Begründung: Die mit Revision der klagenden Partei vorgelegte Rechtssache AZ 1 Cg 13/01h des Landesgerichts Wels ist nach der Geschäftsverteilung des Obersten Gerichtshofs im 8. Senat angefallen, dessen Vorsitzender Senatspräsident des Obersten Gerichtshofs Dr. Karl Heinz P***** ist. Dieser zeigte seine Befangenheit an, weil die Klagebeantwortung von seinem damals bei der Finanzprokuratur beschäftigten Sohn verfasst worden sei und dieser die beklagte Partei in der Verhandlungstagsatz... mehr lesen...
Begründung: In der beim Bezirksgericht Favoriten geführten Pflegschaftssache hatten die Vorinstanzen Besuchsrechtsanträge des Vaters und der Großmutter der beiden 1986 und 1988 geborenen, in Obsorge der Mutter stehenden Kinder, abgewiesen. Der 1. Senat des Obersten Geichtshofs wies mit seiner Entscheidung vom 26. 2. 2002 die außerordentliche Revisionsrekurse des Vaters und der Großmutter zurück (1 Ob 234/01w). Mit seiner zweiten Entscheidung zu derselben Geschäftszahl vom 30. 4. 20... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil über Klage und Widerklage vom 5. 3. 1997, GZ 17 C 172/93m, 17 C 78/96t-66 des Bezirksgerichtes Donaustadt wurde die Ehe der Streitteile aus dem Verschulden der dort beklagten und widerklagenden, hier klagenden Ehefrau geschieden. Ihrer Berufung wurde - nach rechtskräftiger Abweisung ihres Ablehnungsantrags - nicht Folge gegeben; die außerordentliche Revision wies der Oberste Gerichtshof mit Beschluss vom 28. 5. 1999, 7 Ob 143/99a, zurück. Die Klägerin erhob am... mehr lesen...
Begründung: In den beiden im
Spruch: genannten Verfahren begehrte der Antragsteller jeweils die Bewilligung der Verfahrenshilfe. Den Rekursen gegen die den Antrag abweisenden erstinstanzlichen Beschlüsse gab das Gericht zweiter Instanz zu GZ 4 R 152/01b und 4 R 183/01m nicht Folge. Mit Schreiben vom 22. 11. 2001 lehnte der Antragsteller die Mitglieder des Rekurssenats mit der
Begründung: ab, der Beschluss 4 R 152/1b weise krasse Fehler bzw Verstöße gegen höchstgerichtliche Judikatur... mehr lesen...
Norm: JN §20 Z2
Rechtssatz: Unter § 20 Z 2 JN fällt nicht nur ein Verwandtschafts- oder Schwägerschaftsverhältnis zur Partei selbst, sondern auch zum Nebenintervenienten. Entscheidungstexte 1 N 516/01 Entscheidungstext OGH 22.10.2001 1 N 516/01 Veröff: SZ 74/176 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2001:RS01... mehr lesen...
Norm: JN §20 Z2ZPO §321
Rechtssatz: Der Ausschließungsgrund der Schwägerschaft überdauert die Auflösung der Ehe, durch die erstere begründet wurde. Entscheidungstexte 1 N 516/01 Entscheidungstext OGH 22.10.2001 1 N 516/01 Veröff: SZ 74/176 1 Nc 102/02v Entscheidungstext OGH 30.09.2002 1 Nc 102/02v Ähnlich; Beisatz: H... mehr lesen...
Begründung: Der vom Bezirksgericht Innere Stadt Wien mit außerordentlichen Revisionen vorgelegte Streitakt AZ 2 C 177/96i ist nach der Geschäftsverteilung des Obersten Gerichtshofs im 3. Senat angefallen, dessen Mitglied, Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Heribert Graf, gemäß § 22 GOG mitteilte, dass die Nebenintervenientin die ehemalige Ehegattin seines Bruders sei. Der vom Bezirksgericht Innere Stadt Wien mit außerordentlichen Revisionen vorgelegte Streitakt AZ 2 C 177/96i... mehr lesen...
Norm: JN §20 Z2
Rechtssatz: Unter § 20 Z 2 JN fällt nicht nur ein Verwandtschafts- oder Schwägerschaftsverhältnis zur Partei selbst, sondern auch zum Nebenintervenienten. Entscheidungstexte 1 N 516/01 Entscheidungstext OGH 22.10.2001 1 N 516/01 Veröff: SZ 74/176 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2001:RS01... mehr lesen...
