Norm: JN §19JN §20 Z2
Rechtssatz: Der Ausschließungsgrund des § 20 Z 2 JN gilt auch für fachkundige Laienrichter; sie sind unverzichtbar und als Nichtigkeitsgründe in jeder Lage des Verfahrens wahrzunehmen. Entscheidungstexte 9 ObA 9/92 Entscheidungstext OGH 29.01.1992 9 ObA 9/92 Veröff: EvBl 1992/137 S 588 = Arb 11006 16 Ok 24/03 E... mehr lesen...
Norm: JN §20 Z2
Rechtssatz: Nach Lehre und Rechtsprechung hat auch ein Verwandtschaftsverhältnis und Schwägerschaftsverhältnis des Richters zum Bevollmächtigten einer Partei die Ausschließung des Richters im Sinne des § 20 Z 2 JN zur Folge (Fasching, Kommentar I § 20 JN Anmerkung 5; Fasching ZPR 2.Auflage RdZ 163; SpR 171). Entscheidungstexte 9 ObA 9/92 Entscheidungstext OGH 29.01.199... mehr lesen...
Begründung: Mit der vorliegenden Klage begehrt der Kläger die Zahlung eines Betrages von S 106.821,80 brutto sA an Entgeltdifferenz und Überstundenentgelt sowie die Feststellung, daß ihm eine bestimmte überkollektivvertragliche Entlohnung zustehe. Die Beklagte beantragte, die Klagebegehren abzuweisen. Der Kläger sei vereinbarungsgemäß entlohnt worden; die ihm gewährte Leiterzulage beinhalte ein Überstundenpauschale. Das Erstgericht wies die Klagebegehren ab. Das Berufungsgeric... mehr lesen...
Norm: JN §19JN §20 Z2
Rechtssatz: Der Ausschließungsgrund des § 20 Z 2 JN gilt auch für fachkundige Laienrichter; sie sind unverzichtbar und als Nichtigkeitsgründe in jeder Lage des Verfahrens wahrzunehmen. Entscheidungstexte 9 ObA 9/92 Entscheidungstext OGH 29.01.1992 9 ObA 9/92 Veröff: EvBl 1992/137 S 588 = Arb 11006 16 Ok 24/03 E... mehr lesen...
Norm: JN §20 Z1
Rechtssatz: Die bloße Mitgliedschaft bei einem Verein, der in einem Prozess als Kläger oder Beklagter auftritt, stellt keinen Ausschließungsgrund im Sinne des § 20 Z 1 JN dar und könnte eine Befangenheit des Richters nur dann begründen, wenn über die bloße Mitgliedschaft hinaus persönliche Interessen oder Aktivitäten befürchten lassen, dass unsachliche Motive die Entscheidung beeinflussen könnten. Entscheidun... mehr lesen...
Norm: JN §20 Z1
Rechtssatz: Die bloße Mitgliedschaft bei einem Verein, der in einem Prozess als Kläger oder Beklagter auftritt, stellt keinen Ausschließungsgrund im Sinne des § 20 Z 1 JN dar und könnte eine Befangenheit des Richters nur dann begründen, wenn über die bloße Mitgliedschaft hinaus persönliche Interessen oder Aktivitäten befürchten lassen, dass unsachliche Motive die Entscheidung beeinflussen könnten. Entscheidun... mehr lesen...
Norm: ASGG §40 Abs1 Z2JN §20 Z4
Rechtssatz: Im § 40 Abs 1 Z 2 ASGG ist nicht die Vertretungsbefugnis der gesetzlichen Interessenvertretungen normiert; die Vollmacht ist nicht etwa der Interessenvertretung, sondern einer namentlich bestimmten physischen Person zu erteilen, so dass der Ausschließungsgrund des § 20 Z 4 JN für einen fachkundigen Laienrichter, der Bediensteter der Interessenvertretung ist, jedenfalls nicht vorliegt. ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies das auf Feststellung des aufrechten Fortbestandes des Dienstverhältnisses der Klägerin gerichtete Klagebegehren ab. Das Berufungsgericht gab der Berufung der Klägerin in nichtöffentlicher Sitzung Folge und änderte das Ersturteil im Sinn des Klagebegehrens ab. Dieses Urteil wurde von der beklagten Partei mit Revision bekämpft. Zugleich lehnte die beklagte Partei den als Mitglied des Berufungssenates beigezogenen fachkundigen Laienrichter Dr. W****... mehr lesen...
