Begründung: Der Kläger stellte das Urteilsbegehren, der Beklagte sei schuldig, unverzüglich die Grundparzelle 417/1 der KG Gerlos von sämtlichen Fahrnissen zu räumen und ihm, dem Kläger, geräumt zu übergeben. Zur
Begründung: brachte er vor, es sei ihm im Rahmen eines Wald- und Weidetrennungsverfahrens durch Bescheid des Amtes der Tiroler Landesregierung ein Teil der genannten Grundparzelle ins Eigentum und zur alleinigen Benützung übertragen worden, der Beklagte lagere jedoch trotz... mehr lesen...
Norm: JN §41JN §42 Aa
Rechtssatz: Selbst im Falle, daß die zur
Begründung: des Anspruchs vorgebrachten Tatsachen mit jenen zusammenfallen, die für die Zuständigkeit des inländischen Gerichtes maßgebend sind, kann es dann nicht genügen, daß die klagende Partei die Voraussetzungen des Gerichtsstandes bloß behauptet, wenn aus dem Vorliegen des Gerichtsstandes erst das Indiz für das Vorliegen inländischer Gerichtsbarkeit folgt. E... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller brachten vor, sie seien zu 5/6 und die Antragsgegnerin zu 1/6 Miteigentümer der Liegenschaft EZ 102 KG Hütteldorf, Linzerstraße 404-406. Die Antragsgegnerin habe zu 4 C 985/82 des Erstgerichtes eine Klage gegen die Antragsteller eingebracht, in der sie sich auf eine von den früheren Miteigentümern im Jahr 1961 getroffene Benützungsregelung gestützt habe. Mit dem dieser Klage stattgebenden Urteil sei folgendes festgestellt worden: "Im Verlassenschaftsv... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin unterhielt bei der beklagten Partei seit 20. Jänner 1983 ein nicht als Gehalts- oder Rentenkonto geführtes Kontokorrentkonto unter der Bezeichnung Nr.313-221-541/00. In der Folge eröffnete die beklagte Partei für die Klägerin unter der Bezeichnung Nr.313-221-541/01 ein weiteres Girokonto, auf das noch vor dem 21.Jänner 1985 einige Überweisungen an die Klägerin gebucht wurden. Ein eigenes Kontoeröffnungsblatt wurde für dieses Konto septo nicht ange... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagenden Parteien sind Eigentümer der Liegenschaft EZ 815 KG Mödling (Roseggerweg 3), auf der sich eine um die Jahrhundertwende als "Herrenhaus" erbaute Villa und ein Gärtnerhaus mit einer Nutzfläche von 71,71 m 2 befinden. Das Gärtnerhaus wurde zunächst von einer Frau namens W*** bewohnt. Als diese auszog, schloß der Rechtsvorgänger der klagenden Parteien, Dr. K***-L***, mit Waltraud S*** einen Vertrag über die Benützung des Gärtnerhauses. Waltraud S***... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin bewohnt als Mitglied der Antragsgegnerin in deren Haus Wien 22., Guido Lammer-Gasse 5, Stiege 7, die Wohnung Nr.4 aufgrund des Nutzungsvertrages vom 26.Mai 1977. Im Jahre 1982 ließ die Antragsgegnerin an den Außenwänden des Hauses und u.a. auch in der Wohnung der Antragstellerin zur Behebung von im Winter 1977/78 u.a. in der Wohnung der Antragstellerin aufgetretener Schimmelpilzbildung Wärmedämmplatten anbringen. Wegen der im Zuge dieser Sanierungsa... mehr lesen...
Norm: JN §41JN §65
Rechtssatz: Aufgabe der örtlichen Zuständigkeitsordnung ist primär die möglichst gleichmäßige Verteilung der Rechtssachen auf alle gleichrangigen Gerichte des Bundesgebietes. Entscheidungstexte 2 Nd 3/86 Entscheidungstext OGH 25.11.1986 2 Nd 3/86 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1986:RS... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte ist Mieter der im Haus des Klägers in Wien 16., Degengasse 63, gelegenen Wohnung top.Nr.15 und 16. Mit der am 7.März 1983 erhobenen Klage begehrte der Kläger vom Beklagten die Entfernung einer in der Wohnung des Beklagten errichteten Trennwand und einer Badewanne, die Vermauerung eines hergestellten Mauerdurchbruches und den Wiedereinbau der in der Küche vorhanden gewesenen Sitzbadewanne. Der Beklagte habe entgegen der im Mietvertrag getroffenen Vereinbaru... mehr lesen...
