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21/03 GesmbH-RechtNorm
BAO §80 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 98/13/0203 E 16. Dezember 1998 RS 2Stammrechtssatz
Nach stRsp des VwGH ist es Aufgabe des Geschäftsführers, darzutun, weshalb er nicht dafür Sorge habe tragen können, dass die Gesellschaft die angefallenen Abgaben entrichtet hat, widrigenfalls von der Abgabenbehörde eine schuldhafte Pflichtverletzung angenommen werden darf.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1996140076.X04Im RIS seit
18.11.2002