Norm: JN §20 Z2
Rechtssatz: Das Angehörigenverhältnis (§ 20 Z 2 JN) eines Richters zu einem angestellten Rechtsanwalt einer bevollmächtigten Rechtsanwalts?Gesellschaft allein begründet noch keinen für die Ausschließungsgründe charakteristischen und deshalb zu typisierenden Fall einer bereits objektiv evidenten Gefährdung der Objektivität und Unbefangenheit eines Richters. Ein in analoger Anwendung des § 20 Z 2 JN anzunehmender Ausschließungsgru... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger erhob beim Landesgericht ***** eine Wiederaufnahmeklage gegen das zu 1 R 341/09v dieses Gerichts ergangene Berufungsurteil. In Bezug auf einen der Richter des Rechtsmittelsenats bestehe der Verdacht einer strafbaren Handlung (§ 530 Abs 1 Z 4 ZPO). Dieser Richter übe anwaltliche Tätigkeit aus, wobei er die Infrastruktur des Gerichts nutze. Insbesondere sei er zweimal für Privatpersonen bei der Rechtsvertreterin des Wiederaufnahmeklägers eingeschritten und habe ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und widerbeklagten Partei L*****gesellschaft mbH, *****, vertreten durch Dr. Eric Agstner, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte und widerklagende Partei Republik... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Mit Beschluss vom 30. 7. 2009 wurde das Konkursverfahren über das Vermögen der Gemeinschuldnerin eröffnet. Mit Beschluss vom 12. 11. 2009 wies das Erstgericht die Anträge der Gemeinschuldnerin auf Bewilligung der Verfahrenshilfe und auf Unterbrechung und Aussetzung des Konkursverfahrens zurück. Den von der Gemeinschuldnerin gegen diese Beschlüsse erhobenen Rekursen gab das Rekursgericht mit Beschluss vom 3. 12. 2009 nicht Folge. Es sprach aus, dass der Revision... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 21. 7. 2009 wurde das Konkursverfahren über das Vermögen des Gemeinschuldners eröffnet. Mit Beschluss vom 11. 11. 2009 wies das Erstgericht die Anträge des Gemeinschuldners auf Bewilligung der Verfahrenshilfe und auf Unterbrechung und Aussetzung des Konkursverfahrens zurück. Den vom Gemeinschuldner gegen diese Beschlüsse erhobenen Rekursen gab das Rekursgericht mit Beschluss vom 3. 12. 2009 nicht Folge. Es sprach aus, dass der Revisionsrekurs gemäß den ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hradil als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Heinz R*****, vertreten durch Dr. Walter Niederbichler, Rechtsanwalt in Graz, gegen die beklagte Partei Rudolf W*****, vertreten durch Janezic & Schmidt Rechtsanwälte OG, G... mehr lesen...
Begründung: Der Erstrichter, Vorsteher und einziger Richter eines Bezirksgerichts, verhängte im Pflegschaftsverfahren über die Mutter der Minderjährigen eine Ordnungsstrafe, weil diese die dem Gericht schuldige Achtung in einem Schriftsatz durch beleidigende Ausfälle verletzt habe. Infolge Rekurses der Mutter bestätigte das Gericht zweiter Instanz diese Entscheidung und sprach unter Berufung auf die Entscheidung EvBl 1965/28 aus, der Revisionsrekurs sei jedenfalls unzulässig. In ihr... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schiemer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Prückner, Hon.-Prof. Dr. Sailer und Dr. Jensik sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Fichtenau als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden, widerbeklagten sowie des Gegners der gefährdeten Partei Johann Alfred A*****, Angestellter, *****, vertreten durch Dr. Karl Rümmele und Dr. Birgit Breinbauer,... mehr lesen...
