Norm: IPRG §6
Rechtssatz: Es verstößt nicht gegen den österreichischen ordre public, wenn das anzuwendende ausländische Recht auch für den Fall eines gegen den Haftpflichtversicherer geführten Schadenersatzprozesses auch dann die Anrechnung von Verzugszinsen und Verfahrenskosten auf die Haftpflichtversicherungssumme vorsieht, wenn diese zusammen mit den übrigen Entschädigungszahlungen überschritten werden würde. Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: IPRG §6Freundschafts- und Niederlassungsvertrag Österreich - Iran Art10
Rechtssatz: Regelungen einer fremden Rechtsordnung, die beim gesetzlichen Erbrecht nach dem Geschlecht der Erben unterscheiden, sind wegen Verstoßes gegen den österreichischen ordre public nicht anzuwenden, wenn sich die Verschiedenbehandlung im konkreten Fall auswirkt und ein ausreichender Inlandsbezug vorliegt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EuInsVO 2015 Art33EuInsVO 32000R1346 Art26IPRG §6
Rechtssatz: Eine Bestimmung, wonach im Fall der Insolvenz des Bestandgebers beide Parteien vom Vertrag über eine Betriebspacht zurücktreten können, wenn sie an die andere Partei eine angemessene Entschädigung zahlen, verstößt nicht gegen den österreichischen ordre public. Entscheidungstexte 1 Ob 24/18p Entscheidungstext OGH 21.03... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §97 Abs2 Z1EheG §46IPRG §6IPRG §18 Abs1 Z1IPRG §20
Rechtssatz: Wenn nach § 18 Abs 1 Z 1 iVm § 20 Abs 1 IPRG österreichisches Sachrecht anzuwenden ist, kann eine Ehe nur durch Entscheidung eines Gerichtes geschieden werden, sodass ausländische Privatscheidungen nicht wirksam sind. Anderes würde nur dann gelten, wenn nach dem von § 20 IPRG berufenen Recht eine derartige Privatscheidung vorgesehen ist und diese überdies nicht de... mehr lesen...
Norm: ABGB §181a Abs1 Z1IPRG §6
Rechtssatz: Dass §181a Abs1 Z1 ABGB dem Wahlkind schon ab vollendetem 5. Lebensjahr das Recht der persönlichen Anhörung zugesteht, konkret die Festmachung des Anhörungsrechts an diesem Alter, ist kein iSd §6 IPRG absolut schutzwürdiges Grundprinzip der österreichischen Rechtsordung. Entscheidungstexte 5 Ob 131/02d Entscheidungstext OGH 25.06.2002 5 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §184aABGB §185aIPRG §6
Rechtssatz: Es ist nicht per se ordre public-widrig, wenn das ausländische Recht mehr
Gründe: für die Aufhebung einer Adoption anerkennt als das österreichische. Entscheidungstexte 5 Ob 131/02d Entscheidungstext OGH 25.06.2002 5 Ob 131/02d Veröff: SZ 2002/89 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: Haager Minderjährigenschutzabk Art16IPRG §6
Rechtssatz: Nur eine eklatante Gefährdung des Kindeswohls steht unter der Vorbehaltsklausel. Der Verlust von Unterhalts- und Erbrechtsansprüchen erfüllt diesen Tatbestand nicht oder jedenfalls nicht allein. Entscheidungstexte 5 Ob 131/02d Entscheidungstext OGH 25.06.2002 5 Ob 131/02d Veröff: SZ 2002/89 ... mehr lesen...
Norm: IPRG §6
Rechtssatz: Es widerspricht den Grundwertungen des österreichischen Eherechtes und Familienrechtes, wenn die Mutter einer Minderjährigen ihre Zustimmung zur Verlobung eines ebenfalls Minderjährigen von der Zahlung eines Geldbetrags durch dessen Vater abhängig macht. Entscheidungen über die Eheschließung haben ohne Einschränkung der Willensfreiheit und ohne Anknüpfungen an Bedingungen zu erfolgen; Gleiches muss für das Verlöbnis, n... mehr lesen...
Norm: EuGVVO 2012 Art 45 Abs1 litaVerordnung (EG) Nr 44/2001 des Rates 32001R0044 Brüssel I-Verordnung (EuGVVO) Art34 Nr1IPRG §6Vollstreckungsvertrag Österreich - Jugoslawien betr Schiedssprüche und Schiedsvergleiche Art2 liteUN-Übk über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche ArtV Abs2 litbZPO §595 Abs1 Z6 idF vor SchiedsRÄG 2006ZPO §611 Abs2 Z5 idF SchiedsRÄG 2006
Rechtssatz: Weil die ordre-public-Klausel eine systemwid... mehr lesen...
