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21/03 GesmbH-RechtNorm
BAO §80 Abs1;Rechtssatz
Hat der Geschäftsführer schuldhaft seine Pflicht verletzt, für die Abgabenentrichtung aus den Mitteln der GmbH zu sorgen, so darf die Abgabenbehörde auch davon ausgehen, dass die Pflichtverletzung Ursache für die Uneinbringlichkeit der angefallenen Abgaben gewesen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1996140076.X05Im RIS seit
18.11.2002