Begründung: Zwischen den Streitteilen ist zu 3 C 53/05m des Bezirksgerichts Salzburg ein Unterhaltsverfahren anhängig, die hier Beklagte ist dort Klägerin. Die Unterhaltsklägerin stellte gemäß § 382 Abs 1 Z 8 lit a EO den Antrag, den dort Beklagten und jetzigen Nichtigkeits- und Wiederaufnahmskläger - zusätzlich zum laufend bezahlten Unterhalt von 545,05 EUR - zu einem weiteren einstweiligen monatlichen Unterhalt in Höhe von 855 EUR zu verhalten. Das Erstgericht verpflichtete den... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil des Bezirksgerichtes Graz vom 22. 9. 2006, GZ 63 C 24/06a-22, wurde das Begehren der klagenden Partei auf Vermittlungsprovision in Höhe von EUR 4.440 s.A. abgewiesen. Aufgrund eines entsprechenden Antrags in der Berufung der klagenden Partei ordnete der Vorsitzende des Rechtsmittelsenates des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz am 7. 12. 2006 eine Berufungsverhandlung für 20. 12. 2006 an. Die Ladung wurde den Klagevertretern am 13. 12. 2006 zugestellt.... mehr lesen...
Begründung: Das Bezirksgericht Innere Stadt Wien wies mit seinem Urteil vom 29. September 2004, GZ 57 C 30/99f-70, das Räumungsbegehren der Klägerinnen gegen die Beklagten ab. Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien gab der dagegen erhobenen Berufung der Klägerinnen mit Urteil vom 28. Juni 2005, GZ 40 R 35/05a-75, nicht Folge. Die dagegen erhobene außerordentliche Revision der Klägerinnen wurde mit Beschluss des Obersten Gerichtshofes vom 7. März 2006, AZ 5 Ob 32/06a, gemäß § ... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil des Bezirksgerichtes Favoriten vom 20. 1. 2004, GZ 6 C 124/02s-67, wurde die zwischen den Parteien geschlossene Ehe aus dem Alleinverschulden des Beklagten geschieden. Der dagegen vom Beklagten erhobenen Berufung gab das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien mit Urteil vom 30. 6. 2004, 42 R 255/04t, keine Folge und sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Das Berufungsurteil wurde dem (damaligen) Vertreter des Beklagten am 5. 8. 2004 zu... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 28. 2. 2003 (1 Ob 31/03w [erste Entscheidung zu dieser Zahl]) verhängte der Oberste Gerichtshof über den Antragsteller in einer das Pflegschaftsverfahren 2 P 181/01k des Bezirksgerichts Innere Stadt Wien betreffenden Ablehnungssache eine Ordnungsstrafe von 300 EUR wegen der Beschimpfung richterlicher Organe, die den Rahmen noch verständlicher Unmutsreaktionen auf subjektiv als unrichtig empfundenes Organverhalten erheblich überschritt. Der erkennende S... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Kuras sowie die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Lovrek und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dipl. Ing. Andrea E*****, vertreten durch Dr. Anton Cuber, Rechtsanwalt in Graz, wider die beklagte Partei Ö*****, vertreten durch Kunz Schima... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte die Feststellung der Unwirksamkeit seiner Versetzung. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Das Berufungsgericht änderte in nicht öffentlicher Sitzung das Ersturteil im Sinne einer Klagestattgebung ab. Dem Senat das Berufungsgerichts gehörte als fachkundiger Laienrichter aus dem Kreis der Arbeitgeber Paul H***** an. In ihrer dagegen erhobenen außerordentlichen Revision macht die Beklagte unter anderem Nichtigkeit des Berufungsverfahrens geltend, ... mehr lesen...
Begründung: Die Rekurswerberin stellte im September 2005 beim Verlassenschaftsgericht den Antrag, den Verlassenschaftskurator abhandlungsbehördlich anzuweisen bzw zu ermächtigen, eine Amtshaftungsklage mit einem Streitwert von 50.000 EUR gegen die Republik Österreich einzubringen. Im Vermögen der Verlassenschaft seien Schäden eingetreten, die durch die Unterlassung abhandlungsgerichtlicher Aufsichtsmaßnahmen gegenüber dem (mittlerweile) enthobenen Verlassenschaftskurator bewirkt wor... mehr lesen...
