Norm
AußStrG 2005 §1 ÜbsRechtssatz
Übersicht der Entscheidungen zu § 1 AußStrG 2005
A Zuständigkeit des Außerstreitgerichts (Abs 2)
1.
Abgrenzung zwischen streitigem und außerstreitigem Verfahren (siehe auch bei § 1 JN)
2.
Abgrenzung zwischen außerstreitigem und Exekutionsverfahren
3.
Sonstiges
B Nicht im AußStrG geregelte Materien (Abs 3) Informationen zu § 1 AußStrG 2005
Diese Übersichtskarte wurde ausgehend von der Übersichtskarte zu § 1 AußStrG (1854) (RS0061149) erstellt. Es kann daher vorkommen, dass zu einzelnen Punkten (derzeit) keine Rechtssätze existieren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122714Im RIS seit
03.01.2008Zuletzt aktualisiert am
31.05.2012