Mit Bescheid vom 12. Oktober 1994 nahm das Finanzamt für Körperschaften in Wien den Beschwerdeführer als Haftungspflichtigen gemäß § 9 Abs. 1 und § 80 BAO für aushaftende Abgabenschuldigkeiten der W. GmbH in Wien im Ausmaß von S 1,472.669,-- in Anspruch; die betroffenen Abgabenschuldigkeiten der W. GmbH wurden in der Begründung: des Haftungsbescheides aufgelistet und betrafen Umsatzsteuer für die Jahre 1990 bis 1992 sowie Lohnsteuer und Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für F... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §73;
Rechtssatz: Es kommt weder auf den Zeitpunkt an, in dem das die Zuständigkeit beeinflussende Ereignis eintritt, noch auf den Zeitpunkt, in dem das bisher zuständige Finanzamt von einem solchen Ereignis Kenntnis erlangt (Hinweis E 17. Februar 1999, 98/14/0105; E 8. Juni 1994, 94/13/0033; E 29. April 1992, 92/13/0094). Europ... mehr lesen...
Im Gefolge eines zwischen dem Magistrat der Stadt Wien und dem damaligen Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr, Generaldirektion für die Post- und Telegraphenverwaltung, im Jahr 1995 über die unterschiedlichen Auffassungen zur Kommunalsteuerpflicht geführten Schriftverkehres und einer für den Revisionszeitraum Jänner 1994 bis April 1996 am 16. Jänner 1997 mit einem Bediensteten der Post und Telekom Austria AG durch Revisionsbedienstete des Magistrates der Stadt Wie... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §102;LAO Wr 1962 §73;
Rechtssatz: Allein die Höhe eines Abgabenbetrages verpflichtet die Behörde noch nicht, mit eigenhändiger Zustellung des Abgabenbescheides vorzugehen (Hinweis E 27. November 2000, 2000/17/0100). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2003:1997130224.X06 ... mehr lesen...
Mit Haftungsbescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 17. Oktober 1990 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 7 und § 54 WAO für den Rückstand an Anzeigenabgabe der I GesmbH & Co KG in der Höhe von S 405.543,-- für den Zeitraum 1/89 bis 1/90 haftbar gemacht und aufgefordert, diesen Betrag gemäß § 171 WAO binnen einem Monat ab Zustellung zu entrichten. Der Beschwerdeführer sei Geschäftsführer der Komplementärgesellschaft der I GesmbH & Co KG. Er habe es schuldhaft unterlassen, di... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §102;LAO Wr 1962 §73;
Rechtssatz: Besonders wichtige
Gründe: können auch solche sein, die in der Empfängersphäre liegen. Hiebei kommen als
Gründe: , die von besonderem Gewicht sein können und eine Eigenhandzustellung bedingen, solche in Betracht, die angesichts der Bedeutung der Erledigung das gewöhnliche Ausmaß des Bedürfnisses... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §102;LAO Wr 1962 §73; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 3255/79 E 9. Juni 1980 RS 1(hier ohne Klammerausdruck) Stammrechtssatz Allein wegen der Höhe des Abgabenbetrages (S 121.973,-- bei einer Maschinenfabrik - AG) liegen noch nicht solche besonders wichtige
Gründe: vor, die die Unterlassung der Anordnung der eigenhändigen Zust... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §102;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;LAO Wr 1962 §73;
Rechtssatz: Der (wenn auch kurzfristig ausgeschiedene) Geschäftsführer eines Unternehmens, dessen Insolvenz eingetreten ist, musste zumindest mit der abstrakten Möglichkeit der Inanspruchnahme zur Haftung rechnen. Auf Grund seiner für die ... mehr lesen...
