Norm: AußStrG §40AußStrG §160
Rechtssatz: Eine im Verfahren über das Erbrecht abgegebene Anerkenntniserklärung kann gemäß § 40 AußStrG bis zur Bindung des Gerichts an seine Entscheidung im Verfahren über das Erbrecht widerrufen werden. Entscheidungstexte 2 Ob 220/18v Entscheidungstext OGH 28.05.2019 2 Ob 220/18v Veröff: SZ 2019/46 Eur... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §40AußStrG 2005 §160AußStrG 2005 §161AußStrG 2005 §162AußStrG 2005 §163AußStrG 2005 §164
Rechtssatz: Nach der Übergabe des Einantwortungsbeschlusses an die Geschäftsabteilung zur Ausfertigung kann der übergangene Erbe grundsätzlich nur noch die Erbschaftsklage erheben. Hat der übergangene Erbe jedoch - hier wegen Vorliegens eines wesentlichen Verfahrensmangels - erfolgreich Rekurs gegen den Einantwortungsbeschluss erhoben, so... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §160AußStrG 2005 §161
Rechtssatz: Das neue Außerstreitgesetz kennt keine der bisherigen Annahme der Erbserklärung entsprechende Vorgehensweise mehr. Es muss auch bei unschlüssigen Erbantrittserklärungen ein Verfahren über die Feststellung des Erbrechts mit mündlicher Verhandlung unter Beteiligung aller Übrigen geführt werden. Entscheidungstexte 1 Ob 117/07y Entscheidu... mehr lesen...
Norm: AußStrG §149AußStrG §157AußStrG §158AußStrG §159AußStrG §160AußStrG §161AußStrG §161aAußStrG §162ABGB §1373
Rechtssatz: Auf welche Weise Sicherstellung zu leisten ist, bestimmen die §§ 1373 f ABGB. Die Auswahl der Sicherungsmittel ist dem Schuldner vorbehalten; im übrigen sind diese Bestimmungen auch nur anzuwenden, wenn nicht etwas anderes vereinbart wurde. Entscheidungstexte 1 Ob 2138... mehr lesen...
Norm: ABGB §652AußStrG §160AußStrG §178
Rechtssatz: Zur Frage der Art der vom Verlassenschaftsgericht von Amts wegen zu veranlassenden Sicherung eines eine unbewegliche Sache betreffendes Substitutionslegates zugunsten von minderjährigen Nachlegataren für den Fall, daß die beteiligten Parteien im Verlassenschaftsverfahren zur Klärung der Frage, ob der Vorlegatar das Legat ausgeschlagen hat, gemäß § 2 Abs 2 Z 7 AußStrG auf den Rechtsweg verwiese... mehr lesen...
Norm: AußStrG §160AußStrG §161
Rechtssatz: Ein Geldlegat, dessen Wert erst nach dem Tod des Erben ermittelt werden kann, weil als Wertmesser der Verkehrswert einer Liegenschaft zum Zeitpunkt des Todes des Erben angeordnet wurde, kann grundsätzlich gesichert werden; die Höhe der Sicherstellung kann auch in einem solchen Fall jedenfalls dann, wenn die absehbare Entwicklung auf dem Grundstücksmarkt, keine wesentlichen Veränderungen erwarten läßt, ... mehr lesen...
Norm: ABGB §179aAußStrG §9 PAußStrG §9 QAußStrG §257AußStrG §160 Z4
Rechtssatz: Die Bewilligungsvoraussetzungen der Adoption hat ausschließlich das Gericht zu beurteilen, der Aufsichtsbehörde der Standesämter kommt insoweit eine Befugnis zur Kontrolle der gerichtlichen Tätigkeit und demgemäß auch eine Rechtsmittelbefugnis nicht zu; dies gilt auch für die (den Vertragsinhalt betreffende) Frage, wann ein Adoptionsvertrag wirksam geworden ist. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §179aAußStrG §9 PAußStrG §9 QAußStrG §257AußStrG §160 Z4
Rechtssatz: Die Bewilligungsvoraussetzungen der Adoption hat ausschließlich das Gericht zu beurteilen, der Aufsichtsbehörde der Standesämter kommt insoweit eine Befugnis zur Kontrolle der gerichtlichen Tätigkeit und demgemäß auch eine Rechtsmittelbefugnis nicht zu; dies gilt auch für die (den Vertragsinhalt betreffende) Frage, wann ein Adoptionsvertrag wirksam geworden ist. ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §160
Rechtssatz: Die Ansprüche des Pflichtteilsberechtigten sind durch die bloße Errichtung eines vollstreckbaren Notariatsaktes, in welchem sich der Erbe zur Legatserfüllung verpflichtet, nicht im Sinne des § 160 AußStrG gehörig versichert, denn die Schaffung eines Exekutionstitels erleichtert zwar die Rechtsverfolgung, erhöht aber nicht die Sicherheit. Entscheidungstexte 6 Ob ... mehr lesen...
