächter betriebene Gasthaus über die zum Parkplatz führende Außentreppe verließ, glitt er auf der obersten Stufe aus, stürzte über die Treppe und zog sich mehrere Verletzungen zu. Mit der Behauptung, der Beklagte habe es unterlassen, den Zugang zum Gasthaus vom Schnee zu säubern und zu streuen, begehrte der Kläger Ersatz der Heilungskosten und des Verdienstentganges sowie die Zahlung eines Schmerzengeldes. Der Be... mehr lesen...
Norm: ArbGerG §1 IGaJN §1 AJN §41
Rechtssatz: Der Grundsatz, wonach dann, wenn derselbe Tatbestand verschiedenen Gesetzesnormen unterstellt werden kann, das angerufene Gericht zuständig ist, wenn es die Zuständigkeit auch nur hinsichtlich einer der anzuwendenden konkurrierenden Normen besitzt, gilt dann nicht, wenn der Anspruch nur auf die eine Gesetzesnorm gestützt und die andere ausdrücklich ausgeschlossen wird. Entscheidu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die vorliegende, auf Zahlung von 3.100 S samt 4 % Zinsen seit 1. 1. 1967 gerichtete Klage ist auf die Behauptung gestützt, dass die Beklagte seit dem Jahre 1967 Vereinsmitglied der Klägerin sei und dieser die einmalige Eintragungsgebühr von 100 S sowie die jährlichen Mitgliedsbeiträge von 1.000 S für die Jahre 1967, 1968 und 1969 schulde. Die Beklagte gab zu, der Klägerin im November 1967 als Mitglied beigetreten zu sein, sie wendete jedoch ein, dass erst bei de... mehr lesen...
Norm: AußStrG §1 B1JN §40aJN §41JN §1 BIa
Rechtssatz: Für die Frage der Zulässigkeit des Rechtsweges sind ausschließlich die Klagsbehauptungen maßgeblich (SZ 19/199; SZ 23/81; SZ 36/79). Anmerkung Bem: Der
Rechtssatz: wird wegen der Häufigkeit seiner Zitierung ("überlanger RS") nicht bei jeder einzelnen Bezugnahme, sondern nur fallweise mit einer Gleichstellungsindizierung versehen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: JN §41
Rechtssatz: Wenn ein Anspruch auf zwei Rechtstitel gestützt wird, die - jeder für sich - bei verschiedenen Gerichten geltend zu machen sind, steht dem Kläger das Wahlrecht zu, und zwar auch dann, wenn es sich um eine unprorogierbare Zuständigkeit handelt. Auch die Geltendmachung weiterer Klagsgründe im Verlauf des Prozesses berührt die Zuständigkeit nicht. Entscheidungstexte 1 Ob ... mehr lesen...
Norm: ABGB §833AußStrG §1 B1AußStrG §2 Abs2 Z1 BJN §41JN §42 Ab
Rechtssatz: Leitet ein Miteigentümer aus einer getroffenen Benützungsregelung einen Bereicherungsanspruch ab, ist dieser im Rechtsweg zu erheben. Die Unzuständigkeit des angerufenen Außerstreitrichters ist in jeder Lage des Verfahrens, also auch im Rechtsmittelverfahren von Amts wegen wahrzunehmen. Entscheidungstexte 8 Ob 352/6... mehr lesen...
Mit der am 7. Juni 1962 beim Bezirksgericht A. übereichten Mahnklage begehrte der Kläger vom Beklagten die Zahlung eines Betrages von 6000 S samt 4% Zinsen seit 2. September 1961 als Restkaufpreis für einen um den Betrag von 14.300 S vom Beklagten gekauften Personenkraftwagen. Das Bezirksgericht A. überwies die Rechtssache über die vom Beklagten bei der Tagsatzung vom 11. September 1962 erhobene Einrede der örtlichen Unzuständigkeit auf Antrag des Klägers gemäß § 261 (6) ZPO. an das... mehr lesen...
