Norm
JN §29Rechtssatz
Gibt der Beklagte, nachdem das ordentliche Gericht mangels Wirksamkeit einer Schiedsvereinbarung ordnungsgemäß angerufen wurde, nachträglich eine Unterwerfungserklärung hinsichtlich eines Schiedsgerichtes ab, ändert dies auf Grund der perpetuatio fori nichts an der Zuständigkeit des Gerichtes.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115262Dokumentnummer
JJR_20010517_OGH0002_0070OB00067_01F0000_002