Mit Beschluss des Landesgerichtes Klagenfurt vom 27. August 1999, wurde über das Vermögen des Günter G der Konkurs eröffnet und der Beschwerdeführer zum Masseverwalter bestellt. Mit "Haftungsbescheid" vom 21. März 2000 wurde Günter G zur Haftung für Abgabenschuldigkeiten der T GmbH herangezogen. Die dagegen erhobene Berufung wurde mit der nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Erledigung, welche an die "Konkursmasse (Günter G), vertreten durch" den Beschwerdefü... mehr lesen...
Mit Beschluss des Landesgerichtes Klagenfurt vom 27. August 1999, wurde über das Vermögen des Günter G der Konkurs eröffnet und der Beschwerdeführer zum Masseverwalter bestellt. Mit "Haftungsbescheid" vom 17. Februar 2000 wurde Günter G zur Haftung für Abgabenschuldigkeiten der A GmbH herangezogen. Die dagegen erhobene Berufung wurde mit der nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Erledigung, welche an die "Konkursmasse (Günter G), vertreten durch" den Beschwerd... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Masseverwalter ist für die Zeit seiner Bestellung betreffend die Konkursmasse - soweit die Befugnisse des Gemeinschuldners beschränkt sind - gesetzlicher Vertreter des Gemeinschuldners. Auch in einem Abgabenverfahren tritt nach der Konkurseröffnung der Masseverwalter an die Stelle des Gemeinschuldners, soweit es sich um Aktiv- oder Passivbestandteile der Konkursmasse handelt. Die Abgaben sind daher während des Konkursverfahrens gegenüber dem Masseverwalter, der insofern den... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198;BAO §224 Abs1;BAO §77 Abs1;BAO §78 Abs1;BAO §79;BAO §80;BAO §9;KO §1 Abs1;KO §3;KO §80;KO §83 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/14/0115 B 24. Juli 2007 RS 2 Stammrechtssatz Der Masseverwalter ist für die Zeit seiner Bestellung betreffend die Konkursmasse - soweit die Befugnisse des Gemeinschuldners beschränkt sind - ... mehr lesen...
Mit Beschluss des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz vom 2. April 2003, 25 S 102/03t-2, wurden über das Vermögen des W. P. der Konkurs eröffnet und der Beschwerdeführer zum Masseverwalter bestellt. Die belangte Behörde setzte mit der an "Herrn W. P. z. H. Herrn Dr. C. C." gerichteten angefochtenen Erledigung im Instanzenzug die Einkommensteuer 1995 für W. P. fest. Durch Eröffnung des Konkurses über das Vermögen eines Steuerpflichtigen wird das gesamte, der Exekution unterworfe... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §77 Abs1;BAO §78 Abs1;BAO §79;BAO §80;KO §1 Abs1;KO §3;KO §80;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Der Masseverwalter ist für die Zeit seiner Bestellung betreffend die Konkursmasse - soweit die Befugnisse des Gemeinschuldners beschränkt sind - gesetzlicher Vertreter des Gemeinschuldners iSd § 80 BAO (Hinweis E 30.... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Gemeinde vom 13. März 2000 wurde dem HPS (im Folgenden: S) gemäß § 8 der Kanalordnung der Gemeinde Kramsach, Beschluss des Gemeinderates vom 17. Juli 1981 (im Folgenden: KanalO), und gemäß §§ 2 und 3 der Kanalgebührenordnung der Gemeinde Kramsach, Beschluss des Gemeinderates vom gleichen Tage (im Folgenden: KanalGebO), für den Anschluss einer Logistikhalle mit Büroteil (zweiter Bauabschnitt) an die Kanalanlage der mitbeteiligten Gemei... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung Tirol001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198;BAO §4;BAO §78 Abs1;BAO §78 Abs3;LAO Tir 1984 §148;LAO Tir 1984 §3;LAO Tir 1984 §58 Abs1;LAO Tir 1984 §58 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Die Rechtskraft einer zu Unrecht erfolgten Abgabenfestsetzung gegenüber einer Person bewirkt nicht, dass die Abgabenbehörde sodann an der Festsetzung derselbe... mehr lesen...
