Norm
ABGB §5Rechtssatz
Daß Art 232 des italienischen Reformgesetzes vom 19.5.1975 bestimmt, daß das neue Recht die Klage auf gerichtliche Feststellung der Vaterschaft auch auf die Kinder anwendbar ist, welche vor seinem Inkrafttreten geboren oder empfangen worden ist, wiedersprich nicht dem ordre public.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0008699Dokumentnummer
JJR_19801111_OGH0002_0020OB00539_8000000_001