Norm: JN §20 Z2ZPO §321
Rechtssatz: Der Ausschließungsgrund der Schwägerschaft überdauert die Auflösung der Ehe, durch die erstere begründet wurde. Entscheidungstexte 1 N 516/01 Entscheidungstext OGH 22.10.2001 1 N 516/01 Veröff: SZ 74/176 1 Nc 102/02v Entscheidungstext OGH 30.09.2002 1 Nc 102/02v Ähnlich; Beisatz: H... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss des Pflegschaftsgerichtes vom 2. 2. 2001 (ON 44) wurde eine Rechtsanwältin für den Betroffenen als einstweilige Sachwalterin zur Vertretung im Verfahren zur Bestellung eines Sachwalters (§ 238 Abs 1 AußStrG) sowie zur Vertretung vor Gerichten (§ 238 Abs 2 AußStrG) bestellt. Das Rekursgericht wies mit seiner Entscheidung vom 2. 5. 2001 den dagegen erhobenen Rekurs des Betroffenen teils zurück, teils gab es dem Rechtsmittel nicht Folge (ON 62). Der Betro... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 24. 12. 1991 gegen beide Beklagte als Streitgenossen beim Kreisgericht Korneuburg eingebrachten Klage begehrte der Kläger, den zwischen der Erstbeklagten und der "Konkursmasse nach Alice R*****" (seiner Mutter) geschlossenen Kaufvertrag über Liegenschaften ("Forstgut K*****") wegen Nichtigkeit aufzuheben und die Zweitbeklagte, der die Liegenschaften inzwischen weiterverkauft worden seien, schuldig zu erkennen, der Einverleibung des Eigentumsrechtes des Klä... mehr lesen...
Begründung: Die mit Revisionsrekurs der Republik Österreich vorgelegte Konkurssache AZ 14 S 35/99f des Landesgerichts Feldkirch ist nach der Geschäftsverteilung des Obersten Gerichtshofs im 8. Senat angefallen, dessen Vorsitzender Senatspräsident des Obersten Gerichtshofs Dr. Karl-Heinz P***** ist. Dieser zeigte seine Befangenheit an, weil der Revisionsrekurs von seinem bei der Finanzprokuratur beschäftigten Sohn verfasst worden sei. Rechtliche Beurteilung ... mehr lesen...
Begründung: Im ersten Rechtsgang gab das Oberlandesgericht Wien der Berufung der Kläger mit Beschluss vom 17. 9. 1999 Folge. Es hob das angefochtene klageabweisende Urteil auf und verwies die Sozialrechtssachen zur "ergänzenden Verhandlung und Entscheidung" an das Erstgericht zurück (9 Rs 168/99p-23). Bei dieser Entscheidung fungierte der nunmehrige Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Gerhard Kuras als Berichterstatter. Im Aufhebungsbeschluss wurde dem Erstgericht unter andere... mehr lesen...
Begründung: Mit einstweiliger Verfügung des Handelsgerichts Wien vom 25. 7. 1997 wurde der verpflichteten Partei zur Sicherung des Unterlassungsanspruchs der betreibenden Partei ua verboten, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs Gewinnspiele oder ähnliche Aktionen anzukündigen und/oder durchzuführen, wenn den Adressaten der Eindruck des tatsächlichen Gewinns eines erheblichen Geldbetrags, insbesondere eines Geldbetrags von S 175.000, vermittelt wird, obwohl der in... mehr lesen...
Begründung: In dem zwischen den Streitteilen anhängigen Aufteilungsverfahren lehnte der Antragsgegner den zuständigen Verhandlungsrichter wegen Befangenheit ab. Die Zurückweisung des Ablehnungsantrags in diesem 1.Ablehnungsverfahren wurde mit Beschluss des zuständigen Rekurssenats des Oberlandesgerichts (OLG) Innsbruck (Senatspräsident des OLG Dr. Bernd Rückl sowie Richter des OLG Dr. Robert Braunias und Dr. Ulrich Heller) vom 29. September 2000, AZ 2 R 202/00y, bestätigt. Denn di... mehr lesen...