Norm: ASGG §40 Abs1 Z2JN §20 Z4
Rechtssatz: Im § 40 Abs 1 Z 2 ASGG ist nicht die Vertretungsbefugnis der gesetzlichen Interessenvertretungen normiert; die Vollmacht ist nicht etwa der Interessenvertretung, sondern einer namentlich bestimmten physischen Person zu erteilen, so dass der Ausschließungsgrund des § 20 Z 4 JN für einen fachkundigen Laienrichter, der Bediensteter der Interessenvertretung ist, jedenfalls nicht vorliegt. ... mehr lesen...
Norm: JN §20 Z4ZPO §477 Abs1 Z1 D1
Rechtssatz: Eine Person, die auf der Vollmacht als Vertreter einer Prozeßpartei aufscheint, ist vom Laienrichteramt auch dann ausgeschlossen, wenn Sie in diesem Fall keinerlei Beratungstätigkeit oder Vertretungstätigkeit ausgeübt hat. Entscheidungstexte 10 ObS 333/88 Entscheidungstext OGH 20.12.1988 10 ObS 333/88 Veröff: SSV - NF 2/144 ... mehr lesen...
Begründung: Am 11. Juni 1987 unterschrieb der Kläger ein mit "Vollmacht" überschriebenes Formular, mit dem er Dr. Günter K***, Mag. Ilse H*** und sechs weiteren namentlich genannten Sekretären der A*** L*** allgemeine, uneingeschränkte Vollmacht und ua Prozeßvollmacht erteilte. Die Namen der ersten sieben Bevollmächtigten, ihre Funktion bei der genannten Kammer und deren Anschrift waren mit Stampiglie in das Vollmachtsformular eingesetzt; der Name Dr. Romana K*** dürfte dem Stampi... mehr lesen...
Norm: JN §20 Z4ZPO §477 Abs1 Z1 D1
Rechtssatz: Eine Person, die auf der Vollmacht als Vertreter einer Prozeßpartei aufscheint, ist vom Laienrichteramt auch dann ausgeschlossen, wenn Sie in diesem Fall keinerlei Beratungstätigkeit oder Vertretungstätigkeit ausgeübt hat. Entscheidungstexte 10 ObS 333/88 Entscheidungstext OGH 20.12.1988 10 ObS 333/88 Veröff: SSV - NF 2/144 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei hat mit der beklagten Partei eine Transportversicherung abgeschlossen, der die Allgemeinen österreichischen Binnentransportversicherungsbedingungen (AÖB 1965) und die Bruchklausel für Maschinen, Apparate und Fahrzeuge zugrundeliegen. Die AÖB 1965 haben auszugsweise folgenden Wortlaut: "§ 1, Umfang der Haftung (1) Der Versicherer trägt, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, alle Gefahren der Beförderung zu Lande, auf Binnengewässern oder mi... mehr lesen...
Norm: JN §20 Z1ZPO §477 Abs1 Z1 D1ZPO §529 Abs1 Z1 C1
Rechtssatz: Die Teilnahme eines bloß wegen Befangenheit erfolgreich abgelehnten Richters an der Entscheidung bildet zwar den Nichtigkeitsgrund nach § 477 Abs 1 Z 1 ZPO, dieser Mangel heilt aber mit der formellen Rechtskraft der Entscheidung. Entscheidungstexte 1 Ob 637/88 Entscheidungstext OGH 28.09.1988 1 Ob 637/88 Veröff: RZ ... mehr lesen...
Begründung: Seraphine M*** wurde mit Urteil des Landesgerichts Feldkirch vom 30.6.1986, 18 b E Vr 544/86-73, bestätigt mit Urteil des Oberlandesgerichtes Innsbruck vom 23.10.1986, 4 Bs 542/86-83, schuldig erkannt, am 23.7.1983 den Robert F*** durch einen Stoß mit einem Weinglas ins Gesicht und gegen den rechten Unterarm vorsätzlich am Körper durch Schnittwunden derart verletzt zu haben, daß die Tat an sich schwere Verletzungen verbunden mit einer länger als 24 Tage dauernden Gesun... mehr lesen...
