Norm
ABGB §137bRechtssatz
Begehrt eine Frau die Feststellung der Mutterschaft zu einem Kind mit der Behauptung, sie habe in einer ausländischen Urkunde über die Geburt dieses Kindes sowohl für sich selbst als Mutter als auch für den (angeblich ehelichen) Vater einen Phantasienamen angegeben, so ist für dieses Begehren der außerstreitige Rechtsweg zulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122957Im RIS seit
18.01.2008Zuletzt aktualisiert am
08.08.2011