RS OGH 2002/6/25 5Ob131/02d, 6Ob138/13g

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.06.2002
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Norm

Haager Minderjährigenschutzabk Art16
IPRG §6

Rechtssatz

Nur eine eklatante Gefährdung des Kindeswohls steht unter der Vorbehaltsklausel. Der Verlust von Unterhalts- und Erbrechtsansprüchen erfüllt diesen Tatbestand nicht oder jedenfalls nicht allein.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 131/02d
    Entscheidungstext OGH 25.06.2002 5 Ob 131/02d
    Veröff: SZ 2002/89
  • 6 Ob 138/13g
    Entscheidungstext OGH 28.08.2013 6 Ob 138/13g
    nur: Eine eklatante Gefährdung des Kindeswohls steht unter der Vorbehaltsklausel. (T1)
    Beisatz: Hier: Droht eine eklatante Gefährdung des Kindeswohls, liegt die Anwendung der Vorbehaltsklausel des Art 16 MSA nahe. (T2)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0117180

Im RIS seit

25.07.2002

Zuletzt aktualisiert am

24.10.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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