Norm: ABGB §688AußStrG §159AußStrG §160
Rechtssatz: Wird von den Erben die Gültigkeit eines Vermächtnisses bestritten, so ist für die Sicherstellung der privilegierten Legate so lange zu sorgen, als nicht die Unwirksamkeit des Vermächtnisses feststeht. Damit ist den Erben keineswegs die Möglichkeit genommen, die Ungültigkeit oder Unwirksamkeit des Legats im Rechtsweg feststellen zu lassen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §672ABGB §688AußStrG §159AußStrG §160
Rechtssatz: Vermächtnis mangelnden Unterhaltes an Pflegebefohlene: Deren eigene Vermögensstücke können ihren Sicherstellungsanspruch nicht entkräften, da hiedurch keineswegs ausgeschlossen ist, daß die Legetarin in Zukunft des Unterhaltes Entscheidungstexte 8 Ob 202/74 Entscheidungstext OGH 12.11.1974 8 Ob 202/74 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §688AußStrG §160
Rechtssatz: Es bestehen gegen die Heranziehung des Rechtsinstitutes der Reallast als Sicherungsmittel des der pflegebefohlenen Legatarin zugewendeten Vermächtnisses des mangelnden Unterhaltes keine Bedenken. Entscheidungstexte 8 Ob 202/74 Entscheidungstext OGH 12.11.1974 8 Ob 202/74 European Case Law Id... mehr lesen...
Norm: ABGB §650ABGB §688ABGB §817AußStrG §160
Rechtssatz: Bei einem Vermächtnis zugunsten eines Minderjährigen ist das Legat gerichtlich zu erlegen oder die Erfüllung gehörig sicherzustellen. Auf die Einhaltung dieser Bestimmung, die auch für Untervermächtnisse gilt, ist auch von Amts wegen Bedacht zu nehmen. Entscheidungstexte 5 Ob 149/74 Entscheidungstext OGH 10.07.1974 5 Ob 149/74... mehr lesen...
Norm: ABGB §652AußStrG §160AußStrG §178
Rechtssatz: Dem Legatar ist die Bestätigung zur Eintragung im Grundbuch nach § 178 AußStrG nur über sein Ansuchen auszustellen. Ein solches Ansuchen ist aber dann nicht erforderlich, wenn der Legatar minderjährig oder pflegebefohlen ist. Betrifft daher das Legat eine unbewegliche Sache, so hat das Verlassenschaftsgericht die Einverleibung des Eigentumsrechtes des minderjährigen Vermächtnisnehmers an der i... mehr lesen...
Norm: ABGB §711AußStrG §16 BIII2aAußStrG §160
Rechtssatz: Sperrverfügung nur bei bindender Verwendungsverpflichtung in der letztwilligen Verfügung zulässig. Entscheidungstexte 1 Ob 220/66 Entscheidungstext OGH 15.09.1966 1 Ob 220/66 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0099316 Dokumentnumme... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIi3aAußStrG §158AußStrG §159AußStrG §160AußStrG §161AußStrG §161a
Rechtssatz: Die Verletzung der Vorschriften der §§ 158 - 161 a AußStrG über die Erfüllung des letzten Willens sind Vorschriften über das Abhandlungsverfahren, daher des formellen Rechts und können mit ao Revisionsrekurs nach § 16 AußStrG nur dann mit Erfolg angefochten werden, wenn Nichtigkeit des Verfahrens gegeben ist. Nichtigkeit würde aber auch dann nicht v... mehr lesen...