Begründung: Im Verfahren 16 Cg 50/98x des Handelsgerichtes Wien begehrte die Klägerin mit Wechselmandatsklage vom 10. 4. 1998 die Erlassung eines Wechselzahlungsauftrags über S 3 Mio (= EUR 218.018,50) sA. Gegen den antragsgemäß erlassenen Wechselzahlungsauftrag erhob der Beklagte fristgerecht Einwendungen. Mit Urteil vom 30. 5. 2004 stellte das Erstgericht die Klageforderung als zu Recht bestehend und eine vom Beklagten eingewendete Gegenforderung als nicht zu Recht bestehend fest ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verhängte über das Vorstandsmitglied Manfred D***** wegen Nichtoffenlegung des Jahresabschlusses zum 28. 2. 1998 eine Zwangsstrafe von 2.190 EUR. Dagegen erhoben die Gesellschaft und das Vorstandsmitglied Rekurs. Das Rekursgericht wies den Rekurs der Gesellschaft mangels Rekurslegitimation zurück und gab dem Rekurs des Vorstandsmitglieds nicht Folge. In der Frage der Rekurslegitimation der Gesellschaft folgte das Rekursgericht den Argumenten von G. Kodek ... mehr lesen...
Begründung: Die vom Kläger gegen die Beklagten erhobenen Klagebegehren wurden mit Urteil des Landesgerichtes St. Pölten als Arbeits- und Sozialgericht vom 15. September 2004 abgewiesen. Der dagegen erhobenen Berufung gab das Oberlandesgericht Wien als Berufungsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen mit Urteil vom 25. Februar 2005 nicht Folge. Mit dem im
Spruch: genannten Beschluss wies der Oberste Gerichtshof eine vom Beklagten gegen das Berufungsurteil erhobene außerordentliche ... mehr lesen...
Begründung: Im Pflegschaftsverfahren 2 P 181/01k des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien lehnte der Ablehnungswerber einen Richter des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien ab. Mit Beschluss des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 8. 6. 2004, GZ 44 R 253/04p-10, wurde über den Ablehnungswerber wegen beleidigender Ausfälle in seinen Schriftsätzen im Rahmen des Rekursverfahrens 44 R 253/04p des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien (Rekurs im Ablehnungsverfahren) eine Ordn... mehr lesen...
Begründung: Im Verfahren zu 8 Cgs 175/00g des Landesgerichtes St. Pölten als Arbeits- und Sozialgericht wurden die geltend gemachten Ansprüche auf Insolvenzausfallgeld, soweit sie sich auf eine behauptete Pensionsvereinbarung gestützt haben, letztlich rechtskräftig (vgl OGH 9 ObS 19/03g) abgewiesen. Nach den wesentlichen Feststellungen war die Pensionsvereinbarung zwischen der selbst mit 25 % an der Gemeinschuldnerin beteiligten Klägerin und der von ihrem Ehegatten vertretenen geme... mehr lesen...
Begründung: Mit selbständigem Antrag begehrten die gefährdeten Parteien bei einem Bezirksgericht die Erlassung einer einstweiligen Verfügung (EV), mit der dem Antragsgegner die Belastung und Veräußerung einer bestimmten Liegenschaft untersagt sowie die Anmerkung des Verbots ob dieser Liegenschaft bewilligt werden sollte. Im begehrten
Spruch: der EV ist der zu sichernde Anspruch nicht angeführt. Dazu brachten die gefährdeten Parteien im Wesentlichen vor wie folgt: Sie seien Gläubiger... mehr lesen...
Begründung: Zur Erzwingung der Vorlage des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts der Gesellschaft zum 28. 2. 1997 ist beim Erstgericht ein Zwangsstrafenverfahren gegen ein Vorstandsmitglied der Gesellschaft anhängig. Das Erstgericht verhängte die zuvor angedrohte Zwangsstrafe über die Vorstandsmitglieder, forderte sie neuerlich zur Offenlegung gegen Androhung einer weiteren Zwangsstrafe und der Veröffentlichung des Zwangsstrafenbeschlusses auf. Das Rekursgericht wies den Re... mehr lesen...
