Norm
ABGB §688Rechtssatz
Wird von den Erben die Gültigkeit eines Vermächtnisses bestritten, so ist für die Sicherstellung der privilegierten Legate so lange zu sorgen, als nicht die Unwirksamkeit des Vermächtnisses feststeht. Damit ist den Erben keineswegs die Möglichkeit genommen, die Ungültigkeit oder Unwirksamkeit des Legats im Rechtsweg feststellen zu lassen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0008212Dokumentnummer
JJR_19741112_OGH0002_0080OB00202_7400000_001