Norm: ABGB §817AußStrG §159AußStrG §160AußStrG §161 Abs1AußStrG §174 Abs1 A
Rechtssatz: Betreffend nicht in den §§ 159, 160 AußStrG genannter Vermächtnisse hat das Abhandlungsgericht hinsichtlich der Erfüllung und Sicherstellung des Legates von Amts wegen nicht zu veranlassen; dass der Vermächtnisnehmer hievon Kenntnis erhielt, genügt. Die Legatsverfügung steht aber auch der Einantwortung des Gesamtnachlasses an die Erben nicht entgegen. Die Ei... mehr lesen...
Norm: AußStrG §160
Rechtssatz: Die in dieser Gesetzesstelle erwähnte Sicherstellung von Legaten kann niemals durch Sequestration, sondern nur auf die im § 1373 ABGB bestimmte Weise gefordert werden. Entscheidungstexte 5 Ob 233/59 Entscheidungstext OGH 24.06.1959 5 Ob 233/59 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:19... mehr lesen...
Norm: ABGB §819AußStrG §1 B3aAußStrG §160AußStrG §161 Abs2
Rechtssatz: Der nach der Einantwortung der Erben geltend gemachte Sicherstellungsanspruch des Vermächtnisnehmers ist im streitigen Verfahren geltend zu machen. Monatszahlungen sind nicht von der Sicherstellung auszunehmen. Anmerkung Diese Rechtssatznummer wurde irrtümlich doppelt vergeben. Er sollte nur mehr mit der RS-Nummer RS0008249 zitiert werden. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §819AußStrG §160AußStrG §161 Abs2
Rechtssatz: Der nach der Einantwortung der Erben geltend gemachte Sicherstellungsanspruch des Vermächtnisnehmers ist im streitigen Verfahren geltend zu machen. Monatszahlungen sind nicht von der Sicherstellung auszunehmen. Anmerkung Die doppelte RS-Nummer resultiert aus der Zusammenführung von zwei identischen Rechtssätzen (doppelt erfasst) in ein einziges Rechtssatzdokument. De... mehr lesen...
Norm: AußStrG §145 DAußStrG §160HGB §105HGB §117HGB §162
Rechtssatz: Abhandlungsprovisiorium bei einer OHG. - Stellungnahme der Legatarin. Entscheidungstexte 1 Ob 265/55 Entscheidungstext OGH 27.04.1955 1 Ob 265/55 SZ 28/110 = EvBl 1955/335 S 542 = NZ 1957,62 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1955:RS00082... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 E4AußStrG §160AußStrG §174 C1
Rechtssatz: Eine Legatarin hat kein Recht, die Zustellung einer Einantwortungsurkunde zu begehren und diese zu bekämpfen. Ihr steht daher auch kein Rekursrecht gegen die Einantwortungsurkunde zu. Entscheidungstexte 1 Ob 843/54 Entscheidungstext OGH 10.11.1954 1 Ob 843/54 EvBl 1955/31 S 58 = SZ 27/283 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs2 Z7 H2AußStrG §125 AAußStrG §159AußStrG §160
Rechtssatz: Im Abhandlungsverfahren findet bei Kollision zwischen den die Gültigkeit eines Kodizills bestreitenden gesetzlichen Erben und den Vermächtnisnehmern weder eine Verweisung auf den Rechtsweg, noch eine Verteilung der Parteirollen oder eine Hemmung der Einantwortung statt. Für die Sicherstellung der privilegierten Legate ist, solange die Unwirksamkeit des Vermächtnisses ... mehr lesen...
Norm: ABGB §229AußStrG §160
Rechtssatz: Soll nach der Anordnung des Erblassers von dem gerichtlichen Erlag des Legates, das einem Pflegebefohlenen ausgesetzt wurde, abgesehen werden, so ist diese Anordnung des Erblassers als mit der zwingenden Bestimmung des Gesetzes in Widerspruch stehend nicht zu beachten. Entscheidungstexte 2 Ob 360/38 Entscheidungstext OGH 25.05.1938 2 Ob 360... mehr lesen...
Norm: AußStrG §92 Abs1AußStrG §160AußStrG §161 Abs1
Rechtssatz: Vermächtnisnehmer sind nicht berechtigt, die Erbgänzung der Nachlaßinventur zu begehren. Entscheidungstexte 3 Ob 671/31 Entscheidungstext OGH 02.10.1931 3 Ob 671/31 SZ 13/214 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1931:RS0007758 Dok... mehr lesen...