Norm: JN §41
Rechtssatz: Bestreitet der Beklagte die örtliche Zuständigkeit, so können hilfsweise auch in der Klage nicht bezogene Gerichtsstände ins Treffen geführt werden (vgl 3 Ob 39/55 = JBl 1955,636). Entscheidungstexte 6 Ob 344/64 Entscheidungstext OGH 23.12.1964 6 Ob 344/64 Veröff: EvBl 1965/330 S 492 5 Ob 41/73 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Der Kläger nimmt den wegen Übertretung gemäß § 431 StG. rechtskräftig verurteilten Zweitbeklagten als Lenker und den Erstbeklagten als Halter eines Lastkraftwagens auf Ersatz des Schadens in Anspruch, der ihm infolge eines Verkehrsunfalles erwachsen ist. Das Erstgericht wies auf Grund des Ergebnisses seiner an das Bundesministerium für Justiz gemäß Art. IX (3) EGzJN. gerichteten Anfrage die Klage in Ansehung des Erstbeklagten wegen Mangels der inländischen Gerichtsbarkeit zurück. De... mehr lesen...
Norm: ArbGerG §1 IAJN §1 BIaJN §41 ffZPO §226 IIIBZPO §405 C
Rechtssatz: Hat sich der Kläger nicht auf einen bestimmten Rechtsgrund festgelegt, so hat das von ihm angerufene Gericht den ihm vorgetragenen einheitlichen Sachverhalt nach allen rechtlichen Gesichtspunkten zu beurteilen; dies auch dann, wenn es als Arbeitsgericht (ordentliches Gericht) nur zur Entscheidung über einen der aus dem Sachverhalt abzuleitenden Rechtsgründe berufen wäre, d... mehr lesen...
Das Erstgericht hob das bisherige Verfahren als nichtig auf, erklärte zur Entscheidung des gegenständlichen Rechtsstreites das Arbeitsgericht Spittal an der Drau für sachlich zuständig, überwies auf Antrag der klagenden Partei die Rechtssache diesem nicht offenbar unzuständigen Arbeitsgericht gemäß § 261 Abs. 6 ZPO. und legte dem Kläger die Zahlung der Kosten des Unzuständigkeitsstreites auf. Das Rekursgericht wies den Rekurs der beklagten Partei, soweit er sich gegen den Ausspruch ... mehr lesen...
Norm: JN §41ZPO §235 Abs1 E
Rechtssatz: Die Klage ist bei der Vorprüfung wegen sachlicher Unzuständigkeit zurückzuweisen, wenn infolge eines Rechenfehlers der begehrte Restbetrag zwischen Schuld und Teilzahlungen zwar als über der Gerichtshofgrenze liegend angegeben, in Wahrheit aber geringer ist. Die mangels Zurückweisung der Klage sodann im Verfahren erhobene Unzuständigkeitseinrede ist aber ihrerseits zurückzuweisen, wenn der Kläger sein Beg... mehr lesen...
Norm: JN §41JN §43ZPO §240 Abs2 CIaZPO §406 Aa
Rechtssatz: Nicht mehr der Zeitpunkt der Klagseinbringung, sondern jene der Entscheidung ist maßgebend, wenn infolge einer Änderung im Werte des Streitgegenstandes oder im Vorbringen des Klägers das angerufene Gericht anfänglicher Unzuständigkeit zuständig geworden ist. Entscheidungstexte 1 Ob 532/51 Entscheidungstext OGH 12.09.1951 1 ... mehr lesen...
Norm: JN §41JN §43ZPO §240 Abs1 AZPO §412ZPO §441
Rechtssatz: Richterwechsel nach § 412 ZPO berechtigt die beklagte Partei nicht, erst bei der erneuerten Streitverhandlung die Einrede der sachlichen Unzuständigkeit zu erheben; trotz Neudurchführung der Verhandlung besteht keine Möglichkeit mehr, befristete und bis zum Richterwechsel versäumte Einreden nachzuholen. Entscheidungstexte 5 Ob ... mehr lesen...
Norm: ArbGerG §1 IGaJN §41
Rechtssatz: Maßgebend für die sachliche Zuständigkeit sind die Klagsangaben (vgl auch 4 Ob 9/56 = Arb 6404). Entscheidungstexte 4 Ob 104/54 Entscheidungstext OGH 16.07.1954 4 Ob 104/54 Veröff: JBl 1954,546 7 Ob 5/56 Entscheidungstext OGH 11.01.1956 7 Ob 5/56 GlRS BAG vom 25.05.1956, 2 AZR 3... mehr lesen...
