Begründung: Die Klägerin begehrt, gestützt auf § 3 Abs 1 AHG, mit ihrer beim Arbeits- und Sozialgericht Wien, *****, eingebrachten Klage vom Beklagten den Rückersatz eines Teilbetrags einer von ihr aus dem Titel der Amtshaftung geleisteten Zahlung. Gegen das klageabweisende Urteil des Arbeits- und Sozialgerichts Wien erhob sie Berufung, die vom Beklagten beantwortet wurde. Verbunden mit seiner Berufungsbeantwortung stellte der Beklagte gemäß § 31 Abs 2 JN den aus dem
Spruch: ersichtl... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger beantragt, unter Berufung auf § 28 JN, der Oberste Gerichtshof möge eines der potenziell zuständigen Landesgerichte für konkret zuständig bestimmen, da gemäß § 9 Abs 4 AHG ein noch nicht näher bestimmter Gerichtshof erster Instanz außerhalb des Sprengels des Oberlandesgerichts Wien zuständig sei. Bei dem für zuständig erklärten Landesgericht erhebt er Amtshaftungsklage wegen Ersatzansprüchen, die er aus seines Erachtens unvertretbaren Entscheidungen des Landes... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt mit seiner beim Handelsgericht Wien, sohin am allgemeinen Gerichtsstand der Beklagten, eingebrachten Klage zuletzt den Betrag von 148.651,94 EUR sA, davon 139.413,52 EUR Zug um Zug gegen Übertragung näher bezeichneter Aktien, aus dem Titel des Schadenersatzes zufolge mangelhafter Beratung und Aufklärung im Zusammenhang mit dem Erwerb von Wertpapieren. Die Beklagte bestritt das Klagebegehren und beantragte dessen Abweisung. Der Kläger beantragte die De... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Sailer als Vorsitzenden sowie die Hofräte Univ.-Prof. Dr. Bydlinski und Dr. E. Solé als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Ing. Hans-Joachim S*****, vertreten durch Dr. Michael Kramer, Rechtsanwalt in Innsbruck, gegen die beklagte Partei Republik Österreich, vertreten durch die Finanzprokuratur in Wien, wegen Amtshaftung, über den Antrag auf Bestimmung der Zuständigkeit gemäß § 28 A... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt von der Beklagten die Zahlung von 26.900 EUR sA Zug um Zug gegen Rückgabe eines von der Beklagten erworbenen Schubbodenaufliegers sowie (nach Einschränkung) weitere 5.080,58 EUR sA aus dem Titel des Schadenersatzes. Die Beklagte habe einen mängelfreien Zustand des Aufliegers vorgetäuscht. Tatsächlich habe dieser bei Übergabe näher bezeichnete, schwerwiegende Mängel aufgewiesen und sei deshalb nicht verkehrs- und betriebssicher gewesen. Der Kläger sei ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Schinko als Vorsitzenden sowie die Hofräte Dr. Fellinger und Hon.-Prof. Dr. Neumayr als weitere Richter in der Verlassenschaftssache nach dem am 9. September 2009 verstorbenen, zuletzt in *****, wohnhaft gewesenen Manfred Johann P*****, AZ 1 A 349/09w des Bezirksgerichts Kitzbühel, über den Delegierungsantrag der Karin C*****, vertreten durch Mag. Maximilian Kocher, Rechtsanwalt in Brunn am Gebirge, den B e s c h... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller begehrt mit dem direkt beim Obersten Gerichtshof eingebrachten Antrag 1. die Delegierung der anhängig zu machenden Rechtssache an das Bezirksgericht Innere Stadt Wien und 2. eine Beweissicherung gemäß § 384 ZPO durch Einvernahme mehrerer Zeugen. Der Oberste Gerichtshof möge das Verfahren über den Beweissicherungsantrag, sofern zu dessen Entscheidung die Bezirksgerichte Döbling, Steyr und Amstetten zuständig seien, an das Bezirksgericht Innere Stadt Wien... mehr lesen...
Begründung: In seinem direkt beim Obersten Gerichtshof eingebrachten Schriftsatz, der auch einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe enthält, begehrt der Antragsteller die Fällung einer Delegierungsentscheidung gemäß § 9 Abs 4 AHG zur Entscheidung über diesen Verfahrenshilfeantrag. Er bringt vor, eine Amtshaftungs- und Schadenersatzklage gegen die Republik Österreich und seine beiden (ehemaligen) Verfahrenshelfer zu beabsichtigen. Durch rechtswidrig schuldhaftes Verhalten vo... mehr lesen...
