Norm: AußStrG 2005 §1 A1JN §1 BIaWEG 2002 §52 Abs1
Rechtssatz: § 52 Abs 1 WEG 2002 enthält eine taxative, aber analogiefähige beziehungsweise der berichtigenden Auslegung zugängliche Aufzählung jener wohnungseigentumsrechtlichen Angelegenheiten, die im außerstreitigen Verfahren zu behandeln sind. Die Zuordnung von Rechtsschutzansprüchen zum außerstreitigen Wohnrechtsverfahren kann sich entweder aus der direkten Aufzählung oder aus einem unzwei... mehr lesen...
Norm: ABGB §137bAußStrG 2005 §1 A3AußStrG 2005 §82PStG §15
Rechtssatz: Begehrt eine Frau die Feststellung der Mutterschaft zu einem Kind mit der Behauptung, sie habe in einer ausländischen Urkunde über die Geburt dieses Kindes sowohl für sich selbst als Mutter als auch für den (angeblich ehelichen) Vater einen Phantasienamen angegeben, so ist für dieses Begehren der außerstreitige Rechtsweg zulässig. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §1 ÜbsAußStrG 2005 §1 Info
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 1 AußStrG 2005 A Zuständigkeit des Außerstreitgerichts (Abs 2) 1. Abgrenzung zwischen streitigem und außerstreitigem Verfahren (siehe auch bei § 1 JN) 2. Abgrenzung zwischen außerstreitigem und Exekutionsverfahren 3. Sonstiges B Nicht im AußStrG geregelte Materien (Abs 3) Informationen zu § 1 AußStrG 2005 Diese Übersichtskarte wurde ausgehend von der Übe... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §1 A1MRG §37
Rechtssatz: Das Begehren auf selbständige Feststellung, dass eine Wertsicherung des vereinbarten Hauptmietzinses nicht vereinbart worden sei, ist im Katalog der im außerstreitigen Wohnrechtsverfahren zu entscheidenden Angelegenheiten des § 37 Abs 1 MRG nicht angeführt. Entscheidungstexte 5 Ob 214/07t Entscheidungstext OGH 02.10.2007 5 Ob 214/07t ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §1 B1EO §35 C
Rechtssatz: Grundsätzlich ist für die Einordnung einer Materie in das außerstreitige oder streitige Verfahren das Prozesskostenrisiko der Parteien nicht relevant (vergleiche 4 Ob 293/00t). Ein allfälliges Kostenrisiko minderjähriger Kinder spricht daher nicht gegen die nach einhelliger Rechtsprechung zulässige Abklärung der Höhe ihres Unterhaltsanspruchs im Oppositionsprozess. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §1 B1VEG §13StV 1955 Art24
Rechtssatz: Ein Anspruch auf Entschädigung wegen der behaupteten Enteignung eines Anspruchs auf Ersatz eines immateriellen Schadens durch Art 24 StV 1955 ist im Verfahren außer Streitsachen geltend zu machen. Entscheidungstexte 1 Ob 219/01i Entscheidungstext OGH 22.10.2001 1 Ob 219/01i Veröff: SZ 74/180 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §1 B1AußStrG §1 B3bJN §40aJWG §33
Rechtssatz: Über einen Antrag auf Ersatz der Kosten der vollen Erziehung wird in ständiger Rechtsprechung im außerstreitigen Verfahren entschieden. Entscheidungstexte 6 Ob 152/00x Entscheidungstext OGH 28.06.2000 6 Ob 152/00x 7 Ob 33/06p Entscheidungstext OGH 08.03.2006 7 Ob ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §1 B1
Rechtssatz: Für die Auseinandersetzung gemäß den §§ 1471 ff BGB ist das Verfahren außer Streitsachen nicht vorgesehen, soweit es dabei um die Folgen der Beendigung der Gütergemeinschaft geht. Entscheidungstexte 1 Ob 264/98z Entscheidungstext OGH 23.03.1999 1 Ob 264/98z Veröff: SZ 72/48 European Case Law Identif... mehr lesen...