Norm: IPRG §6
Rechtssatz: Finden sich in dem anzuwendenden Recht Scheidungsgründe, die Scheidungsbegehren zum Erfolg verhelfen können, muß noch nicht von der Vorbehaltsklausel Gebrauch gemacht werden. Wenn aber die Ungleichheit der Scheidungsgründe für Mann und Frau eklatant ist und in concreto zum Ergebnis führen müßte, daß der in Österreich lebenden Frau trotz Zerrüttung der Ehe und der Unerträglichkeit des weiteren Zusammenlebens keine Aufl... mehr lesen...
Norm: EO §81 Z3EO §81 Z4Eur Übk über die int Handelsschiedsbarkeit ArtIX Abs1EGV Maastricht Art85IPRG §6
Rechtssatz: Art 85 und Art 86 EG-V gehören zu den tragenden Grundsätzen. Ein Verstoß gegen diese Regelungen bedeutet auch eine Verletzung des österreichischen ordre public. Kombinierte Know-how-Verträge und Warenzeichenlizenzverträge (Abfüllvertrag) fallen aber nicht darunter. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 BaABGB §180aIPRG §6
Rechtssatz: Steht fest, daß der Vater nach ausländischem Recht für ein ausländisches Adoptivkind unterhaltspflichtig ist, ist diese Unterhaltsverpflichtung bei der Bemessung des Unterhalts der leiblichen Kinder auch dann zu berücksichtigen, wenn dieser unter dem Regelunterhalt liegt. Von einem Eingriff in die tragenden Grundwertungen der österreichischen Rechtsordnung kann nämlich keine Rede sein, wenn eine U... mehr lesen...
Norm: Haager Übk über das auf Straßenverkehrsunfälle anzuwendende Recht Art10IPRG §6
Rechtssatz: Das Fehlen eines dem EKHG vergleichbaren Gefährdungshaftungstatbestandes im englischen Recht widerspricht nicht dem ordre public. Entscheidungstexte 2 Ob 25/92 Entscheidungstext OGH 01.07.1992 2 Ob 25/92 Veröff: ZVR 1993/108 S 233 2 Ob 9/12f ... mehr lesen...
Norm: IPRG §6TürkischesBGB §242
Rechtssatz: Die Ehelichkeitsbestreitungsfrist von einem Monat nach § 242 TürkischesBGB widerspricht nicht dem ordre public. Entscheidungstexte 8 Ob 1589/92 Entscheidungstext OGH 25.06.1992 8 Ob 1589/92 6 Ob 559/95 Entscheidungstext OGH 04.05.1995 6 Ob 559/95 ... mehr lesen...
Norm: dZPO §328 Abs1 Z4IPRG §6MRK Art6 V1
Rechtssatz: Zur Wahrnehmung des Vorbehalts nach § 328 Abs 1 Z 4 dZPO reicht nicht jeder Verfahrensverstoß aus, sondern es muß sich um ein Vorgehen handeln, das die Rechte einer Partei in unerträglichem Maße einengte. Nur wenn der Grundsatz des rechtlichen Gehörs so verletzt worden wäre, daß der betroffene Teil überhaupt keine Gelegenheit hatte, seine Interessen wahrzunehmen, läge eine solche Anstößigkei... mehr lesen...
Norm: Haager Übk über das auf Straßenverkehrsunfälle anzuwendende Recht Art10IPRG §6
Rechtssatz: Die inländische Rechtsordnung soll nur vor dem Eindringen solcher fremder Rechtsgedanken geschützt werden, die mit wesentlichen österreichischen Rechtsgrundsätzen unvereinbar sind. Entscheidungstexte 2 Ob 68/89 Entscheidungstext OGH 20.06.1989 2 Ob 68/89 Veröff: ZVR 1990/41 S 114 ... mehr lesen...
Norm: JWG §26 ffIPRG §1IPRG §6
Rechtssatz: Eingriffe in die Erziehungsrechte der Erziehungsberechtigten nach den § 26 ff JWG gehören zwar dem Zivilrecht an, erfordern aber, da sie nur mit den Mitteln, die die österreichische Jugenwohlfahrtspflege vorsieht, vollzogen werden können, eine Sonderanknüpfung an das österreichische Recht. Entscheidungstexte 1 Ob 560/89 Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Norm: Haager Minderjährigenschutzabk Art16IPRG §6
Rechtssatz: Von § 6 IPRG ist sparsamster Gebrauch zu machen. Entscheidungstexte 7 Ob 600/86 Entscheidungstext OGH 10.07.1986 7 Ob 600/86 Veröff: SZ 59/128 = JBl 1987,115 = RdW 1986,341 = ÖBA 1986,486 (Koziol) = IPRax 1988,33 (Moschner, 40) 1 Ob 648/90 Entscheidungstext OGH 11.07.1990... mehr lesen...
