RS Vwgh 2002/7/2 96/14/0076

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Veröffentlicht am 02.07.2002
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Index

21/03 GesmbH-Recht
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §80 Abs1;
BAO §9 Abs1;
GmbHG §15;
GmbHG §18 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/13/0203 E 16. Dezember 1998 RS 2

Stammrechtssatz

Nach stRsp des VwGH ist es Aufgabe des Geschäftsführers, darzutun, weshalb er nicht dafür Sorge habe tragen können, dass die Gesellschaft die angefallenen Abgaben entrichtet hat, widrigenfalls von der Abgabenbehörde eine schuldhafte Pflichtverletzung angenommen werden darf.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1996140076.X04

Im RIS seit

18.11.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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