Begründung: Der nach der Geschäftsverteilung als Senatsmitglied des 16. Senats des Obersten Gerichtshofs berufene fachmännische Laienrichter Kommerzialrat Dr. Erich Haas teilte gemäß § 22 GOG seine Befangenheit mit, weil er Angestellter der Antragsgegnerin ist. Die Befangenheitsanzeige ist berechtigt. Rechtliche Beurteilung Gemäß § 43 KartG entscheiden das Kartellgericht und der Oberste Gerichtshof als Kartellobergericht in Angelegenheiten nach dem Kartel... mehr lesen...
Norm: JN §20 Z4KartG 1988 §31 ffKartG 1988 §98
Rechtssatz: War ein fachkundiger Laienrichter konkret mit Interessenvertretungsaufgaben bei den Gesprächen zwischen der WKÖ, den Fachverbänden und der antragstellenden BWB betreffend die unverbindlichen Verbandsempfehlungen befasst, ist er insoweit als ein Bevollmächtigter in der hier zu entscheidenden Sache im Sinne des § 20 Z 4 JN anzusehen, so dass eine unter seiner Beteiligung gefällte Entsche... mehr lesen...
Begründung: Mit Eingabe vom 30. 4. 2003 zeigte die Bundesinnung der Fotografen ihre "Bildhonorare 2003, Unverbindliche Veröffentlichungshonorare im Fotografengewerbe in Österreich" als unverbindliche Verbandsempfehlung gemäß den §§ 31 ff KartG an. Mit Eingabe vom 30. 4. 2003 zeigte die Bundesinnung der Fotografen ihre "Bildhonorare 2003, Unverbindliche Veröffentlichungshonorare im Fotografengewerbe in Österreich" als unverbindliche Verbandsempfehlung gemäß den Paragraphen 31, ff Ka... mehr lesen...
Norm: JN §20 Z4KartG 1988 §31 ffKartG 1988 §98
Rechtssatz: War ein fachkundiger Laienrichter konkret mit Interessenvertretungsaufgaben bei den Gesprächen zwischen der WKÖ, den Fachverbänden und der antragstellenden BWB betreffend die unverbindlichen Verbandsempfehlungen befasst, ist er insoweit als ein Bevollmächtigter in der hier zu entscheidenden Sache im Sinne des § 20 Z 4 JN anzusehen, so dass eine unter seiner Beteiligung gefällte Entsche... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 20 Z 2 JN sind Richter von der Ausübung des Richteramts in bürgerlichen Rechtssachen solcher Personen, die mit ihnen unter anderem in gerader Linie oder bis zum vierten Grad der Seitenlinie verwandt sind, ausgeschlossen. Unter diesen Ausschließungsgrund fällt nicht nur ein Verwandtschaftsverhältnis zur Partei selbst, sondern auch zum Bevollmächtigten einer Partei (EvBl 1992/137, 1 Nc 39/03f ua). Gemäß Paragraph 20, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zu 1.: Die Klägerinnen haben eingangs ihrer Revision ausgeführt, die Ehegattin eines Mitgliedes des Berufungssenats sei als Versicherungsvertreter Mitglied der Generalversammlung der Beklagten in der Funktionsperiode 1999 bis 2004. Zu den Aufgaben der Generalversammlung gehöre gemäß § 434 ASVG unter anderem die Beschlussfassung über den Jahresabschluss sowie den Jahresbericht des Vorstandes der Beklagten und die Entlastung desselben. Die Gattin des Senatsmitgli... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Da die
Begründung: des angefochtenen Beschlusses zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 510 Abs 3 iVm § 528a ZPO). Da die
Begründung: des angefochtenen Beschlusses zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (Paragraph 510, Absatz 3, in Verbindung mit Paragraph 528 a, ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen des Rekurswerbers folgendes entgegenzuhalten: Zutreffend hat das Berufungsgericht über den e... mehr lesen...