Norm
JN §28Rechtssatz
Aus dem Vorhandensein einer hinreichenden Nahebeziehung allein folgt indes noch nicht die inländische Gerichtsbarkeit. Für die Rechtsverfolgung im Inland muss darüber hinaus ein besonderes Rechtsschutzbedürfnis gegeben sein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0057221Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
25.07.2022