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23/01 KonkursordnungNorm
AbgEO §13;Rechtssatz
Der in einem Konkursverfahren bestellte Masseverwalter ist für die Zeit seiner Bestellung betreffend die Konkursmasse - soweit die Befugnisse des Gemeinschuldners beschränkt sind - gesetzlicher Vertreter des Gemeinschuldners (Hinweis B 22.10.1997, 97/13/0023). (Hier: Der Haftungsbescheid wäre daher dem Masseverwalter zuzustellen gewesen; solches ist jedoch nicht geschehen. Es trifft daher im Ergebnis zu, dass ein zur Exekutionsführung tauglicher Titel nicht vorliegt.)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2002140053.X01Im RIS seit
18.11.2002Zuletzt aktualisiert am
22.12.2009