Norm: AußStrG §1 B1ABGB §838aJN §1 BIaWEG 1975 §26WEG 2002 §52 Abs1
Rechtssatz: Der allgemeine Grundsatz, dass Rechtssachen, die nicht ausdrücklich oder doch wenigstens unzweifelhaft schlüssig ins Außerstreitverfahren verwiesen sind, auf den streitigen Rechtsweg gehören, wird durch § 26 WEG nicht berührt. Der streitige Rechtsweg ist daher nur in den Angelegenheiten ausgeschlossen, die in § 26 Abs 1 WEG aufgezählt sind. Entsc... mehr lesen...
Norm: AußStrG §1 AAußStrG 2005 §1 ALGVÜ Art5 ffKartG 2005 §38NahversG §7 Abs1Verordnung (EG) Nr 44/2001 des Rates 32001R0044 Brüssel I-Verordnung (EuGVVO) Art1 Abs1
Rechtssatz: Die Zuständigkeitsregeln des Übereinkommens gelten auch für das außerstreitige Verfahren. Entscheidungstexte 3 Nd 506/97 Entscheidungstext OGH 28.08.1997 3 Nd 506/97 Veröff: SZ 70/162 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §1 AB-VG §87 Abs2GenRevG §1GenRevG §11GOG §42GOG §73 Abs2GOG idF BGBl 1994/507 §73 Abs2JN §1 B1a
Rechtssatz: Bei Angelegenheiten betreffend die Aufnahme in die Revisorenliste und die Streichung hieraus handelt es sich um eine Justizverwaltungssache, die vom Präsidenten des Oberlandesgerichtes als Träger der Justizverwaltung zu erledigen ist. Nur Maßnahmen der Justizverwaltung, die in Senaten zu erledigen sind, stellen sich gemäß A... mehr lesen...
Norm: ZPO §93AußStrG 2005 §1 AAußStrG §24 Abs1
Rechtssatz: § 93 ZPO gilt auch für das Außerstreitverfahren. Entscheidungstexte 7 Ob 645/95 Entscheidungstext OGH 26.06.1996 7 Ob 645/95 6 Ob 286/05k Entscheidungstext OGH 09.03.2006 6 Ob 286/05k Beisatz: Hier: Zum AußStrG idF BGBl I Nr 111/2003. (T1) ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §1 ÜbsAußStrG §1 Info
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 1 AußStrG A Allgemeines B Zuständigkeit des Außerstreitgerichts 1. Abgrenzung zwischen streitigem und außerstreitigem Verfahren (siehe auch bei § 1 JN) 2. Abgrenzung zwischen außerstreitigem und Exekutionsverfahren 3. Einzelfälle: a) Abhandlungsverfahren b) Vormundschaftsverfahren und Pflegschaftsverfahren, Entmündigungsverfahren c) Sonstiges Informationen zu § 1 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §895AußStrG §1 B3cJN §1 DVb1ddJN §1 DVkWHG §7
Rechtssatz: Streitigkeiten zwischen mehreren Gläubigern über den internen Ausgleich bei einer Gesamtforderung gehören auch dann auf den streitigen Rechtsweg, wenn es sich um die Aufteilung der Zuwendung nach § 7 WHG zwischen der Witwe und gesetzlichen Vertreterin und ihren minderjährigen Kindern handelt. Pflegschaftsbehördliche Sicherungsvorkehrungen sind erst nach endgültiger Klärung des... mehr lesen...