Begründung: Der Betroffene lehnt sämtliche, namentlich genannte Richter der Bezirksgerichte Graz Ost und West, des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Graz und des Oberlandesgerichts Graz als befangen ab und beantragt, gestützt auf diesen Ablehnungsantrag, die Delegierung der Sachwalterschaftssache an ein Gericht im Sprengel des Oberlandesgerichts Linz. Der Betroffene wirft in seinem Ablehnungsantrag der zuständigen Pflegschaftsrichterin des Bezirksgerichts Graz-Ost insbesondere Un... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt in seiner beim Bezirksgericht St. Johann im Pongau eingebrachten Klage Schadenersatz nach einem Verkehrsunfall, der sich im Sprengel des angerufenen Gerichts ereignet hat. Die beklagten Parteien beantragten die Delegierung der Rechtssache an das Bezirksgericht Leopoldstadt, weil die Erstbeklagte dort ihre Schadenersatzansprüche aus demselben Verkehrsunfall gegen den in Wien ansässigen Haftpflichtversicherer des Klägers geltend gemacht habe. Aus Gründen... mehr lesen...
Begründung: Der im Sprengel des Landesgerichts Steyr wohnhafte Kläger begehrt mit seiner am 9. 3. 2005 beim Arbeits- und Sozialgericht Wien eingebrachten Klage - nach einer Ausdehnung - die Zahlung eines Ausgleichsanspruchs nach § 24 HVertrG in Höhe von 29.714,37 EUR. Der Kläger brachte im Verfahren bisher drei, die Beklagte zwei vorbereitende Schriftsätze ein. Es fanden drei Verhandlungstagsatzungen statt, in welcher zwar ein formelles Beweisverfahren nicht durchgeführt wurde, all... mehr lesen...
Begründung: Der im Sprengel des Landesgerichts Steyr wohnhafte Kläger begehrte mit seiner beim Arbeits- und Sozialgericht Wien eingebrachten Klage die Zahlung eines Ausgleichsanspruchs nach § 24 HVertrG. Ein Beweisverfahren durch Einvernahme von Zeugen oder Parteien wurde bisher nicht durchgeführt. Der im Sprengel des Landesgerichts Steyr wohnhafte Kläger begehrte mit seiner beim Arbeits- und Sozialgericht Wien eingebrachten Klage die Zahlung eines Ausgleichsanspruchs nach Paragrap... mehr lesen...
Begründung: Die in Wien ansässige Klägerin schloss am 23. 10. 2003 mit der beklagten Generalunternehmerin, deren Sitz in Klagenfurt liegt, einen Werkvertrag über die Errichtung einer Hotelanlage in Kärnten. In der am 14. 9. 2007 beim Handelsgericht Wien eingebrachten Klage begehrte die Klägerin wegen mangelhafter Werkleistungen EUR 1,268.769,06 sA. Zur Zuständigkeit berief sie sich auf die in Punkt 21.4 des Werkvertrages vereinbarte Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller bringt vor, er habe die Finanzprokuratur aufgefordert, einen Amtshaftungsanspruch von zumindest EUR 350.000 anzuerkennen, was allerdings abgelehnt worden sei; aus der beigelegten Kopie seines Aufforderungsschreibens ist ersichtlich, dass er seinen behaupteten Anspruch aus dem Verhalten von Organen des Landesgerichts Klagenfurt ableitet. Er beantragt, ein Gericht im Sprengel des Oberlandesgerichts Wien mit „dieser Amtshaftungsklage" nach § 9 Abs 5 (rich... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller brachte - verbunden in einem Schriftsatz - einen „Delegationsantrag gemäß § 9 Abs 4 AHG" und eine auf eine angeblich schuldhaft rechtswidrige Entscheidung des Oberlandesgerichts Innsbruck gestützte Amtshaftungsklage direkt beim Obersten Gerichtshof ein, ohne zunächst das gemäß § 9 Abs 1 AHG an sich zuständige Landesgericht Innsbruck zu befassen. Der Antragsteller brachte - verbunden in einem Schriftsatz - einen „Delegationsantrag gemäß Paragraph 9, Abs... mehr lesen...