Norm: JN §20 Z1ZPO §477 Abs1 Z1 D1ZPO §529 Abs1 Z1 C1
Rechtssatz: Die Teilnahme eines bloß wegen Befangenheit erfolgreich abgelehnten Richters an der Entscheidung bildet zwar den Nichtigkeitsgrund nach § 477 Abs 1 Z 1 ZPO, dieser Mangel heilt aber mit der formellen Rechtskraft der Entscheidung. Entscheidungstexte 1 Ob 637/88 Entscheidungstext OGH 28.09.1988 1 Ob 637/88 Veröff: RZ ... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte beantragte die Bewilligung der Verfahrenshilfe und die Beigabe eines Rechtsanwaltes. Er beabsichtige, gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber Dr. Erhard B*** eine Klage zu erheben. Dieser habe die Ausstellung eines ordnungsgemäßen Dienstzeugnisses über seine Dienstzeit verweigert bzw. in ein Dienstzeugnis unzulässige Eintragungen aufgenommen; dies habe für den Kläger zu einer wesentlichen Erschwernis bei Erlangung eines neuen Dienstpostens geführt. Er beabsich... mehr lesen...
Norm: JN §19JN §20
Rechtssatz: Zurückweisung einer Ablehnung von Richtern des OGH, die als Beklagte in einer beim Bezirksgericht anhängigen Rechtssache in dieser Sache keine richterlichen Geschäfte auszuüben haben. Entscheidungstexte 13 Ns 2/88 Entscheidungstext OGH 18.04.1988 13 Ns 2/88 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: JN §20 Z1ZPO §477 Abs1 Z1 D1ZPO §529 Abs1 Z1 C1
Rechtssatz: Nichtigkeitsklage ist unzulässig, wenn bei Entscheidung des Vorprozesses ein (nur) rechtskräftig abgelehnter Richter mitgewirkt hat. Entscheidungstexte 5 Ob 379/87 Entscheidungstext OGH 15.12.1987 5 Ob 379/87 1 Ob 637/88 Entscheidungstext OGH 28.09.1988 1 Ob 637/88 ... mehr lesen...
Norm: JN §20 Z1ZPO §477 Abs1 Z1 D1ZPO §529 Abs1 Z1 C1
Rechtssatz: § 529 Abs 1 Z 1 ZPO reicht nicht so weit wie § 477 Abs 1 Z 1 ZPO. § 529 Abs 1 Z 1 setzt voraus, dass der erkennende Richter von der Ausübung des Richteramtes in dem Rechtsstreit kraft Gesetzes ausgeschlossen war (Ablehnungsgründe reichen nicht). Entscheidungstexte 5 Ob 379/87 Entscheidungstext OGH 15.12.1987 5 Ob 379/... mehr lesen...
Begründung: Mit der an das Oberlandesgericht Linz gerichteten und bei diesem Gericht am 23. Jänner 1987 eingebrachten Wiederaufnahmsklage, die der Sache nach auf § 530 Abs 1 Z 7 ZPO gestützt wurde, strebte der Kläger die Wiederaufnahme des am 7. März 1984 über sein Vermögen eröffneten und am 24. April 1984 gemäß § 67 Abs 1 Z 8 und 9 AO eingestellten Ausgleichsverfahrens an. In diesem Zusammenhang sollten der Einstellungsbeschluß des Kreisgerichtes Wels vom 24. April 1984, Sa 9/84-... mehr lesen...
Norm: JN §20 Z1ZPO §477 Abs1 Z1 D1ZPO §529 Abs1 Z1 C1
Rechtssatz: Nichtigkeitsklage ist unzulässig, wenn bei Entscheidung des Vorprozesses ein (nur) rechtskräftig abgelehnter Richter mitgewirkt hat. Entscheidungstexte 5 Ob 379/87 Entscheidungstext OGH 15.12.1987 5 Ob 379/87 1 Ob 637/88 Entscheidungstext OGH 28.09.1988 1 Ob 637/88 ... mehr lesen...
