Norm
AußStrG §1 B1Rechtssatz
Ein Anspruch auf Entschädigung wegen der behaupteten Enteignung eines Anspruchs auf Ersatz eines immateriellen Schadens durch Art 24 StV 1955 ist im Verfahren außer Streitsachen geltend zu machen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115841Dokumentnummer
JJR_20011022_OGH0002_0010OB00219_01I0000_002