Norm
BinnSchiffG §4Rechtssatz
Die funktionelle Zuständigkeit des Amtsgerichts als Schiffahrtsgericht ist als ausschließliche von Amts wegen zu beachten.
RS U Hanseatisches OLG Bremen (D) 1952/02/19 2 U 325/51
Veröff: ZZP 1952 H6,492
Anmerkung
Die doppelte RS-Nummer resultiert aus der Zusammenführung von zwei identischen Rechtssätzen (doppelt erfasst) in ein einziges Rechtssatzdokument. Der Rechtssatz sollte nur mehr mit der führenden RS-Nummer RS0104604 zitiert werden.Schlagworte
*D*European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:1952:RS0104604;RS0104694Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.06.2018