Begründung: Der Vermieter ist Eigentümer von 1200/5650 Anteilen der Liegenschaft EZ 929 KG Innsbruck mit dem Haus Bürgerstraße 26 in Innsbruck. Mit diesen Anteilen ist untrennbar das Wohnungseigentum an der vom Mieter bewohnten im 2. Stockwerk gelegenen Wohnung verbunden. Das Wohnungseigentum wurde schon für den früheren Eigentümer der Anteile begründet, der Vermieter erwarb diese Anteile mit dem Kaufvertrag vom 25. Mai 1983. Er ist Eigentümer weiterer Anteile dieser Liegenschaft.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist seit 1.7.1983 als Handelsangestellte im Betrieb der beklagten Partei beschäftigt. In der Zeit vom 11.4.1985 bis 15.5.1985 konsumierte sie den Jahresurlaub 1985 im gesetzlichen Ausmaß von 26 Werktagen. Seit 16.5.1985 befand sich die Klägerin bei aufrechtem Dienstverhältnis im Mutterschutz. Insgesamt gelangte an die Klägerin für 1985 eine Urlaubsbeihilfe von brutto S 3.837,50 zur Auszahlung. Die Klägerin verdiente zuletzt monatlich brutto S 7.65... mehr lesen...
Begründung: Der Erstkläger ist Miteigentümer des Hauses EZ 14, KG Oberdöbling, Hardtgasse 19, zu 894/1023-Anteilen, der Zweitkläger ist Miteigentümer zu 129/1023-Anteilen. Mit den Miteigentumsanteilen des Zweitklägers ist Wohnungseigentum an "W 8" verbunden. Es handelt sich hiebei um den Dachboden des Hauses, den der Zweitkläger auszubauen beabsichtigt. Die Beklagten sind Mieter im Haus Hardtgasse 19, und zwar der Erst- und die Zweitbeklagte der Wohnung Nr.7, die Dritt- und der Vi... mehr lesen...
Begründung: Die Hauptmieterin Maria P*** hat in dem ausgedehnten Gebäudekomplex des Schottenstiftes in 1010 Wien, Freyung 6, Räumlichkeiten in Bestand. Für die 13 Stiegenhäuser der Baulichkeit sind 3 Wasserzähler vorhanden. Im Gebäude liegen vorwiegend Wohnungen. Es sind nicht sämtliche Bestandobjekte mit gesonderten Wasserzählern ausgestattet. Bis zum 31.Dezember 1983 (§ 47 Abs. 2 Satz 1 MRG) betrug der Betriebskostenanteil für das Bestandobjekt der Maria P*** 4,82. Der Hausverwa... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte mit der am 8.März 1985 beim Landesgericht Feldkirch überreichten Klage, die Beklagten zur ungeteilten Hand zur Zahlung von S 127.870,-- samt Anhang zu verhalten, und brachte zur
Begründung: im wesentlichen vor: Am 14.August 1982 habe sich auf der B 200 im Gemeindegebiet von Mellau ein Verkehrsunfall zwischen dem Kläger als Lenker und Halter des PKWs mit dem Kennzeichen V 33.120 und dem vom Erstbeklagten gelenkten, von der Zweitbeklagten gehaltenen un... mehr lesen...