Begründung: Die mit Revisionsrekurs der beklagten Partei vorgelegte Rechtssache AZ 4 Cg 91/00i des Landesgerichts Leoben ist nach der Geschäftsverteilung des Obersten Gerichtshofs im 4. Senat angefallen, dem Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Irmgard Griss als Berichterstatterin angehört. Diese zeigte ihre Befangenheit an, weil sie mit dem Klagevertreter verheiratet sei. Rechtliche Beurteilung Gemäß § 20 Z 2 JN sind Richter von der Ausübung des Ric... mehr lesen...
Begründung: Mit Kaufvertrag vom 29. 10. 1997 verkaufte Johann W***** als Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** das 4.309 m**2 große Grundstück Nr 1050. Diesem Rechtsgeschäft hat die Bezirksgrundverkehrskommission S***** als Grundverkehrsbehörde erster Instanz mit Bescheid vom 6. 4. 1998 die grundverkehrsbehördliche Genehmigung erteilt. Zu TZ 1542/1998 wurde aufgrund des Kaufvertrages vom 29. 10. 1997 und der grundverkehrsbehördlichen Bewilligung das Grundstück... mehr lesen...
Norm: ZPO §27 Abs1ZPO §84 IJN §19JN §20
Rechtssatz: Der Mangel der anwaltlichen Fertigung des Ablehnungsantrags von Richtern des Obersten Gerichtshofs ist ein verbesserungsfähiges Formgebrechen. Eine Frist zur Erfüllung des Verbesserungsauftrags ist nicht zu bestimmen, weil die Ablehnung von Richtern nach rechtskräftiger Erledigung einer Streitsache keine fristgebundene Prozesshandlung sein kann. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil vom 14. 7. 1999 wies das Landesgericht für ZRS Wien zu AZ 32 Cg 31/98h das Begehren des Klägers auf Zahlung von S 30.000 ab. Das Oberlandesgericht Wien gab mit Urteil vom 31. 3. 2000, AZ 14 R 202/99z, der vom Kläger erhobenen Berufung nicht Folge. Dieses Urteil langte am 5. 4. 2000 in der Geschäftsabteilung des Oberlandesgerichts Wien ein und wurde am 19. 4. 2000 an die Parteien abgefertigt. Am 17. 4. 2000 lehnte der Kläger "den Senat 14" des Oberlandesger... mehr lesen...
Begründung: Der Senatspräsident des Obersten Gerichtshofs Dr. Karl Heinz P***** zeigte am 28. April 2000 an, als Vorsitzender des 8. Senats im Revisionsverfahren zur AZ 8 Ob 85/00h "befangen" zu sein, weil das Rechtsmittel der beklagten Partei von seinem bei der Finanzprokuratur in Wien beschäftigen Sohn verfasst worden sei. Der erkennende Senat hat erwogen: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 20 Z 2 JN ist ein Richter von der Ausübung seines Amtes in bür... mehr lesen...
Begründung: In einem näher bezeichneten Vorverfahren bewilligte das Landesgericht Innsbruck mit Beschluss vom 13. Juni 1996 dem Antragsteller die Verfahrenshilfe zur Geltendmachung von Ansprüchen, die er aus zwei gerichtlichen Verfahren ableitet, erklärte jedoch mit weiterem Beschluss vom 5. Mai 1999 die gewährte Verfahrenshilfe gemäß § 68 Abs 1 ZPO als erloschen, weil allfällige Ansprüche aus den betroffenen Entscheidungen verjährt seien. Dem dagegen erhobenen Rekurs des Antra... mehr lesen...
Begründung: Das Handelsgericht Wien wies den Antrag der wiederaufnahmsklagenden Partei vom 7. November 1997 auf Bewilligung der Verfahrenshilfe im vollen Umfang des § 64 ZPO zur Einbringung einer Klage auf Wiederaufnahme des Verfahrens AZ 28 Cg 80/94s des Handelsgerichts Wien wegen Aussichtslosigkeit (§ 63 Abs 1 ZPO) ab. Ein Senat des Oberlandesgerichts Wien, dem auch dessen Richter Dr. Manfred T***** angehörte, gab dem dagegen erhobenen Rekurs mit Beschluß vom 28. Oktober 1998... mehr lesen...
Begründung: Im Verfahren 5 Cg 144/91 des Landesgerichtes Wels erwirkten die Beklagten gegen Maria H*****, auf deren Seite der Kläger als Nebenintervenient beigetreten war, das Urteil, daß Maria H***** der Einverleibung von Zwangspfandrechten auf bestimmten Liegenschaften zugunsten streckbarer Forderungen von S 134.246,49 sA unbeschadet der zu ihren Gunsten darauf einverleibten Belastungsverbote zu dulden habe. Das Oberlandesgericht Linz als Berufungsgericht bestätigte das Urteil... mehr lesen...