Norm: Haager Minderjährigenschutzabk Art16IPRG §6
Rechtssatz: Der Inhalt der geschützten Grundwertungen des österreichischen Rechtes läßt sich im einzelnen nicht definieren und ist auch zeitlichen Veränderungen unterworfen. Verfassungsgrundsätze spielen jedenfalls eine tragende Rolle: persönliche Freiheit, Gleichberechtigung, Verbot abstammungsmäßiger, rassischer und konfessioneller Diskriminierung gehören zum Schutzbereich des ordre public. Au... mehr lesen...
Norm: IPRG §6
Rechtssatz: Im allgemeinen können in der österreichischen Rechtsprechung entwickelte Grundsätze, die den geschäftlichen Verkehr zwischen ihrer Stellung nach und wirtschaftlich ungefähr gleichwertigen Partnern regeln, nicht als derart grundlegend gewertet werden, daß eine andere Regelung in einem ausländischen Recht einen Verstoß gegen den österreichischen ordre public begründen würde. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §5IPRG §6IPRG §25
Rechtssatz: Daß Art 232 des italienischen Reformgesetzes vom 19.5.1975 bestimmt, daß das neue Recht die Klage auf gerichtliche Feststellung der Vaterschaft auch auf die Kinder anwendbar ist, welche vor seinem Inkrafttreten geboren oder empfangen worden ist, wiedersprich nicht dem ordre public. Entscheidungstexte 2 Ob 539/80 Entscheidungstext OGH 11.11.198... mehr lesen...
Norm: 4.DVEheG §18IPRG §6Schweizer SVG Art65 Abs3Schweizer VVV Art14VersVG §6 Abs2 AVersVG §152
Rechtssatz: Die im schweizerischen Recht für den Fall grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles angeordnete Leistungsfreiheit des Haftpflichtversicherers widerspricht nicht den Grundgedanken des inländischen Rechts in unerträglicher Weise. Entscheidungstexte 7 Ob 14/79 Entsche... mehr lesen...
Norm: Deutsches BundesbeamtenG §87aIPRG §6
Rechtssatz: § 87 a BundesbeamtenG, wonach ein gesetzlicher Schadenersatzanspruch eines durch Verschulden eines Dritten verletzten Beamten auf seinen Dienstherrn übergeht, wenn dieser während seiner durch die Körperverletzung bedingten Dienstunfähigkeit zur Gewährung von Dienstbezügen verpflichtet ist, verstößt nicht gegen den ordre public. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: 4.DVEheG §18EO §81 Z4IPRG §6
Rechtssatz: Ein Verstoß gegen zwingendes inländisches Recht schließt die Anwendung des ausländischen Rechtes nicht zwanzgsläufig und unter allen Umständen aus. Entscheidungstexte 3 Ob 20/72 Entscheidungstext OGH 16.03.1972 3 Ob 20/72 7 Ob 600/86 Entscheidungstext OGH 10.07.1986 7 Ob 600... mehr lesen...
Norm: ABGB §37 D4.DVEheG §18IPRG §6
Rechtssatz: Die Anwendung ausländischen Rechts, das längere Verjährungsfrist kennt, bedeutet keinen Verstoß gegen den ordre public (Schwimann ZfRV 1962,122; JBl 1960,553; EvBl 1965/398 ua). Entscheidungstexte 3 Ob 69/71 Entscheidungstext OGH 30.06.1971 3 Ob 69/71 Veröff: RZ 1972,31 = EvBl 1972/75 S 128 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 BIIl4. DVEheG §18IPRG §6
Rechtssatz: Der ordre public dient dem Schutz der inländischen Rechtsordnung, nicht so sehr der inländischen Rechtssubjekte. Er ist nicht verletzt, wenn ein Anspruch nach dem anzuwendenden ausländischen Recht höher ist, als er bei Anwendung des inländischen Rechtes wäre (SZ 37/68). Entscheidungstexte 2 Ob 15/70 Entscheidungstext OGH 09.04.1970 ... mehr lesen...