Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/14/0207 E 19. Februar 2002 RS 1
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes hat der Vertreter darzutun, aus welchen Gründen ihm die Erfüllung abgabenrechtlicher Pflichten unmöglich gewesen sei, widrigenfalls von der Abgabenbehörde eine... mehr lesen...
Über das Vermögen der M GmbH wurde am 21. Dezember 1989 der Konkurs eröffnet und der Beschwerdeführer als Masseverwalter bestellt. Auf Antrag des Beschwerdeführers wurde am 7. März 1991 eine Liegenschaft um 4,520.000 S kridamäßig versteigert. Mit Beschluss vom 31. Oktober 1991 wurde der Konkurs mangels Kostendeckung aufgehoben. Im Zug einer abgabenbehördlichen Prüfung bei den Erwerbern der Liegenschaft stellte der Prüfer fest, die Versteigerung der Liegenschaft habe bei der M GmbH so... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §133 Abs1;BAO §80;BAO §9 Abs1;KO §134 Abs1;KO §81;UStG 1972 §12 Abs10;UStG 1972 §21 Abs1;
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 3. März 1987, 86/14/0130, VwSlg 6197 F/1987, ausgeführt hat, trifft einen Masseverwalter, der sich auf die mangelnde Fähigkeit, Abgabenerklärungen zu erstelle... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/13/0251 E 23. Mai 1990 RS 1(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Zu den gesetzlichen Vertretern im Sinne des § 80 Abs 1 BAO gehören auch die Masseverwalter. Auch wenn es zu einem Konkursfortbetrieb durch den Gemeinschuldner kommt, hat der Masseverwalter als dessen gesetzlicher Vertreter gem § ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war seit 18. Dezember 1992 - zunächst gemeinsam mit einem weiteren Geschäftsführer bzw einem Prokuristen und ab 8. Juli 1993 alleiniger - Geschäftsführer der WR GmbH. Am 19. Oktober 1993 wurde über das Vermögen der WR GmbH der Konkurs eröffnet. Das Finanzamt hielt dem Beschwerdeführer vor, es beabsichtige, ihn gemäß § 9 Abs 1 BAO für die vor Konkurseröffnung fällig gewordenen, der Abgabenart und jeweiligen Höhe nach aufgegliederten Abgabenschulden der WR... mehr lesen...
Nach Ausweis des Firmenbuches war der Beschwerdeführer vom 18. März 1991 bis 27. Jänner 1993 Geschäftsführer der G GmbH. Am 25. Mai 1993 wurde über das Vermögen der G GmbH der Konkurs eröffnet. Das Finanzamt nahm den Beschwerdeführer für spätestens am 10. Jänner 1993 fällig gewordene Abgaben der G GmbH von rund 940.000 S unter Hinweis auf § 80 BAO als Haftenden in Anspruch. In der Berufung führte der Beschwerdeführer aus, wie sich aus dem beiliegenden Schriftsatz ergeb... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war in den Jahren 1996 bis 1998 Geschäftsführer einer GmbH, über deren Vermögen am 6. März 1998 das Konkursverfahren eröffnet wurde. Am 16. September 1999 wurde vom Landesgericht Innsbruck über das Privatvermögen des Beschwerdeführers das Konkursverfahren eröffnet und ein Masseverwalter bestellt. Mit Beschluss vom 20. März 2001 wurde der Konkurs gemäß § 196 KO aufgehoben. Mit an den Beschwerdeführer gerichteter Erledigung vom 15. September 2000 wurde dieser zur Ha... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §15;GmbHG §18 Abs1;
Rechtssatz: Hat der Geschäftsführer schuldhaft seine Pflicht verletzt, für die Abgabenentrichtung aus den Mitteln der GmbH zu sorgen, so darf die Abgabenbehörde auch davon ausgehen, dass die Pflichtverletzung Ursache für die Uneinbringlichkeit der angefallenen Abgaben gewesen ist. ... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §18; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/17/0057 E 13. März 1992 RS 2 Stammrechtssatz Ein Geschäftsführer, der sich in der ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Pflichten durch die Gesellschafter oder durch dritte Personen behindert sieht, hat entweder sofort im Rechtsweg die Möglichkeit der unbehinderten Ausübu... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §18; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/15/0021 E 10. Juli 1989 RS 3 Stammrechtssatz Ein für die Haftung iSd § 7 Abs 1 Wr LAO relevantes Verschulden liegt jedenfalls dann vor, wenn sich der Geschäftsführer einer GmbH schon bei der Übernahme seiner Funktion mit einer Beschränkung seiner Befugnisse einversta... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §13;BAO §224 Abs1;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;KO §1 Abs1;KO §3;KO §6 Abs1;KO §78 Abs2;KO §80 Abs1;