Mit Abgabenbescheid vom 3. April 1995 wurde dem Zweitbeschwerdeführer "u. Miteig." Müllabfuhrabgabe in der Höhe von S 17.940,-- für eine näher bezeichnete Liegenschaft in Wien 6, B-Gasse 9, vorgeschrieben. Dagegen erhob die erstbeschwerdeführende Partei (vertreten durch den Zweitbeschwerdeführer) Berufung, da ihrer Ansicht nach der Bescheidadressat unrichtig sei. Sie stellte den Antrag, die Abgabenvorschreibung betreffend die näher bezeichnete Liegenschaft insoweit auf sie zu ber... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien20/05 Wohnrecht Mietrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §278;BAO §78 Abs1;LAO Wr 1962 §213;LAO Wr 1962 §52 Abs1;WEG 1975 §13c;
Rechtssatz: Adressat des erstinstanzlichen Bescheides war nicht die Erstbeschwerdeführerin, eine Wohnungseigentumsgemeinschaft, sondern der Zweitbeschwerdeführer und Miteigentümer. Berufung gegen diesen Bescheid erhob die Wohnungse... mehr lesen...
Der Erstbeschwerdeführer teilte als Bauherr der Gemeinde Kleinarl mit der dort am 16. Februar 1995 eingelangten Fertigstellungsmeldung (datiert mit 16. November 1994) mit, das näher bezeichnete Bauvorhaben sei fertig gestellt und es werde die Benützung aufgenommen. Nach der Aktenlage wurden die Beschwerdeführer jeweils durch Zusendung eines Formulars am 23. Jänner 1996 aufgefordert, eine Erklärung betreffend die besondere Ortstaxe für das Jahr 1995 abzugeben. Mit weiteren Schreib... mehr lesen...
Index: L34005 Abgabenordnung Salzburg32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §246 Abs1;BAO §257 Abs1;BAO §258 Abs1;BAO §77 Abs1;BAO §78 Abs1;LAO Slbg 1963 §187;LAO Slbg 1963 §196 Abs1;LAO Slbg 1963 §197;LAO Slbg 1963 §51 Abs1;LAO Slbg 1963 §52 Abs1;
Rechtssatz: Selbst im Fall eines zulässigen Beitritts zur Berufung darf es nicht dazu kommen, dass der Miteigentümer in einer Berufungsentscheidung er... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 20. November 1992 schrieb der Bürgermeister der mitbeteiligten Gemeinde der "Fam. D als Eigentümer(in) der Liegenschaft O-Bach 59, GN 459/27, KG M ..." für den Anschluß an die Abwasserbeseitigungsanlage des R-Verbandes einen Interessentenbeitrag vor. Dagegen wurde mit Schriftsatz vom 13. Dezember 1992 Berufung erhoben. Im Kopf: dieses Schriftsatzes ist die "Wassergenossenschaft O-Bach-West Oberflächenwassergenossenschaft und Abwasserfinanzierungsgenossenschaft Kör... mehr lesen...
Index: L34005 Abgabenordnung Salzburg001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §78 Abs1;B-VG Art119 Abs5;LAO Slbg 1963 §52 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Kein RS Schlagworte Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden
und von Parteierklärungen VwRallg9/1 European Case Law Identi... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Miteigentümerin eines Grundstückes in der mitbeteiligten Marktgemeinde. Mit Abgabenbescheid vom 10. Juni 1992 wurde den Miteigentümern FJ und MJ ein ergänzender Wasseranschlußbeitrag anläßlich der Aufstockung und des Umbaues des bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstück vorgeschrieben. FJ und MJ erhoben Berufung gegen diesen Bescheid. Mit Berufungsvorentscheidung vom 10. Juli 1996 wies die Abgabenbehörde erster Instanz die Berufung als unbegründe... mehr lesen...
