Norm
JN §28Rechtssatz
Die Lieferung von Waren durch einen österreichischen Exporteur in das Ausland stellt für sich allein noch keine ausreichende Inlandsbeziehung zur Begründung der inländischen Gerichtsbarkeit für die Kaufpreisklage des Exporteurs dar. Sie wird auch durch das Vorliegen eines Fakturengerichtsstandes nicht in ausreichender Weise verstärkt, weil das Vorliegen bloß rein formaler Voraussetzungen (bestimmte Urkunden und deren Übermittlung) keinen zusätzlichen Inlandsbezug darstellt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0046434Dokumentnummer
JJR_19941027_OGH0002_0060OB00557_9400000_001