Begründung: Die Beklagte lehnte mit Bescheid vom 23. 3. 2002 den Antrag der Klägerin auf Gewährung einer Berufsunfähigkeitspension ab. In ihrer beim Landesgericht Linz als Arbeits- und Sozialgericht eingebrachten, gegen diesen Bescheid gerichteten Klage beantragte die in Deutschland hauptgemeldete Klägerin die Delegierung des Landesgerichtes St. Pölten. Sie habe in R*****, wo ihre Mutter ansässig sei, einen Nebenwohnsitz und halte sich dort auch derzeit wieder für einige Wochen auf... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller brachte beim Obersten Gerichtshof eine Amtshaftungsklage gegen die Republik Österreich ein und beantragte gleichzeitig die Bewilligung der Verfahrenshilfe und die "Bestimmung eines Amtshaftungsgerichtes gemäß § 9 Abs 4 AHG". Er strebt die Zuerkennung von 436.037 Euro sA an und behauptet, einen Schaden in dieser Höhe infolge rechtswidriger und schuldhafter Maßnahmen hoheitlicher Vollziehung durch richterliche Organe eines Bezirksgerichts, eines Land... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller richtete an das Landesgericht Wels einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe, weil er einen nach dem Amtshaftungsgesetz zu beurteilenden Schaden geltend machen wolle. Dieses Gericht wies den Verfahrenshilfeantrag mit Beschluss vom 17. 7. 2001, GZ 3 Nc 8/01d-2, wegen örtlicher Unzuständigkeit zurück und überwies mit Beschluss vom 30. 7. 2001 den Verfahrenshilfeantrag unter gleichzeitiger Aufhebung des Zurückweisungsbeschlusses gemäß § 230a ZP... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Antragstellerin legte ihrem Antrag auf Bestimmung eines Gerichts gemäß § 9 Abs 4 AHG den Entwurf einer Klageschrift bei, mit welcher sie einen Amtshaftungsanspruch geltend machen will, wobei sich der Anspruch aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Innsbruck ableite. Nun handelt es sich bei der Bestimmung eines "anderen" Gerichts im Sinne des § 9 Abs 4 AHG um eine (amtswegige) Delegierung einer Rechtssache, fü... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin brachte einen Schriftsatz ein, der einerseits eine "an das durch den Obersten Gerichtshof ordinierte Landesgericht" gerichtete Amtshaftungsklage und andererseits einen Antrag auf Bestimmung eines Gerichts zur Verhandlung und Entscheidung über diese Amtshaftungsklage enthält. Der von der Antragstellerin geltend gemachte Amtshaftungsanspruch wird aus Entscheidungen des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien und des Oberlandesgerichts Wien abgelei... mehr lesen...
Norm: JN §31 VIIJN §31 Abs3 IV
Rechtssatz: Bei einer eindeutig für eine Zweckmäßigkeit der Delegation sprechenden Ausgangslage erscheint es nicht nötig, eine Äußerung des an sich zuständigen und von der klagenden Partei auch angerufenen Gerichts einzuholen. Entscheidungstexte 1 Nd 18/00 Entscheidungstext OGH 03.07.2000 1 Nd 18/00 6 Nd 509/0... mehr lesen...
Norm: JN §31 Abs3
Rechtssatz: Dem Delegierungsantrag ist stattzugeben, ohne dass zuvor dem Erstgericht noch eine Erklärung nach § 31 Abs 3 JN abzufordern gewesen wäre, wenn die Entscheidung über den Antrag keiner weiteren "Aufklärung" im Sinne des Gesetzes bedarf und sich das Erstgericht zu dem bereits bekannten, schon eindeutig für eine Delegierung aus Zweckmäßigkeit sprechenden Akteninhalt hätte äußern können. Entscheidung... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die klagende Partei begehrt aufgrund einer Kreditforderung den Zuspruch von 2,921.307,15 S sA und beantragte am 5. Juli 1999, die Rechtssache nach § 31 JN vom Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz an das Handelsgericht Wien zu delegieren, weil die Wiener Niederlassung der klagenden Partei die Abwicklung des als Klagegrund herangezogenen Kreditgeschäfts besorge, sich daher alle Unterlagen in Wien befänden und ferner a... mehr lesen...