Rechtssatz: Der in einem Konkursverfahren bestellte Masseverwalter ist für die Zeit seiner Bestellung betreffend die Konkursmasse - soweit die Befugnisse des Gemeinschuldners beschränkt sind - gesetzlicher Vertreter des Gemeinschuldner... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/14/0158 E 22. Februar 2000 RS 3 Stammrechtssatz Während der Tatbestand der Abgabenhinterziehung ein vorsätzliches Handeln erfordert, setzt die Haftung des Geschäftsführers gemäß § 9 BAO eine bestimmte Schuldform nicht voraus (Hinweis E 18.10.1995, 91/13/0037, 0038). ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein25/01 Strafprozess32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;StPO 1975 §109;StPO 1975 §259;StPO 1975 §458 Abs2;StPO 1975 §90 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/14/0158 E 22. Februar 2000 RS 2 Stammrechtssatz Weder ein völliges Unterbleiben eines Strafverfahrens, noch die Einstellung von Vorerhebungen oder einer Voruntersuchung,... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Inanspruchnahme als Haftender nach § 9 Abs 1 BAO ist nur die Verletzung abgabenrechtlicher Bestimmungen relevant (Hinweis E 18.1.1995, 91/13/0037). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:1996140076.X03 Im RIS seit 18.11.2002 mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §15;GmbHG §18 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/13/0079 E 19. Februar 1997 RS 2
(hier nur dritter und vierter Satz) Stammrechtssatz Aufgabe des Geschäftsführers ist es, darzutun, weshalb er nicht dafür Sorge tragen konnte, daß die Gesellschaft die angefallenen Abgaben entrichtet hat, widrigenfalls v... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §15;GmbHG §18 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/13/0203 E 16. Dezember 1998 RS 2 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH ist es Aufgabe des Geschäftsführers, darzutun, weshalb er nicht dafür Sorge habe tragen können, dass die Gesellschaft die angefallenen Abgaben entrichtet hat, widrigenfalls von der Ab... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein25/01 Strafprozess32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;StPO 1975 §109;StPO 1975 §259;StPO 1975 §458 Abs2;StPO 1975 §90 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/14/0158 E 22. Februar 2000 RS 2 Stammrechtssatz Weder ein völliges Unterbleiben eines Strafverfahrens, noch die Einstellung von Vorerhebungen oder einer Voruntersuchung,... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war als Minderheitsgesellschafter bis 20. Mai 1994 Geschäftsführer der N. GesmbH. Mit Schreiben vom 22. Juni 1994 teilte er dem Finanzamt mit, dass er mit 20. Mai 1994 als Geschäftsführer abbestellt worden sei und ab diesem Tag keine wie immer geartete Haftung aus Geschäftsführungstätigkeiten für die N. GesmbH übernehmen könne, nur mehr über eine Invaliditätspension von 7.300 S monatlich verfüge und dass allfällige, seinerzeit als Geschäftsführer der N. Gesmb... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/14/0207 E 19. Februar 2002 RS 1
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes hat der Vertreter darzutun, aus welchen Gründen ihm die Erfüllung abgabenrechtlicher Pflichten unmöglich gewesen sei, widrigenfalls von der Abgabenbehörde eine... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin als Obfrau des F Vereines (nachfolgend: Primärschuldner) im Instanzenzug gemäß § 7 Abs. 1 der Tiroler Abgabenordnung, LGBl. Nr. 34/1984 (nachfolgend: TLAO), zur Haftung für die auf den Zeitraum von März 1999 bis September 2000 entfallende, dem Primärschuldner bescheidmäßig vorgeschriebene Vergnügungssteuer samt Nebengebühren zur Haftung herangezogen. Gemäß § 194 TLAO könne der nach den Abgabenvorschriften Haftungspflicht... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung Tirol32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Tir 1984 §60 Abs1;LAO Tir 1984 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/17/0042 E 29. Jänner 1993 RS 4 Stammrechtssatz Wenn die Behauptung und Konkretisierung des Ausmaßes der quantitativen Unzulänglichkeit der in den Fälligkeitszeitpunkten zur Verfügung gestandenen Mittel zur Erfüllung der volle... mehr lesen...
