RS OGH 1955/3/23 1Ob973/54, 7Ob210/55, 7Ob5/56, 6Ob356/64, 5Ob521/87

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Veröffentlicht am 23.03.1955
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Norm

ArbGerG §1 IBd
JN §41

Rechtssatz

Die Frage, ob die Wohnung, deren Räumung begehrt wird, eine Dienstwohnung und damit die Zuständigkeit des Arbeitsgerichtes gegeben ist, ist nicht auf Grund der beiderseitigen Vorbringen, sondern auf Grund von Verhandlungsergebnissen zu beurteilen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0046227

Dokumentnummer

JJR_19550323_OGH0002_0010OB00973_5400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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