Index: L34002 Abgabenordnung KärntenL37292 Wasserabgabe KärntenL69302 Wasserversorgung Kärnten32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §246 Abs1;BAO §257 Abs1;BAO §258 Abs1;BAO §77 Abs1;BAO §78 Abs1;GdwasserversorgungsG Krnt 1978 §13 Abs1;GdwasserversorgungsG Krnt 1978 §15 Abs2;LAO Krnt 1991 §194;LAO Krnt 1991 §203 Abs1;LAO Krnt 1991 §204 Abs1;LAO Krnt 1991 §56 Abs1;LAO Krnt 1991 §57 Abs1;
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Mit Erkenntnis vom 20. Jänner 1993, 90/13/0049 (im folgenden: Vorerkenntnis), hob der Verwaltungsgerichtshof infolge einer ebenfalls vom Beschwerdeführer (der im verwaltungsbehördlichen Verfahren gemäß § 257 BAO seinen Beitritt zur Berufung der Arbeitgeberin erklärt hatte) eingebrachten Beschwerde den Bescheid der belangten Behörde vom 6. Dezember 1989, Zl. GA 5 - 1862/84 (im folgenden: Vorbescheid), betreffend Haftung für die vom Arbeitslohn des Beschwerdeführers einzubehaltende Lohn... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht61/01 Familienlastenausgleich
Norm: BAO §115 Abs2;BAO §257 Abs1;BAO §257 Abs2;BAO §258 Abs2 litb;BAO §78 Abs1;FamLAG 1967 §39;FamLAG 1967 §41 Abs1;
Rechtssatz: Der Abgabepflichtige hat durch seinen Beitritt zur Berufung die Rechte eines Beitretenden gem § 257 BAO erworben. Dies hat auch grundsätzlich zur Folge, daß er durch den Berufungsbescheid in seinen Rechte... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer sind Erben nach der am 31. Jänner 1992 verstorbenen Anna W. Nach einer am 21. Februar 1992 erfolgten Schenkungsanzeige reichte Johann G. am 28. Dezember 1992 eine Abgabenerklärung ein, derzufolge ihm Anna W. vom "Frühjahr bis Herbst 1991" eine größere Anzahl von Sparbüchern mit einem Einlagenstand von zusammen S 3,001.471,02 geschenkt habe. Das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Linz schrieb Johann G. daraufhin mit Bescheid vom 22. Jänner 1993 Schenk... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §15;BAO §19 Abs1;BAO §6 Abs1;BAO §77 Abs1;BAO §78 Abs1;BAO §90 Abs1;ErbStG §13 Abs1;ErbStG §22 Abs2;ErbStG §3 Abs1;
Rechtssatz: Als Partei iSd § 90 Abs 1 BAO ist gemäß § 77 Abs1 BAO iVm § 78 Abs 1 BAO derjenige anzusehen, der nach den Abgabenvorschriften als Abgabenschuldner in Betracht kommt. Daraus folgt, daß bei einem Gesamtschu... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer betreiben in Form einer GesBR ua ein Hotel. Am 28. Februar 1978 kaufte der damals noch Rechtswissenschaften studierende Sohn der Beschwerdeführer (in der Folge: Sohn) das im gleichen Ort wie das eben erwähnte Hotel gelegene Hotel "P" um 1 Mio S unter Anrechnung einer Schuldübernahme von 400.000 S. Gleichzeitig übernahm der Sohn ohne Anrechnung auf den Kaufpreis eine wertgesicherte Leibrentenverpflichtung von monatlich rund 6.000 S. Ebenfalls am 28. Februar 1978 ka... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §78 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/04/20 92/13/0112 1 Stammrechtssatz Weder rechtliche noch wirtschaftliche Beziehungen zwischen verschiedenen Steuersubjekten (hier: GmbH, Gesellschafter) führen dazu, ihnen im Abgabenverfahren des jeweils anderen Steuersubjektes Parteistellung zu gewähren. Daran ändert auch der Umstand nichts, daß ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 29. Juni 1992 setzte der Stadtsenat der Landeshauptstadt Graz gegenüber dem "Verein "XY" Graz, vertreten durch den damaligen Obmann Herrn M in Graz, N-Straße 7," die Lustbarkeitsabgabe für die im Zeitraum 1. Oktober 1991 bis 31. Mai 1992 für dem Standort nach näher bestimmte Geldspielapparate fest. Nach Ergehen einer Berufungsvorentscheidung vom 14. August 1992 wurde mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid "die Berufung des Vereines "XY" - Graz, vertreten durch den... