Begründung: Das Oberlandesgericht Linz gab dem Delegierungsantrag des Beklagten Folge und bestimmte nach § 31 Abs 1 JN zur Verhandlung und Entscheidung dieses Rechtsstreites an Stelle des vom Kläger angerufenen Kreisgerichtes Wels des Landesgerichtes Linz, das dem Auftrag nachkam, Ausfertigungen des Delegierungsbeschlusses an die Parteien zuzustellen. Dem Rechtsvertreter des Klägers wurde eine Ausfertigung am 18. Februar 1987 zugestellt. Am letzten Tag der vierzehntägigen Frist ga... mehr lesen...
Begründung: Am 7.9.1984 klagten die Eheleute Dr. Peter und Marlen B beim Kreisgericht Wiener Neustadt zu 3 Cg 1368/84 die Eheleute Dr. Walter und Susanna A auf Herausgabe der Originalurkunde des zwischen den Streitteilen geschlossenen Kaufvertrages vom 30.6.1983, betreffend die 100/2503 Anteile an der Liegenschaft EZ 5091 KG Perchtoldsdorf, mit denen das Wohnungseigentum an der Wohnung Stiege 3, top.Nr.302 verbunden ist, sowie aller weiteren in deren Besitz befindlichen Urkunden, di... mehr lesen...
Norm: JN §31 Abs3 V
Rechtssatz: Gegen die Abweisung eines Delegierungsantrages durch das OLG ist ein Rekurs an den OGH zulässig. Entscheidungstexte 6 Ob 338/66 Entscheidungstext OGH 30.11.1966 6 Ob 338/66 6 Ob 261/67 Entscheidungstext OGH 28.09.1967 6 Ob 261/67 3 Ob 118/67 Entscheidungstext... mehr lesen...
In einem Zwangsversteigerungsverfahren lehnte der Rekurswerber die Richter des Landesgerichtes L. wegen Befangenheit ab. Er stützte sich darauf, daß durch die gegen ihn geführte Pressekampagne und durch die Verweigerung der Genehmigung zu einer Eigentumsübertragung an einer Liegenschaft seitens der Bezirksgrundverkehrskommission und der Landesgrundverkehrskommission in L. sämtliche Richter des Landesgerichtes L. befangen seien. Ferner ergebe sich daraus, daß in einem Strafverfahren de... mehr lesen...
Norm: JN §31 Abs3RATG TP1ZPO §41 F1
Rechtssatz: Die Kosten der vom Gericht aufgetragenen Äußerung zu einem Delegierungsantrag dienen der notwendigen Rechtsverfolgung. Ihr Ersatz erfolgt nach TP 1 des RATG. Entscheidungstexte 5 Nd 20/65 Entscheidungstext OGH 18.02.1965 5 Nd 20/65 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:196... mehr lesen...
Norm: JN §31 Abs3 VG 24.02.1907 RGBl 1907/41 über die Ausübung der Gerichtsbarkeit bei den OLG und dem OGH §4 Abs1 Z2
Rechtssatz: Auch bei Ablehnung des Delegierungsantrages entfällt bei Übereinstimmung des Referenten und des Vorsitzenden ein Senatsbeschluß. Entscheidungstexte 5 Nd 77/61 Entscheidungstext OGH 08.09.1961 5 Nd 77/61 7 Nd... mehr lesen...
In der beim Arbeitsgericht Spittal a. d. Drau anhängigen Rechtssache stellte der Kläger bei der Streitverhandlung den Antrag, aus Gründen der Zweckmäßigkeit das Arbeitsgericht Hermagor zu delegieren. Das Oberlandesgericht Graz, an das die Akten zur Entscheidung nach § 31 JN. vorgelegt wurden, wies den Delegierungsantrag als unzulässig zurück. Der Wirkungskreis, die Organisation und das Verfahren der Arbeitsgerichte seien in einem besonderen Gesetz geregelt, das zwar die Anwendbarkeit ... mehr lesen...
Norm: JN §31 Abs3 V
Rechtssatz: Zur Zulässigkeit eines Rekurses gegen Delegierungsbeschlüsse des OLG. Entscheidungstexte 3 Ob 738/51 Entscheidungstext OGH 02.01.1952 3 Ob 738/51 3 Ob 240/53 Entscheidungstext OGH 15.04.1953 3 Ob 240/53 2 Ob 304/53 Entscheidungstext OGH 22.04... mehr lesen...
Norm: JN §24JN §31 Abs3 VZPO §520 E1
Rechtssatz: Der Rekurs gegen einen Beschluss über einen Ablehnungsantrag ist bei jenem Gericht einzubringen, welches über den Ablehnungsantrag in erster Instanz entschieden hat und nicht bei dem mit der Rechtssache selbst in erster Instanz befassten Gericht. Entscheidungstexte 3 Ob 155/51 Entscheidungstext OGH 14.03.1951 3 Ob 155/51 ... mehr lesen...
Norm: AHG §9 Abs4JN §31 Abs3 III
Rechtssatz: Unzulässigkeit einer Delegierung, solange die Rechtssache nicht anhängig gemacht worden ist. Entscheidungstexte 2 Ob 8/48 Entscheidungstext OGH 04.02.1948 2 Ob 8/48 Veröff: SZ 21/63 2 Nd 196/55 Entscheidungstext OGH 15.07.1955 2 Nd 196/55 1 Nd 4... mehr lesen...
Das Oberlandesgericht Wien stellte dem Antragsteller den Delegierungsantrag zur gleichzeitigen Einbringung mit der Klage bei dem für das Klagebegehren örtlich zuständigen Gerichtshof zurück, weil der Antrag, dem für die Entscheidung zuständigen Gericht eine Rechtsache abzunehmen und einem anderen Gericht gleicher Gattung zur Verhandlung und Entscheidung zuzuweisen, die Rechtsanhängigkeit dieser Sache beim zuständigen Gericht voraussetzte. Der Oberste Gerichtshof bestätigte diese Ent... mehr lesen...