Norm
ABGB §672Rechtssatz
Vermächtnis mangelnden Unterhaltes an Pflegebefohlene: Deren eigene Vermögensstücke können ihren Sicherstellungsanspruch nicht entkräften, da hiedurch keineswegs ausgeschlossen ist, daß die Legetarin in Zukunft des Unterhaltes
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0008223Dokumentnummer
JJR_19741112_OGH0002_0080OB00202_7400000_002