Begründung: Der Erblasser hinterließ neben beweglichem Vermögen zwei Wohnungseigentumsanteile an einer Liegenschaft, auf der seine gesetzlichen Erben nach der Aktenlage (die Mutter und zwei Brüder) ihren Wohnsitz haben. Für einen der Brüder wurde die Mutter zur Sachwalterin bestellt. Ein Testament ist nicht bekannt. Die Anfrage im Zentralen Testamentsregister verlief negativ. Sämtliche gesetzliche Erben beantragten zugleich mit der Abgabe bedingter Erbantrittserklärungen die Delegie... mehr lesen...
Begründung: Zur Führung des Verlassenschaftsverfahrens nach Ingrid K***** ist das Bezirksgericht Wiener Neustadt örtlich und sachlich zuständig. Die erblasserischen Eltern gaben mit Schriftsatz vom 29. November 2004 die bedingte Erbserklärung ab und beantragten (neuerlich) die Delegierung des Verlassenschaftsverfahrens an das Bezirksgericht Oberwart, nachdem bereits ein Delegierungsantrag vom 2. August 2004 mangels Erbantrittserklärung als unzulässig zurückgewiesen worden war. Die E... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt mit seiner beim Bezirksgericht für Handelssachen Wien eingebrachten Klage vom beklagten Reiseveranstalter wegen verschiedener Mängel einer von ihm gebuchten Reise ein Drittel des von ihm gezahlten Reisepreises. Zum Beweis seines Vorbringens beantragte der in Bruck an der Mur wohnhafte Kläger seine Einvernahme als Partei sowie die Einvernahme dreier im Sprengel des Bezirksgerichtes Bruck an der Mur wohnhafter Zeugen. Unter Hinweis auf den Wohnsitz der v... mehr lesen...
Beschluss gefasst: Rechtliche Beurteilung Der Delegierungsantrag ist berechtigt. Eine Delegierung nach § 31 JN kommt nur in Betracht, wenn klare und überwiegende Zweckmäßigkeitsgründe dafür sprechen (Ballon in Fasching2 I § 31 JN Rz 6 f mwN). Die Delegierung ist zweckmäßig, wenn die Zuständigkeitsübertragung zu einer wesentlichen Verkürzung des Prozesses, einer Erleichterung des Gerichtszuganges für die Beteiligten sowie der Amtstätigkeit oder zu einer Koste... mehr lesen...
Begründung: Gegen den Beschluss des Landesgerichts Klagenfurt (im Verfahren 29 Cg 84/01y), mit dem der gegen den Verhandlungsrichter gerichtete Ablehnungsantrag der Klägerin abgewiesen worden war, erhob die Klägerin Rekurs, den sie mit einem Ablehnungsantrag gegen einen Senatspräsidenten des Oberlandesgerichts Graz verband; dieser dürfe wegen Befangenheit über ihren Rekurs nicht entscheiden. Das Oberlandesgericht Graz wies den zuletzt erwähnten Ablehnungsantrag ab. Die für die Kläge... mehr lesen...
Begründung: In seiner beim Landesgericht Krems an der Donau eingebrachten Amtshaftungsklage bringt der Kläger vor, grundbücherlicher Eigentümer einer im Bezirk Zwettl gelegenen Liegenschaft zu sein. Begehrt wird die Feststellung der Haftung der Republik Österreich für sämtliche Schäden aus der nicht ordnungsgemäßen und verweigerten Durchführung eines Wasserrechtsverfahrens und der nicht durchgeführten Überprüfung der der Liegenschaft des Klägers „unterliegenden" Wasserkraftanlage. ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller brachte beim Obersten Gerichtshof einen Delegierungsantrag in Verbindung mit einem Verfahrenshilfeantrag ein. Er bringt vor, eine Amtshaftungsklage auf Zuerkennung von zumindest 20.900 EUR gegen die Republik Österreich zu beabsichtigen. Er behauptet, durch rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten von Richtern des Oberlandesgerichts Linz geschädigt worden zu sein. Rechtliche Beurteilung Der Delegierungsantrag ist nicht zulässig: ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte mit seiner am 23. 12. 2004 unter Hinweis auf § 104 JN beim Bezirksgericht Innsbruck eingebrachten Mahnklage die Rückzahlung eines (gemeint wohl) Darlehens von EUR 4.200 sA, welchen Betrag er der Beklagten „geliehen", diese ihn jedoch trotz mehrmaliger Aufforderung „nicht beglichen" habe. Der Kläger begehrte mit seiner am 23. 12. 2004 unter Hinweis auf Paragraph 104, JN beim Bezirksgericht Innsbruck eingebrachten Mahnklage die Rückzahlung eines (gemei... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt vom beklagten Vater die Bezahlung von Unterhalt. Die Klägerin beantragt die Delegierung der Rechtssache gemäß § 31 Abs 2 JN an das Bezirksgericht St. Pölten mit der
