Norm
ABGB §1392 GRechtssatz
Zwar geht durch eine Zession eine Zuständigkeitsvereinbarung und der Gerichtsstand des Erfüllungsortes auf den Zessionar über, sodaß die aus solchen Vereinbarungen abzuleitende inländische Gerichtsbarkeit weiterhin gegeben ist, der Forderungsübergang und damit die Aktivlegitimation im Zuständigkeitsstreit ist aber vom Kläger zu beweisen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108251Zuletzt aktualisiert am
16.02.2009