Norm: ArbGerG §1 IGaArbGerG §5JN §1 DIIJN §41ZPO §240 Abs2 CIIaZPO §477 Z3ZPO §477 Z6
Rechtssatz: Ob eine Streitsache vor die ordentlichen oder die Arbeitsgerichte gehört, ist eine Frage der sachlichen Zuständigkeit und nicht der Zulässigkeit des Rechtsweges. Entscheidungstexte 1 Ob 246/56 Entscheidungstext OGH 03.10.1956 1 Ob 246/56 Veröff: SZ 29/66 = EvBl 1958/7 S 15 = Arb... mehr lesen...
Der Kläger brachte in seiner beim Bezirksgericht Liesing eingebrachten Klage vor, daß die Beklagte bis zum 22. Juni 1954 Hausbesorgerin seines Hauses gewesen und mit dem in Rechtskraft erwachsenen Urteil des Arbeitsgerichtes Wien zu 9 Cr 342/54 die Aufkündigung des Hausbesorgervertrages für rechtswirksam erklärt worden sei. Die Beklagte habe daher ab 1. Juli 1954 für die weitere Benützung der Wohnung ein Benützungsentgelt von monatlich 150 S zu bezahlen, was der Beklagten auch mitgete... mehr lesen...
Norm: JN §41ZPO §235 Abs1 EZPO §240 Abs1ZPO §261 Abs1
Rechtssatz: Die Einrede der Unzuständigkeit im Falle der Ausdehnung ist, wenn die erste Tagsatzung schon vorüber ist, in sinngemäßer Anwendung des § 240 ZPO bei sonstigem Ausschluß unmittelbar nach Vornahme der Klagsänderung zu erheben. Entscheidungstexte 1 Ob 37/55 Entscheidungstext OGH 21.09.1955 1 Ob 37/55 ... mehr lesen...
Der Kläger behauptet, eine Lohnforderung gegen die I.-GesmbH. zu besitzen. Die Beklagte und ihr Mitgesellschafter Karl W. haben ihren Gesellschaftsanteil an Franz E. und Johann E. übertragen. Bei dieser Gelegenheit verpflichtete sich die Beklagte gegenüber Johann E., daß sie für die Lohnansprüche des Klägers voll aufkommen werde. Das Kreisgericht Wels wies die beim Arbeitsgericht Bad Ischl eingebrachte Klage wegen sachlicher Unzuständigkeit zurück. Die Beklagte habe ihren Geschäftsa... mehr lesen...
Norm: ArbGerG §1 IBdJN §41
Rechtssatz: Die Frage, ob die Wohnung, deren Räumung begehrt wird, eine Dienstwohnung und damit die Zuständigkeit des Arbeitsgerichtes gegeben ist, ist nicht auf Grund der beiderseitigen Vorbringen, sondern auf Grund von Verhandlungsergebnissen zu beurteilen. Entscheidungstexte 1 Ob 973/54 Entscheidungstext OGH 23.03.1955 1 Ob 973/54 Veröff: Arb 6201 ... mehr lesen...
Norm: JN §41JN §42 AeZPO §130ZPO §240 Abs3 CIcZPO §514 C2
Rechtssatz: Anwendbarkeit des Judikatenbuches 61 (neu) bei a - limine - Zurückweisung der Klage wegen Unzulässigkeit des Rechtsweges. Entscheidungstexte 1 R 5/19 Entscheidungstext OGH 21.01.1919 1 R 5/19 Ähnlich; Veröff: SZ 1/3 3 Ob 800/54 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Das Erstgericht wies die Klage a limine zurück, weil die Sache nicht auf den Rechtsweg gehöre. Das Rekursgericht hob infolge Rekurses der klagenden Parteien auf und trug dem Erstgericht die Einleitung des gesetzmäßigen Verfahrens über die vorliegende Klage unter Abstandnahme vom gebrauchten Zurückweisungsgrund auf. Der Oberste Gerichtshof wies den Rekurs der beklagten Partei gegen den Beschluß des Rekursgerichtes zurück. Rechtliche Beurteilung Aus der Begrü... mehr lesen...
Norm: JN §41
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 41 Abs 2 JN gilt nur für die amtswegige Prüfung der Zuständigkeit durch das Gericht vor Anberaumung einer Tagsatzung. Wurde die Unzuständigkeit in diesem Stadium nicht wahrgenommen, so ist über die bei der ersten Tagsatzung erhobenen Einrede, aber auch über die von Amts wegen aufgegriffene Frage der Unzuständigkeit nach den sonst geltenden Grundsätzen mündlich zu verhandeln. Es ist also insbesondere... mehr lesen...