Norm: AußStrG §1 B3cJN §1 DVkWRG §117 Abs7WRG §111 Abs3
Rechtssatz: In den Fällen des § 117 Abs 7 WRG hat das Gericht im Verfahren außer Streitsachen zu verhandeln und entscheiden. Entscheidungstexte 1 Ob 27/93 Entscheidungstext OGH 25.01.1994 1 Ob 27/93 Veröff: SZ 67/6 1 Ob 2/95 Entscheidungstext OGH 23.06.1995 1 Ob 2/95 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §1 B1WEG §20WEG §26 Abs1 Z5
Rechtssatz: Keine Verweisung in das besondere außerstreitige Verfahren hat bei Streitigkeiten über die Wirksamkeit abweichender Vereinbarungen (§ 20 WEG) zu erfolgen. § 26 Abs 1 Z 5 WEG sieht daher nur in den Angelegenheiten der Zulässigkeit eines vereinbarten oder der Festsetzung eines abweichenden Verteilungsschlüssels für Aufwendungen unter Hinweis auf § 19 Abs 2 WEG das Außerstreitverfahren vor, nic... mehr lesen...
Norm: ABGB §835 DAußStrG §1 AZPO §234
Rechtssatz: Keine analoge Anwendung des § 234 ZPO im Verfahren nach den §§ 834 ff ABGB. Entscheidungstexte 5 Ob 515/92 Entscheidungstext OGH 26.05.1992 5 Ob 515/92 9 Ob 8/16s Entscheidungstext OGH 21.04.2016 9 Ob 8/16s 3 Ob 89/20i Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §1 A1AußStrG §1 B1JN §1 A1JN §1 BIaMRG §37 Abs1WEG 2002 §52 Abs1
Rechtssatz: Die Zulässigkeit des Rechtsweges wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass auch der Außerstreitrichter befugt ist, Fragen, zu deren selbständiger Entscheidung der Streitrichter berufen wäre, als Vorfragen zu prüfen. Unerheblich ist auch, ob der behauptete Anspruch begründet ist. Entscheidungstexte 7 O... mehr lesen...
Norm: AußStrG §1 B1AußStrG §1 B3cGmbHG §22GmbHG §102JN §1 DVg1
Rechtssatz: Der behauptete Anspruch eines Gesellschafters gegen eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung auf Aufstellung und Übersendung von Jahresabschlüssen ist im außerstreitigen Verfahren geltend zu machen. Entscheidungstexte 2 Ob 612/90 Entscheidungstext OGH 05.12.1990 2 Ob 612/90 EvBl 1991/47 S 208 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §1ZPO §419ZPO §430
Rechtssatz: Im Außerstreitverfahren finden die Bestimmungen der ZPO nur insoweit unmittelbare Anwendung, als in den außerstreitigen Rechtsquellen darauf verwiesen wird, sonst aber nicht. Das schließt aber nicht aus, auftretende Gesetzeslücken durch eine die Grundsätze der Amtswegigkeit nicht verfälschende analoge Anwendung der ZPO zu schließen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §1 AMunLagG §15ZPO §234
Rechtssatz: Im Verfahren nach den §§ 15 ff MunitionslagerG ist § 234 ZPO analog anzuwenden. Entscheidungstexte 1 Ob 581/90 Entscheidungstext OGH 12.09.1990 1 Ob 581/90 SZ 63/151 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0005747 Dokumentnummer JJ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §1 AAußStrG §1 B3b
Rechtssatz: Über auf dem Gesetz beruhende Unterhaltsansprüche pflegebefohlener Kinder gegen ihren ehelichen Vater ist grundsätzlich im außerstreitigen Verfahren zu entscheiden, was nicht nur für Erhöhungsbegehren der Minderjährigen, sondern auch für Herabsetzungsbegehren des Vaters bzw Begehren auf Feststellung des Erlöschens gilt. Dabei besteht kein Unterschied, ob sich das Erhöhungsbegehren des Kindes oder das... mehr lesen...
