Norm
JN §28Rechtssatz
Das Vorliegen einer Gerichtsstandsvereinbarung und die in dieser Vereinbarung enthaltene Einigung auf die Anwendung österreichischen Rechts können für sich allein das Erfordernis einer ausreichenden Nahebeziehung zum Inland nicht erfüllen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106740Dokumentnummer
JJR_19961126_OGH0002_0010OB02343_96G0000_001