Begründung: Die in Graz wohnhafte Klägerin begehrte in ihrer beim Bezirksgericht für Zivilrechtssachen Graz eingebrachten Klage vom Beklagten unter Angabe einer Grazer Zustelladresse des Beklagten Zahlung von S 97.453,-- sA aus dem Titel fälliger Darlehen und Kondiktionsansprüche. Der Beklagte erhob Einspruch und wendete örtliche Unzuständigkeit ein, weil er seinen Wohnsitz im Sprengel des Bezirksgericht Gröbming habe. Die Klägerin behauptete im Zuständigkeitsstreit demgegen... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung In seinem "Ersuchen", den grundsätzlich beim Landesgericht Klagenfurt anhängig zu machenden Amtshaftungsrechtsstreit gemäß § 31 JN an das Landesgericht für ZRS Wien zu delegieren, führt der Antragstellervertreter aus, er beabsichtige, die dem Ansuchen beiliegende Klage beim Landesgericht für ZRS Wien einzubringen. Eine Delegierung gemäß § 31 JN ist aber stets unzulässig, solange die Rechtssache nicht anhängig gemacht wo... mehr lesen...
Begründung: Zu 8 P 181/98k des Bezirksgerichtes Urfahr-Umgebung ist ein Verfahren zur Sachwalterbestellung für Ludwig M***** anhängig. In diesem Verfahren lehnte der Betroffene den Vorsteher dieses Bezirksgerichtes und gleichzeitig "den Gerichtshof erster Instanz einschließlich des Landesgerichtspräsidiums" ab. Mit Beschluß vom 25. 3. 1999, AZ 14 Nc 4/99m, wies das Landesgericht Linz den Antrag auf Ablehnung des Gerichtsvorstehers des Bezirksgerichtes Urfahr-Umgebung zurück. ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller macht in seinem "Delegierungsantrag wegen Schadenersatzes infolge Nichtanpassung des MietrechtsG nach Judikat 12484/86 der Europäischen Menschenrechtskommission" geltend, es bestehe nach der Entscheidung der Europäischen Menschenrechtskommission vom 7. 6. 1990 ein Rechtsanspruch auf Beseitigung von Mietrechtsbeschränkungen, wenn sich die faktischen und rechtlichen Rahmenbedingungen, die bei der Einführung herrschten, geändert haben. Streitigkeiten a... mehr lesen...
Begründung: Die anwaltlich vertretene Klägerin und Ablehnungswerberin ist selbst Rechtsanwältin. Sie begehrt in der beim Bezirksgericht Mariazell zu C 74/97b anhängigen Rechtssache die Wiederaufnahme der Verfahren C 73/95b und C 94/95s je dieses Gerichtes. Mit Schriftsatz vom 21.11.1997 lehnte die Klägerin den "Senatsvorsitzenden Dr.Peter Ferstl, Dr.Gustav Krempl und Dr.Günther Kafrda als auch die anderen nach der Geschäftsverteilung hiefür zuständigen Landesgerichtsräte des L... mehr lesen...
Begründung: Die anwaltlich vertretene Klägerin und Ablehnungswerberin ist selbst Rechtsanwältin. In dem aufgrund deren "Sachverhaltsdarstellung" wegen des Verdachts des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt gegen die Vorsteherin des Bezirksgerichts Mariazell und andere Personen eingeleiteten Strafverfahren gab der Präsident des Landesgerichts Leoben den Befangenheitsanzeigen von neun Strafrichtern dieses Gerichts mit Beschluß vom 4.November 1997 "Folge" und übertrug "das anh... mehr lesen...