Norm: JN §20 Z1ZPO §477 Abs1 Z1 D1ZPO §529 Abs1 Z1 C1
Rechtssatz: § 529 Abs 1 Z 1 ZPO reicht nicht so weit wie § 477 Abs 1 Z 1 ZPO. § 529 Abs 1 Z 1 setzt voraus, dass der erkennende Richter von der Ausübung des Richteramtes in dem Rechtsstreit kraft Gesetzes ausgeschlossen war (Ablehnungsgründe reichen nicht). Entscheidungstexte 5 Ob 379/87 Entscheidungstext OGH 15.12.1987 5 Ob 379/... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz vom 14. Oktober 1985, 7 Cg 184/85, wurde das gegen die GÖ-WA Handelsgesellschaft mbH, Textilgroßhandel erhobene auf Zahlung von DM 30.975,42 sA gerichtete Klagebegehren Kurt B*** abgewiesen. Der am 14. April 1986 von Kurt B*** gestellte Antrag, ihm die Verfahrenshilfe zur Einbringung einer Wiederaufnahmsklage hinsichtlich des Verfahrens 7 Cg 184/85 des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz zu bewilligen wur... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 14. Mai 1973 zu 34 C 307/73 beim Bezirksgericht Innere Stadt Wien eingelangten Klage begehrte Fritz B*** von Gertrude O*** die Zahlung eines Werklohns von 3.500 S samt Anhang. Mit der am 10.September 1975 zu 25 C 735/75 beim Bezirksgericht Innere Stadt Wien eingelangten Widerklage begehrte Gertrude O*** von Fritz B*** die Herausgabe einer Bettbank und die Rückzahlung einer Angabe von 2.000 S samt Anhang. Das Bezirksgericht Innere Stadt Wien verband die beide... mehr lesen...
Norm: JN §20 Z5
Rechtssatz: Da nach der Bestimmung des § 20 Z 5 JN Richter dann ausgeschlossen sind, wenn sie bei einem untergeordneten Gericht an der Erlassung des angefochtenen Urteils oder Beschlusses teilgenommen haben, sind Richter des OGH im Verfahren über eine Eingabe gegen eine von ihnen getroffene Entscheidung nicht ausgeschlossen. Entscheidungstexte 8 Ob 573/83 Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: JN §20 Z5
Rechtssatz: Da nach der Bestimmung des § 20 Z 5 JN Richter dann ausgeschlossen sind, wenn sie bei einem untergeordneten Gericht an der Erlassung des angefochtenen Urteils oder Beschlusses teilgenommen haben, sind Richter des OGH im Verfahren über eine Eingabe gegen eine von ihnen getroffene Entscheidung nicht ausgeschlossen. Entscheidungstexte 8 Ob 573/83 Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: ABGB §860JN §20 Z1
Rechtssatz: Ausschlußgründe, die wegen der allgemeinen Besorgnis eines unsachlichen Einflusses des jeweils umschriebenen Naheverhältnisses zwischen Richter und Partei ( hier zwischen Preisrichtern und Wettbewerbsteilnehmern ) auf die Entscheidung normiert werden, sind bei Vorliegen dieses Naheverhältnisses ohne Rücksicht darauf gegeben, ob die Besorgnis der mangelnden Objektivität im Einzelfall mehr oder weniger begründ... mehr lesen...
Norm: ABGB §860JN §20 Z1
Rechtssatz: Ausschlußgründe, die wegen der allgemeinen Besorgnis eines unsachlichen Einflusses des jeweils umschriebenen Naheverhältnisses zwischen Richter und Partei ( hier zwischen Preisrichtern und Wettbewerbsteilnehmern ) auf die Entscheidung normiert werden, sind bei Vorliegen dieses Naheverhältnisses ohne Rücksicht darauf gegeben, ob die Besorgnis der mangelnden Objektivität im Einzelfall mehr oder weniger begründ... mehr lesen...
Norm: JN §20
Rechtssatz: Kein Ausschlussgrund hinsichtlich eines Richters, der Ehegatte eines Rechtsanwaltes ist, welcher mit dem Bevollmächtigten einer Partei in einer Kanzleigemeinschaft steht, sofern die Partei nicht auch ihm selbst Prozessvollmacht erteilt hat. Entscheidungstexte 6 Ob 642/83 Entscheidungstext OGH 14.07.1983 6 Ob 642/83 1 N... mehr lesen...