Norm: EO §402 BJN §41JN §42 AeZPO §514 C2
Rechtssatz: Auf das Verfahren betreffend EV ist die Rechtsprechung zur a limine-Zurückweisung einer Klage wegen Unzulässigkeit des Rechtsweges nicht anzuwenden. Entscheidungstexte 2 Ob 663/85 Entscheidungstext OGH 10.12.1985 2 Ob 663/85 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt 1.) die Feststellung, daß eine Kaufvereinbarung betreffend den Verkauf von Teilwaldrechten von Alfons A nicht unterschrieben und daher rechtsunwirksam sei; 2.) die Beklagten schuldig zu erkennen, die Umschreibung der Teilwaldrechte des Alfons A an den im Leutascher Waldprotokoll in Folio 7 bezeichneten Waldteilen auf die Namen der beiden Beklagten zu unterlassen und 3.) die Beklagten zur ungeteilten hand schuldig zu erkennen, Schlägerungen zu unterlass... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt vom Beklagten die Zahlung von S 981.040,20 s.A. als Kaufpreis für einen nach ihrer Behauptung vom Beklagten bei ihr bestellten Bagger. Unbestritten ist, daß der Beklagte am 6.5.1985 einen entsprechenden Kaufantrag an die Klägerin gestellt hat, wobei als Erfüllungsort und Gerichtsstand Salzburg angegeben war. Im Akt erliegt eine schriftliche Auftragsbestätigung der Klägerin vom 18.5.1983. Nach den Einwendungen des Beklagten sei eine Stornomöglichkeit ... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit dem Urteil des Kreisgerichtes St. Pälten vom 12.Mai 1977, 2 Cg 17/76, aus dem Verschulden der Beklagten geschieden. Der Kläger begehrt den Betrag von 436.296 S s.A. und führte zur
Begründung: aus, er habe gemeinsam mit der Beklagten im Frühjahr 1965 mit dem Bau eines Hauses auf dem Grundstück St. Pälten, Ließfeldstraße 24, begonnen und in acht Jahren Barleistungen in Höhe von 378.840 S erbracht. Darüber hinaus habe er 2.390 Stunden gearbe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger stürzte am 3.2.1981 in Salzburg auf dem Gehsteig in der Nähe der O-Busstation Mirabellplatz und erlitt hiebei einen komplizierten Bruch des rechten Knächels. Er begehrt einen Schadenersatzbetrag von S 373.579,89 und die Feststellung der Ersatzpflicht der Beklagten für künftige Schäden. Er brachte vor, er sei auf Eisbuckeln ausgerutscht, die die Beklagte in grob fahrlässiger Weise weder entfernt noch bestreut habe. Die Beklagte hafte als Halter des Geh... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt, die beklagte Partei schuldig zu erkennen, die Zuleitung des Wassers des H***** (L*****) über den künstlich angelegten Wasserweg zwischen H***** und K***** und von diesem über das Gerinne am rechten Ufer der Lafnitz in die Lafnitz im Bereich der Mühlenanlage des Klägers zu unterlassen. Er brachte zur
Begründung: des Begehrens vor, er sei Alleineigentümer der F***** in *****, die am linken Ufer der Lafnitz gelegen sei. Der H***** münde ein kurzes Stück u... mehr lesen...
Begründung: Im Handelsregister des Handelsgerichts Wien ist die Firma „T*****“ ***** als Kommanditgesellschaft (im Folgenden kurz KG) mit dem Sitz in W***** seit 15. 2. 1954 eingetragen. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Antragsgegnerin, deren alleiniger Geschäftsführer Martin M***** ist. Kommanditisten sind dieser mit einer Einlage von 711.000 S und die Antragstellerin mit einer solchen von 257.000 S. Punkt 10. des Gesellschaftsvertrags vom 17. 9. 1973 bestimmt wie folgt... mehr lesen...
Norm: ArbGerG §1 IA6JN §41
Rechtssatz: Mit den Parteien müssen die für das Vorliegen der Arbeiternehmerähnlichkeit maßgeblichen Umstände erörtert und erhoben werden, um die Grundlage für die Prüfung der Zuständigkeitsfrage zu schaffen. Entscheidungstexte 6 Ob 862/82 Entscheidungstext OGH 17.11.1983 6 Ob 862/82 European Case Law Ident... mehr lesen...
Norm: JN §41JN §93 Abs1ZPO §11
Rechtssatz: Das Vorhandensein der Voraussetzung des Gerichtsstandes der Streitgenossenschaft nach § 93 Abs 1 JN ist nach den Klageangaben zu beurteilen. Entscheidungstexte 5 Ob 615/83 Entscheidungstext OGH 15.11.1983 5 Ob 615/83 Veröff: EvBl 1984/55 S 218 = SZ 56/162 1 Ob 105/13t Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Zwischen den Streitteilen wurde am 29. 9. 1982 in der Kanzlei des Beklagtenvertreters ein Vergleich geschlossen, in dem sich der Beklagte verpflichtete, bis 8. 10. 1982 an die klagende Partei einen Entfertigungsbetrag in der Höhe von 650 000 S zu bezahlen, einen Teilbetrag von 250 000 S für die von der klagenden Partei vorgenommene Baustelleneinrichtung für die Erbauung eines auf einer Liegenschaft des Beklagten in Salzburg zu errichtenden Hauses, den Restbetrag von 400 000 S als Abfe... mehr lesen...