Begründung: Die anwaltlich vertretene Verpflichtete und Ablehnungswerberin ist selbst Rechtsanwältin. Das Oberlandesgericht Graz gab mit dem angefochtenen Beschluß gegen alle nach der Geschäftsverteilung zuständigen Richter des Landesgerichtes Leoben gerichteten Ablehnungsanträgen nicht statt und erwog in rechtlicher Hinsicht, ein Richter könne gemäß § 19 Z 2 JN nur abgelehnt werden, wenn ein zureichender Grund vorliege, seine Unbefangenheit in Zweifel zu ziehen. Die "genauen... mehr lesen...
Begründung: Die anwaltlich vertretene Klägerin und Ablehnungswerberin ist selbst Rechtsanwältin. In dem aufgrund deren "Sachverhaltsdarstellung" wegen des Verdachts des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt gegen die Vorsteherin des Bezirksgerichts Mariazell und andere Personen eingeleiteten Strafverfahren gab der Präsident des Landesgerichts Leoben den Befangenheitsanzeigen von neun Strafrichtern dieses Gerichts mit Beschluß vom 4.November 1997 "Folge" und übertrug "das anh... mehr lesen...
Begründung: Der angefochtene Beschluß wurde der Ablehnungswerberin zu Handen ihres Rechtsvertreters durch das Landesgericht Leoben am 3.3.1998 zugestellt. Der am letzten Tag der Rekursfrist, am 17.3.1998, zur Post gegebene, allerdings an das Landesgericht Leoben gerichtete "Revisionsrekurs" langte beim Landesgericht Leoben am 18.3.1997 ein. Rechtliche Beurteilung Der gemäß § 24 Abs 2 JN zulässige Rekurs der Ablehnungswerberin ist bei dem Gericht einzub... mehr lesen...
Begründung: Die anwaltlich vertretene Klägerin und Ablehnungswerberin ist selbst Rechtsanwältin. In dem aufgrund deren "Sachverhaltsdarstellung" wegen des Verdachts des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt gegen die Vorsteherin des Bezirksgerichts Mariazell und andere Personen eingeleiteten Strafverfahren gab der Präsident des Landesgerichts Leoben den Befangenheitsanzeigen von neun Strafrichtern dieses Gerichts mit Beschluß vom 4.November 1997 "Folge" und übertrug "das anhän... mehr lesen...
Begründung: Der nunmehr in Deutschland aufhältige Kläger machte beim Landesgericht Salzburg als Arbeits- und Sozialgericht am 9. Juli 1990 gegen die Rechtsvorgängerin der Gemeinschuldnerin Ansprüche aus einem Dienstverhältnis geltend. Die damalige Beklagte wandte die "sachliche und funktionelle Unzuständigkeit" des angerufenen Gerichtshofes ein, da zwischen den Parteien kein Dienstverhältnis, sondern nur ein freies Konsulentenverhältnis bestanden habe. Die Klage sei auch unberec... mehr lesen...
Begründung: Der Rekurswerber ist der eheliche Vater der im
Kopf: dieser Entscheidung genannten Kinder. Seine Ehe mit der Mutter dieser Kinder wurde im Jahre 1982 geschieden. Das Pflegschaftsverfahren war seit dem Jahre 1980 beim Bezirksgericht Groß Gerungs anhängig und ist nunmehr gemäß Art I § 60 der Verordnung der Bundesregierung BGBl 1971/478 idF Art II Z 9 der Verordnung der Bundesregierung BGBl 1991/586 beim Bezirksgericht Zwettl anhängig. Im Zuge des Pflegschaftsverfahrens st... mehr lesen...
