RS OGH 1996/11/26 1Ob2343/96g

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.11.1996
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Norm

JN §28

Rechtssatz

Das Vorliegen einer Gerichtsstandsvereinbarung und die in dieser Vereinbarung enthaltene Einigung auf die Anwendung österreichischen Rechts können für sich allein das Erfordernis einer ausreichenden Nahebeziehung zum Inland nicht erfüllen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106740

Dokumentnummer

JJR_19961126_OGH0002_0010OB02343_96G0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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