Am 12. 6. 1977 gegen 17.35 Uhr versuchte Paul J als Führer des der Klägerin, der prot. Firma Stadtwerke Klagenfurt, gehörigen Motorschiffes "Klagenfurt", mit dem er den Wörthersee befuhr, an der gleichfalls der Klägerin gehörigen Landungsbrücke Pörtschach/Werzer anzulegen. Dabei kollidierte das Schiff derart mit der Landungsbrücke, daß sowohl am Schiff als auch an der Landungsbrücke erhebliche Schäden entstanden. Ein gerichtliches Strafverfahren wurde wegen dieses Vorfalles nicht eing... mehr lesen...
Die Streitteile schlossen am 11. 1. 1980 einen sogenannten "Franchisevertrag". Mit diesem gewährte die beklagte Partei der klagenden Partei das "Franchiserecht" gemäß Punkt 1 des Vertrages, der folgenden Wortlaut hat: "Der Franchisegeber gewährt dem Franchisenehmer das Recht, das gesamte, ihm mitgeteilte technische Erfahrungswissen des Franchisegebers zur Errichtung und zum Betrieb eines Baumarktes in Salzburg und angrenzendem westlichen Oberösterreich (siehe beiliegende Karte) zu ver... mehr lesen...
Norm: JN §1 BIaJN §41JN §49ZPO §577ZPO §595 idF vor SchiedsRÄG 2006
Rechtssatz: Stützt sich eine Klage auf die Behauptung der einverständlichen Aufhebung eines Vertrages samt der darin enthaltenen Schiedsklausel, so fallen anspruchsbegründende und zuständigkeitsbegründende Tatsachen zusammen. Der Entscheidung über die sachliche Zuständigkeit ist die Behauptung der einverständlichen Vertragsaufhebung ohne weitere Überprüfung zugrundezulegen. Erw... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger stellt das Urteilsbegehren, die beklagten Parteien seien schuldig, das Abstellen von Kraftfahrzeugen auf einem bestimmten Teil ihres an das Grundstück des Klägers grenzenden Grundstückes 106/1 KG ***** zu unterlassen. Hiezu bringt er vor: Auf dem Grundstück der beklagten Parteien werde eine Tankstelle betrieben, hinsichtlich welcher in den gewerbebehördlichen Bewilligungsbescheiden zu seinem Schutze vor Lärm- und Geruchsbelästigungen bestimmte Park- und Abstel... mehr lesen...
Mit dem Schriftsatz ON 1 begehrte Dipl.-Kfm. Werner M, der sich als "Antragsteller" bezeichnete: 1. den "Antragsgegnern" A und B "aufzutragen, auf der Liegenschaft EZ 764 KG den früheren Zustand durch entsprechende Ersatzpflanzungen von Bäumen wiederherzustellen", 2. diesen "Antragsgegnern" und den "Antragsgegnern" C, D und E "zu verbieten, die auf der Liegenschaft EZ 764 KG vorhandenen alten Bäume zu fällen oder sonst in ihrem Bestand zu verändern", und 3. sämtlichen "Antragsge... mehr lesen...
Der Beklagte befaßte sich in den Jahren 1969 bis 1972 mit dem Ankauf beschädigter PKW in der Bundesrepublik Deutschland sowie mit dem Import dieser Fahrzeuge und deren Verkauf in Österreich. Der Kläger ist gelernter Karosseriespengler. Er half dem Beklagten bei der Auswahl der zu importierenden PKW in der Bundesrepublik Deutschland und behob auch über dessen Anweisung allfällige Schäden an diesen Fahrzeugen. Die Arbeiten wurden vom Kläger teils beim Beklagten in K, teils in der von ih... mehr lesen...
Der Kläger ist Besitzer und Fischereiberechtigter eines Reviers im Kremsfluß. Mit rechtskräftigem Beschluß der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land vom 20. Juli 1963 wurde die vom Amt der oö. Landesregierung, Staatliche Bauleitung für die Kremsregulierung, namens der beklagten Gemeinden beantragte Regulierung des Kremsflusses in ihren Gemeindegebieten auf einer Länge von rund 3600 m bewilligt. Bei der Bewilligung wurde die Auflage erteilt, daß das neue H-Wehr gemäß dem Übereinkommen zwisc... mehr lesen...