RS OGH 2007/12/4 AußStrG 2005 § 1

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Veröffentlicht am 04.12.2007
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Norm

AußStrG 2005 §1 Übs
AußStrG 2005 §1 Info

Rechtssatz

Übersicht der Entscheidungen zu § 1 AußStrG 2005

A Zuständigkeit des Außerstreitgerichts (Abs 2)

1.

Abgrenzung zwischen streitigem und außerstreitigem Verfahren (siehe auch bei § 1 JN)

2.

Abgrenzung zwischen außerstreitigem und Exekutionsverfahren

3.

Sonstiges

B Nicht im AußStrG geregelte Materien (Abs 3) Informationen zu § 1 AußStrG 2005

Diese Übersichtskarte wurde ausgehend von der Übersichtskarte zu § 1 AußStrG (1854) (RS0061149) erstellt. Es kann daher vorkommen, dass zu einzelnen Punkten (derzeit) keine Rechtssätze existieren.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122714

Im RIS seit

03.01.2008

Zuletzt aktualisiert am

31.05.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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