Begründung: Mit der beim Kreisgericht Wels zu 1 Cg 73/91 eingebrachten Klage begehrt die Klägerin die Feststellung, daß sich ein Teil eines näher bezeichneten Grundstückes jedenfalls im Zeitraum vom 21. Juni 1948 bis 15. März 1972 "durchgehend im ausschließlichen Hälftebesitz und von jeder außerbücherlichen Ersitzung des Eigentumsrechtes durch die Rechtsvorgänger der Beklagten als Eigentümer ..... (näher genannter Grundstücke) ..... freien Hälfteeigentum der Klägerin" befunden habe.... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte mit ihrer zu 5 Cg 175/90 des Kreisgerichtes Wels eingebrachten Klage die Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von S 1,302.484,40 sA im wesentlichen mit der
Begründung: , er habe ihr im Rahmen seiner auftragsgemäßen Tätigkeit anläßlich der Errichtung ihres Gastlokales im Haus Rainer Straße 12 in Ried im Innkreis einen Schaden in dieser Höhe zugefügt. Die Klägerin berief sich zum Nachweis ihrer Klagsbehauptungen neben Urkundenbeweisen auf die Einver... mehr lesen...
Begründung: Der wegen eines Unterhaltsanspruches geführte Rechtsstreit zwischen Maria und Franz U***, deren Ehe geschieden wurde, ist seit 19. Juli 1988 beim Bezirksgericht Freistadt anhängig. Die Klägerin hat zugleich mit ihrer Klage auch den Sicherungsantrag gestellt, den Beklagten zur Zahlung eines einstweiligen Unterhaltes zu verpflichten. Am 7.November 1988 fand vor dem Bezirksgericht Freistadt eine Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung statt, in welcher sowohl in der H... mehr lesen...
Begründung: Am 7. Dezember 1986 ereignete sich in Villach ein Verkehrsunfall, an dem die Klägerin als Halterin und Lenkerin des PKW mit dem Kennzeichen L 43.437 und die in Landskron wohnhafte Marlies P*** als Lenkerin des PKW mit dem Kennzeichen K 116.139 beteiligt waren. Die Beklagte ist der Haftpflichtversicherer des letztgenannten Kraftfahrzeuges. Im vorliegenden zuletzt beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz anhängigen Rechtsstreit macht die Klägerin Schadenersatzansprü... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger beantragte in seiner beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien eingebrachten, von ihm selbst verfaßten Klage die Bewilligung der Verfahrenshilfe und die Beigebung eines Rechtsanwaltes zur Einreichung der Klage und für das Verfahren. Mit Beschluß vom 19. Februar 1986 wies das Prozeßgericht den Antrag auf Gewährung der Verfahrenshilfe wegen Aussichtslosigkeit ab (54 a Cg 2051/85-7); den Antrag des Klägers auf Beigebung eines Rechtsanwaltes zwecks Erhebung ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt den Kaufpreis von S 36.000,-- s.A. für eine Espressomaschine und eine Kaffeemühle. Auf Antrag des Beklagten bestimmte das Oberlandesgericht Wien anstelle des Handelsgerichtes Wien das Landesgericht Eisenstadt zur Verhandlung und Entscheidung der Rechtssache. Das Oberlandesgericht Wien hielt die Delegierung für zweckmäßig, weil sich im Sprengel des Landesgerichtes Eisenstadt der Wohnort des Beklagten und der überwiegenden Anzahl der Zeugen befinde und w... mehr lesen...
Begründung: Das Oberlandesgericht Linz gab dem Delegierungsantrag des Beklagten Folge und bestimmte nach § 31 Abs 1 JN zur Verhandlung und Entscheidung dieses Rechtsstreites an Stelle des vom Kläger angerufenen Kreisgerichtes Wels das Landesgerichtes Linz, das dem Auftrag nachkam, Ausfertigungen des Delegierungsbeschlusses an die Parteien zuzustellen. Dem Rechtsvertreter des Klägers wurde eine Ausfertigung am 18. Februar 1987 zugestellt. Am letzten Tag der vierzehntägigen Frist (4... mehr lesen...