Begründung: Auf vier Liegenschaften des Klägers sind Simultanhypotheken zugunsten der beklagten Bank eingetragen. Aufgrund eines vollstreckbaren Notariatsaktes beantragte sie am 20. 12. 1995 die parzellenweise Versteigerung aller dieser Liegenschaften. Diesen Antrag bewilligte das Bezirksgericht Frankenmarkt zu AZ 5 E 2321/95b (jeweils im laufenden Rang). Auf Rekurs des Klägers änderte das Landesgericht Wels diese Entscheidung in eine Antragsabweisung ab. Dem dagegen erhobenen... mehr lesen...
Begründung: Der Oberste Gerichtshof war zu 5 Ob 1529/91 im Verfahren der klagenden Partei Maria H***** sowie ihres Nebenintervenienten Josef H***** gegen die beklagte Partei Dr. Erich C***** wegen S 728.406,32 s. A. und Feststellung (Streitwert S 10.000,--) mit der außerordentlichen Revision der klagenden Partei sowie des Nebenintervenienten gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes Linz als Berufungsgericht befaßt (1 R 16/91-13), mit dem das vom Landesgericht Wels gefällte klags... mehr lesen...
Norm: ASGG §11 Abs1ASGG §11b Abs1ASGG §11b Abs2JN §20 Z1ZPO §477 Abs1 Z2
Rechtssatz: Wenn auch unter bestimmten Voraussetzungen die Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung vom Vorsitzenden (in I.Instanz) allein (bzw. vom 3-Berufsrichtersenat im Berufungsverfahren) durchgeführt werden kann, bleibt die Fällung der enderledigenden Sachentscheidung dem Senat vorbehalten (Beiziehung der fachkundigen Laienrichter; vgl. § 11 b Abs.3 ASGG). ... mehr lesen...
Begründung: Mit der Klage vom 8.8.1997 hat der seit 4.2.1980 bei der beklagten Partei beschäftigte Kläger seine vorzeitige (,fristlose") Entlassung vom 24.7.1997 mit dem Begehren bekämpft, diese für rechtsunwirksam zu erklären. Die beklagte Partei beantragte die Klagsabweisung, stellte einen Zwischenantrag auf Feststellung (AS 7 und 9) und wendete im wesentlichen ein, daß der Entlassungsgrund der beharrlichen Pflicht[en]verletzung gemäß § 87 lit f. GewO aF vom Kläger wegen... mehr lesen...
Norm: ASGG §11 Abs1ASGG §11b Abs1ASGG §11b Abs2JN §20 Z1ZPO §477 Abs1 Z2
Rechtssatz: Wenn auch unter bestimmten Voraussetzungen die Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung vom Vorsitzenden (in I.Instanz) allein (bzw. vom 3-Berufsrichtersenat im Berufungsverfahren) durchgeführt werden kann, bleibt die Fällung der enderledigenden Sachentscheidung dem Senat vorbehalten (Beiziehung der fachkundigen Laienrichter; vgl. § 11 b Abs.3 ASGG). ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Beschäftigung eines Laienrichters und eines Parteienvertreters durch denselben Arbeitgeber, dessen Arbeitnehmer nach § 40 Abs 1 Z 2 ASGG vertretungsbefugt sind, erfüllt keinen der in § 20 JN taxativ aufgezählten Ausschließungstatbestände (Mayr in Rechberger, ZPO Rz 5 zu § 20 JN mwN). Auch durch den Umstand, daß der Laienrichter in anderen Rechtssachen selbst als Parteienvertreter tätig wird, ist er nicht von der Aus... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger lehnte im Verfahren 11 C 153/97h des Bezirksgerichtes Feldkirch alle Richterinnen und Richter der Bezirksgerichte im Land Vorarlberg und alle Richterinnen und Richter des Landesgerichtes Feldkirch als befangen ab. Das Oberlandesgericht Innsbruck erklärte mit Beschluß vom 18.3.1997, 3 Nc 2/97w-4, die Ablehnung sämtlicher Richter der Bezirksgerichte in Vorarlberg und des Landesgerichtes Feldkirch für nicht gerechtfertigt. Der Oberste Gerichtshof hob dies... mehr lesen...