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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BAO §245 Abs2;Rechtssatz
Der Feststellung verdeckter Gewinnausschüttungen bei einer GmbH kommt keine Bindungswirkung für die Einkommensteuerverfahren eines Gesellschafters zu; in diesen Verfahren kann er vielmehr alles vorbringen, was geeignet ist, der Annahme verdeckter Gewinnausschüttungen an ihn erfolgreich zu begegnen. Sind die den Gesellschafter betreffenden Einkommensteuerbescheide nicht ausreichend begründet, so besteht für ihn die Möglichkeit, gemäß § 245 Abs 2 BAO einen Antrag auf Mitteilung der ganz oder teilweise fehlenden Begründung zu stellen.
Schlagworte
Alkoholbeeinträchtigung, BlutalkoholgradEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1992130112.X02Im RIS seit
11.07.2001