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark10/07 Verwaltungsgerichtshof10/11 Vereinsrecht Versammlungsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §10 Abs1;BAO §78 Abs1;BAO §80 Abs1;LAO Stmk 1963 §55 Abs1;LAO Stmk 1963 §57 Abs1;VereinsG 1951 §4;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Wird im Beschwerdeschriftsatz als Bf "M, als ehemaliger Obmann" eines bestimmten Vereines (über dessen Ber... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 17. Jänner 1991 erwarb die Firma T. von der Rechtsvorgängerin der Beschwerdeführerin eine Liegenschaft in Saalbach. Für diesen Erwerbsvorgang setzte das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Salzburg (im folgenden: Finanzamt) mit einem an T. gerichteten Bescheid die Grunderwerbsteuer auf der Basis des in Raten zu entrichtenden Kaufpreises (unter Einschluß der Zinsen) in Höhe von S 1,202.965,-- fest. Dagegen erhob T. mit Schreiben vom 22. März 1991 Berufung m... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §257 Abs2;BAO §276 Abs1;BAO §78 Abs1;
Rechtssatz: Aus § 257 Abs 2 BAO ergibt sich, daß der Beitretende nicht mehr Rechte geltend machen kann als der Berufungswerber. Der Beitretende wird nämlich nach § 78 Abs 1 BAO erst dann Partei, wenn er dem Berufungsverfahren beigetreten ist. Schon durch die Zeitform "beigetreten ist" ergibt sich, daß die Parteist... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Gesellschafter einer GmbH. Nachdem er aus der Gesellschaft ausgeschieden war, erlangte er Kenntnis von einer Betriebsprüfung, die bei der zwischenzeitig in Liquidation befindlichen GmbH vorgenommen worden war. Im Zuge dieser Betriebsprüfung waren verdeckte Gewinnausschüttungen an den Beschwerdeführer festgestellt worden. Mit der Begründung: , daß ihn die Auswirkungen des Betriebsprüfungsverfahrens in Form der für die Jahre 1984 bis 1986 an ihn ergangenen Ein... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §245 Abs2;BAO §78 Abs1;BAO §78 Abs3;BAO §93 Abs3 lita;KStG 1966 §8 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Der Feststellung verdeckter Gewinnausschüttungen bei einer GmbH kommt keine Bindungswirkung für die Einkommensteuerverfahren eines Gesellschafters zu; in diesen Verfahren ka... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §78 Abs1;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Weder rechtliche noch wirtschaftliche Beziehungen zwischen verschiedenen Steuersubjekten (hier: GmbH, Gesellschafter) führen dazu, ihnen im Abgabenverfahren des jeweils anderen Steuersubjektes Parteistellung zu gewähren. ... mehr lesen...
Mit den angefochtenen Bescheiden vom 23. November 1992, (hg. Zl. 94/16/0008) und 4. Dezember 1992 (hg. Zl. 94/16/0007) hat die Finanzlandesdirektion für Salzburg (belangte Behörde) Anträge der Beschwerdeführerin vom 23. August 1991 auf Wiederaufnahme der mit Bescheiden vom 4. Oktober 1989 bzw. 26. Juni 1990 gegen J K durchgeführten rechtskräftig abgeschlossenen Abgabenverfahren zurückgewiesen. Nach Wiedergabe des Sachverhaltes und der Rechtsgrundlagen führte die belangte Behörde in de... mehr lesen...