Begründung: , dass bereits ausgesprochen worden sei, dass der Präsident des Landesgerichtes Linz, der Vizepräsident des Landesgerichtes Linz sowie sämtliche weitere Richter und Richterinnen des Landesgerichtes Linz und des Oberlandesgerichtes Linz in der Sache befangen seien. Unabhängig da... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Delegierung einer (hier außerstreitigen) Rechtssache setzt stets voraus, dass sie bereits bei einem inländischen Gericht anhängig wurde (SZ 21/3 uva, RIS-Justiz RS0046168; Mayr in Rechberger², § 31 JN Rz 2; Ballon in Fasching² § 31 JN Rz 1). Dass die Verlassenschaftssache nach dem am 30. Mai 2004 in Italien Verstorbenen bereits bei dem angeblich zuständigen oder einem anderen Gericht in Österreich anhängig wäre, behaupt... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 9 Abs 1 AHG ist zur Entscheidung über die Klage des Geschädigten gegen den Rechtsträger in Amtshaftungssachen in erster Instanz das mit der Ausübung der Gerichtsbarkeit in bürgerlichen Rechtssachen betraute Landesgericht, in dessen Sprengel die Rechtsverletzung begangen wurde, ausschließlich zuständig. Nach § 9 Abs 4 AHG ist ein anderes Gericht gleicher Gattung zur Verhandlung und Entscheidung zu bestimmen, wenn der... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte mit Mahnklage die Zahlung von 731,69 EUR sA. Zum Beweis seines Vorbringens machte er Parteienvernehmung und "Urkunden" geltend. Die Beklagte erhob Einspruch gegen den vom Bezirksgericht Hermagor antragsgemäß erlassenen Zahlungsbefehl, wobei sie zum Beweis ihres Bestreitungsvorbringens die Einsichtnahme in mehrere Urkunden, Parteienvernehmung und die Einvernahme ihres Ehegatten als Zeugen anbot. Vor allem aber beantragte sie die Delegierung der Rechts... mehr lesen...
Begründung: Der Vater beantragte eine "Verlagerung des Gerichtsstandes" (gemeint: Delegierung an ein anderes Gericht als das Bezirksgericht Rohrbach). Das Oberlandesgericht Linz wies den Delegierungsantrag ab. Es führte im Wesentlichen folgendes aus: Eine Delegierung solle einen Ausnahmefall bilden. Eine allzu großzügige Anwendung des § 31 JN würde ein unvertretbare Lockerung der Zuständigkeitsordnung bedeuten. Ein Delegationsantrag könne nicht auf Ablehnungsgründe gestützt werde... mehr lesen...
Begründung: Die Verlassenschaftssache war zunächst beim Bezirksgericht Irdning anhängig. Der Gerichtsvorsteher und einzige Richter des Bezirksgerichtes Irdning zeigte seine Befangenheit an. Gemäß § 23 JN entschied darüber das Landesgericht Leoben als Erstgericht in der Ablehnungssache. Es gab der Befangenheitsanzeige des Gerichtsvorstehers statt und übertrug die Verlassenschaftssache gemäß § 30 JN dem Bezirksgericht Gröbming zur Weiterführung. Den dagegen erhobenen Rekurs des Sohne... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt nach Auslaufen des Lebensversicherungsvertrages mit der Beklagten zum 1. 1. 2001 den Klagsbetrag als restliche Auszahlung. Die Zuständigkeit des angerufenen Bezirksgerichtes Silz stützte er auf § 18 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Kapitalversicherung auf den Todesfall. Der Kläger begehrt nach Auslaufen des Lebensversicherungsvertrages mit der Beklagten zum 1. 1. 2001 den Klagsbetrag als restliche Auszahlung. Die Zuständigkeit des angerufe... mehr lesen...