Norm
ArbGerG §1 IBdRechtssatz
Die Frage, ob die Wohnung, deren Räumung begehrt wird, eine Dienstwohnung und damit die Zuständigkeit des Arbeitsgerichtes gegeben ist, ist nicht auf Grund der beiderseitigen Vorbringen, sondern auf Grund von Verhandlungsergebnissen zu beurteilen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0046227Dokumentnummer
JJR_19550323_OGH0002_0010OB00973_5400000_001