Norm: JN §41
Rechtssatz: Die Zuständigkeit ist nach der Sachlage zur Zeit der Anhängigmachung des Anspruches, nicht seiner Streitanhängigkeit zu beurteilen. Es kommt also auf die Klagserhebung, nicht auf die Zustellung an. Spätere Tatbeständsänderungen sind grundsätzlich unerheblich. Entscheidungstexte 1 Ob 284/54 Entscheidungstext OGH 12.05.1954 1 Ob 284/54 ... mehr lesen...
Norm: ArbGerG §1 IGaJN §1 AJN §41LPfV §10 Abs2USchG §4
Rechtssatz: Wenn ein und derselbe Tatbestand verschiedenen Gesetzesnormen unterstellt werden kann (§ 2 USchG) und § 10 Abs 2 LPfV) ist das angerufene Gericht zuständig, wenn es die Zuständigkeit auch nur hinsichtlich einer der anzuwendenden konkurrierenden Normen besitzt. Entscheidungstexte 1 Ob 948/52 Entscheidungstext OGH 10.12.... mehr lesen...
In ihrer Klage bringt die Klägerin vor, die Beklagte verabreiche ihrem geschiedenen Mann August H. den Unterhalt und enthebe ihn dadurch der Notwendigkeit, einen Dienstposten anzunehmen. Sie habe Exekution in die Dienstbezüge des August H. gegen die Beklagte geführt, von dieser als Drittschuldnerin jedoch nichts bezahlt erhalten. In Wirklichkeit führe August H. den Betrieb der Beklagten völlig selbständig, sei dessen Chef, und es würde ihm in dieser Eigenschaft ein monatliches Entgelt... mehr lesen...
Norm: BinnSchiffG §4SchFG §4JN §1 CVIIIJN §41ZPO §240 Abs2
Rechtssatz: Die funktionelle Zuständigkeit des Amtsgerichts als Schiffahrtsgericht ist als ausschließliche von Amts wegen zu beachtende. RS U Hanseatisches OLG Bremen (D) 1952/02/19 2 U 325/51 Veröff: ZZP 1952,492 Anmerkung Diese Rechtssatznummer wurde irrtümlich doppelt vergeben. Er sollte nur mehr mit der RS-Nummer RS0104604 zitiert werden. Schl... mehr lesen...
Norm: BinnSchiffG §4SchFG §4JN §1 CVIIIJN §41ZPO §240 Abs2 CIIa
Rechtssatz: Die funktionelle Zuständigkeit des Amtsgerichts als Schiffahrtsgericht ist als ausschließliche von Amts wegen zu beachten. RS U Hanseatisches OLG Bremen (D) 1952/02/19 2 U 325/51 Veröff: ZZP 1952 H6,492 Anmerkung Die doppelte RS-Nummer resultiert aus der Zusammenführung von zwei identischen Rechtssätzen (doppelt erfasst) in ein einziges Rechtssatzd... mehr lesen...
Theresia und Barbara R. haben die aus zwei Zimmern, einem Kabinett und Nebenräumen bestehende Wohnung in Wien ... gemeinsam gemietet. Da Barbara R., ohne daß eine Vereinbarung hierüber mit Theresia R. erzielt worden wäre, das größere der beiden Zimmer sowie das Kabinett mit ihrer Tochter ausschließlich benützt, begehrte Theresia R. im Klageweg gegen Barbara R., ihr auch die Mitbenützung des größeren Zimmers zu gestatten. Das Prozeßgericht gab dem Klagebegehren statt. Das Berufungs... mehr lesen...
Norm: JN §1 AJN §41JN §42 AaZPO §240 Abs1 BZPO §577 Abs1
Rechtssatz: 1./ Die Schiedsgerichtsvereinbarung ist nicht mit der Einrede der Unzulässigkeit des Rechtsweges, sondern mit jener der sachlichen Unzuständigkeit geltend zu machen (so bereits SZ 6/122, SZ 2/41). 2./ Die Einhaltung eines Schiedsvertrages ist nicht eine von Amts wegen zu wahrenden Angelegenheit. Entscheidungstexte 2 Ob 603/5... mehr lesen...