Norm: AußStrG §1 B1WEG §26 Abs1WEG §19
Rechtssatz: Das WEG regelt zwar die Tragung der Aufwendungen für die Liegenschaft durch die Miteigentümer im § 19, eine Entscheidung darüber im Außerstreitverfahren nach § 26 WEG hat jedoch nur in den Fällen des § 19 Abs 2 WEG stattzufinden (§ 26 Abs 1 Z 5 WEG). Entscheidungstexte 5 Ob 22/89 Entscheidungstext OGH 11.04.1989 5 Ob 22/89 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §531ÄrzteG §70ÄrzteG §71ÄrzteG §79AußStrG §1 B3aJN §1 DVd3
Rechtssatz: Für Ansprüche auf Todesfallbeihilfe nach § 70 ÄrzteG besteht eine Sonderrechtsnachfolge. Schlägt der überlebende Ehegatte mit der Behauptung, eine rechtswirksame Namhaftmachung eines anderen Zahlungsempfängers durch den Verstorbenen liege nicht vor, nicht den im Ärztegesetz vorgesehenen Verwaltungsweg ein, sondern will er den in den Nachlaß gelangten Teil der Beih... mehr lesen...
Norm: AußStrG §1 AKO §111 Abs1KO §178
Rechtssatz: Im Außerstreitverfahren geltend zu machende Ansprüche werden von der Zuständigkeitsregelung des § 111 Abs 1 KO nicht erfaßt. Dasselbe gilt für den durch § 178 KO begründeten Wahlgerichtsstand für Klagen und die darin genannten Ansprüche. Entscheidungstexte 5 Ob 309/86 Entscheidungstext OGH 27.05.1986 5 Ob 309/86 EvBl 1987/20 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §1 B1ABGB §838aJN §1 BIaMRG §37WEG 2002 §52WGG 1979 §22
Rechtssatz: Der Anwendungsbereich des außerstreitigen Verfahrens wurde durch § 37 MRG erheblich ausgeweitet, doch wird der allgemeine Grundsatz, dass Rechtssachen, die nicht ausdrücklich oder doch wenigstens unzweifelhaft schlüssig ins Außerstreitverfahren verwiesen sind, auf den streitigen Rechtsweg gehören, durch die Regelungen des § 37 MRG nicht berührt. ... mehr lesen...
Norm: ZPO §234AußStrG §1 AAußStrG 2005 §2 Abs1 Z3 ICWEG §26 Abs1
Rechtssatz: Keine analoge Anwendung des § 234 ZPO im Außerstreitverfahren. Entscheidungstexte 5 Ob 94/85 Entscheidungstext OGH 12.11.1985 5 Ob 94/85 1 Ob 581/90 Entscheidungstext OGH 12.09.1990 1 Ob 581/90 Teilweise abweichend; Beisatz: Im Verfahren nach den §§ 15 ff ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §1 AZPO §207 ff
Rechtssatz: Besondere Vorschriften über die Protokollführung im Abhandlungsverfahren fehlen, die §§ 207 ff ZPO sind sinngemäß anzuwenden. Entscheidungstexte 6 Ob 566/85 Entscheidungstext OGH 25.04.1985 6 Ob 566/85 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0005773 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §1 AAußStrG 2005 §5ZPO §6ZPO §7
Rechtssatz: Die §§ 6 und 7 ZPO sind im Verfahren außer Streitsachen sinngemäß anzuwenden. Entscheidungstexte 8 Ob 592/84 Entscheidungstext OGH 17.10.1984 8 Ob 592/84 ÖA 1985,149 8 Ob 605/85 Entscheidungstext OGH 10.10.1985 8 Ob 605/85 2 Ob 5... mehr lesen...
Begründung: Im Handelsregister des Handelsgerichts Wien ist die Firma „T*****“ ***** als Kommanditgesellschaft (im Folgenden kurz KG) mit dem Sitz in W***** seit 15. 2. 1954 eingetragen. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Antragsgegnerin, deren alleiniger Geschäftsführer Martin M***** ist. Kommanditisten sind dieser mit einer Einlage von 711.000 S und die Antragstellerin mit einer solchen von 257.000 S. Punkt 10. des Gesellschaftsvertrags vom 17. 9. 1973 bestimmt wie folgt... mehr lesen...