Mit Bescheid des Finanzamtes vom 1. Juli 1998 wurde der Beschwerdeführer als Geschäftsführer der S-GmbH gemäß § 9 BAO für aushaftende Abgabenschuldigkeiten der GmbH, über deren Vermögen am 27. Jänner 1998 das Konkursverfahren eröffnet worden war, zur Haftung herangezogen und aufgefordert, die entsprechenden Beträge zu entrichten. In einer dagegen erhobenen Berufung wurde insbesondere eingewandt, dass die K-Bank dem Beschwerdeführer im Beisein von Zeugen noch am 20. Dezember "1998" (ge... mehr lesen...
Mit Bescheid des Finanzamtes vom 18. Mai 1999 wurde der Beschwerdeführer als Geschäftsführer der Komplementär-GmbH einer KG für aushaftende Abgabenschuldigkeiten der KG zur Haftung herangezogen und aufgefordert, die entsprechenden Beträge zu entrichten. Der Beschwerdeführer erhob Berufung, in der er vorbrachte, dass die Uneinbringlichkeit der Abgaben bei der Primärschuldnerin - es werde ein Zwangsausgleich angestrebt - noch nicht feststehe. Auch habe er über keine ausreichen... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/14/0233 E 28. Mai 2002 RS 1 Stammrechtssatz Es ist Sache des Geschäftsführers darzutun, weshalb er nicht dafür Sorge tragen konnte, dass die Gesellschaft die anfallenden Abgaben rechtzeitig entrichtet hat. Es hat nicht die Abgabenbehörde das Ausreichen der Mittel zur Abgabenentrichtung nachzuwe... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §9 Abs1;KO §66;
Rechtssatz: Die Haftung nach § 9 BAO ist eine Ausfallshaftung und setzt die objektive Uneinbringlichkeit der betreffenden Abgaben im Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Haftenden voraus. Die Uneinbringlichkeit liegt vor, wenn Vollstreckungsmaßnahmen erfolglos waren oder voraussichtlich erfolglos wären. Aus der Konkurs... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung23/02 Anfechtungsordnung Ausgleichsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AusgleichsO §58 Abs1;BAO §81;BAO §9 Abs1;KO §156 Abs1;
Rechtssatz: Dass der (Zwangs-)Ausgleich einer GmbH der Haftungsinanspruchnahme des Geschäftsführers nicht entgegensteht, hat der Verwaltungsgerichtshof in dem Erkenntnis eines verstärkten Senates vom 22. September 1999, 96/15/0049, in Abkeh... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Den Überlegungen, dass aufgrund des schadenersatzrechtlichen Charakters der Geschäftsführerhaftung die Abgabenbehörde nur für jenen Teil der Abgabenschulden die Haftung aussprechen dürfe, welcher bei anteilsmäßiger Befriedigung aller Gläubiger an die Abgabenbehörde abzuführen gewesen wäre, ist zwar grundsätzlich zu folgen, allerdi... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Die teilweise Einbringlichkeit ist insofern zu berücksichtigen, als der Geschäftsführer nur für jenen Teil der ausständigen Abgabenschulden zur Haftung herangezogen werden darf, welcher im Insolvenzverfahren voraussichtlich nicht einbringlich gemacht werden kann. European Case Law Identifier (E... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Die Haftungsbestimmung des § 9 Abs 1 BAO, die ein pflichtwidriges Verhalten des Vertreters und einen dadurch bewirkten Einnahmenausfall der Abgabenbehörde zur Voraussetzung hat, ist einem zivilrechtlichen Schadenersatzanspruch nachgebildet. Durch die Normierung der Haftung im Abgabenverfahren wird die Einbringung einer Schadenersa... mehr lesen...
Rechtssatz: Es ist Sache des Geschäftsführers darzutun, weshalb er nicht dafür Sorge tragen konnte, dass die Gesellschaft die anfallenden Abgaben rechtzeitig entrichtet hat. Es hat nicht die Abgabenbehörde das Ausreichen der Mittel zur Abgabenentrichtung nachzuweisen, sondern der zur Haftung herangezogene Geschäftsführer das Fehlen ausreichender Mittel. Reichen die liquiden Mittel zur Begleichung aller Verbindlichkeiten der Gesellschaft nicht aus, so hat der Vertreter nachzuweisen, dass di... mehr lesen...