RS OGH 1997/7/11 1R938/96d

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.07.1997
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Norm

JN §28
JN §98 Abs2
Vollstreckungsabk Österreich - Israel BGBl 349/1968
IPRG §36

Rechtssatz

Der Fakturengerichtsstand indiziert die inländische Gerichtsbarkeit selbst dann nicht, wenn ein österreichischer Lieferant Waren an einen Kläger mit Sitz in Isreal geliefert und auf den Vertrag österreichisches Recht anzuwenden wäre. Dem Lieferanten ist hier die Rechtsverfolgung in Israel zumutbar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00007:1997:RWH0000017

Dokumentnummer

JJR_19970711_LG00007_00100R00938_96D0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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