1.1. Mit der als "Bescheid" bezeichneten Erledigung vom 24. Jänner 1995 schrieb der Bürgermeister der mitbeteiligten Gemeinde der beschwerdeführenden Partei ein Wasserzins-Akonto (inklusive USt) von S 1.064,80, ein Kanalgebühren-Akonto (inklusive USt) von S 2.313,30 und die Grundsteuer B in Höhe von S 291,50, zusammen S 3.669,60, vor. Der "Bescheid" enthält die Rubrik "Zweiter quartalsmäßiger Wasser- und Kanalbenützungsgebührenbescheid für den Zeitraum 1.10.1994 bis 30.9.1995. Gr... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung Tirol10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §243;BAO §92;BAO §93;LAO Tir 1984 §190;LAO Tir 1984 §72;LAO Tir 1984 §73;VwGG §34 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
95/17/0481 E 24. Jänner 2000
95/17/0482 E 24. Jänner 2000
Rechtssatz: Ein "Nichtbescheid" ist weder durch Berufung bekämpfbar noch der nachprüfenden Ko... mehr lesen...
Aus dem angefochtenen Bescheid und den Verwaltungsakten, soweit diese vorgelegt wurden, ergibt sich folgendes: Nach den aufgrund einer Anzeige durchgeführten Ermittlungen des Finanzamtes als Finanzstrafbehörde setzte das Finanzamt mit Bescheiden vom 3. Juni 1996 die Umsatzsteuervorauszahlungen für Dezember 1995 und Jänner bis März 1996 in der Höhe von S 2,5 Millionen und 7,5 Millionen fest. Gegen diese Bescheide erhob die Beschwerdeführerin Berufung und beantragte, der Festsetzung der... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §73; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/04/29 92/13/0094 1 Stammrechtssatz Nach dem klaren und keiner weiteren Auslegung mehr zugänglichen Wortlaut des § 73 BAO kommt es allein auf den Zeitpunkt an, in dem ein anderes als das bisher zuständige Finanzamt von den sachverhaltsbezogenen Umständen Kenntnis erlangt, die seine Zuständigkeit begründ... mehr lesen...
Mit Abgabenbescheid der Abgabenbehörde erster Instanz der Landeshauptstadt Klagenfurt vom 12. Februar 1991 wurde dem Beschwerdeführer für die Jahre 1985 bis 1989 eine Abgabennachforderung für Getränkeabgabe in der Höhe von S 194.505,-- vorgeschrieben. Die Abgabenschuld betraf Getränkeumsätze in den Betrieben M und V, die beide vom Beschwerdeführer betrieben werden. Die Nachforderung ergab sich aus der Annahme der Behörde, dass der für die Verabreichung eines Frühstücks verbuchte Entge... mehr lesen...
Index: L34002 Abgabenordnung Kärnten32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119;BAO §93;LAO Krnt 1991 §73;LAO Krnt 1991 §91 Abs1;LAO Krnt 1991 §93;
Rechtssatz: Eine in einem rechtsstaatlichen Verfahren durchzuführende Sachverhaltsfeststellung kann eines gewissen Formalismus insofern nicht entbehren, als in dem das Verfahren abschließenden Bescheid nur aktenmäßig festgehaltene Festst... mehr lesen...
Über Auftrag des D.H. in Sch., Deutschland, lenkte der Beschwerdeführer etwa zur Jahresmitte 1992 einen PKW mit deutschem Kennzeichen, Marke Honda Civic, von Frankfurt am Main nach Österreich. Vereinbarungsgemäß übergab er das Fahrzeug in Klagenfurt an A.T. und reiste dann mit der Bahn zurück. Für diesen Überstellungsdienst war zwischen dem Beschwerdeführer und D.H. als Belohnung ein Betrag in Höhe von DM 500,-- und Auslagenersatz vereinbart worden. Mit Bescheid des Hauptzollamtes... mehr lesen...
Index: 14/03 Abgabenverwaltungsorganisation32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AVOGDV 1979 §4 Abs2 litb idF 1989/404;BAO §69;BAO §73; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/01/21 95/16/0228 1 Stammrechtssatz Wurde aufgrund der Sondernorm des § 14 Abs 8 AVOG örtlich dieselbe Behörde zuständig, die das Finanzstrafverfahren durchführt, liegt kein Fall der Anwendung der Prioritätsregel vor, weil... mehr lesen...
Gegenstand der drei, vom Verwaltungsgerichtshof wegen ihres persönlichen und sachlichen Zusammenhanges verbundenen Beschwerden ist die Vorschreibung von 32 % Einfuhrumsatzsteuer für einen PKW BMW 7/1, Baujahr 1987, der im Jahr 1987 ins Zollgebiet eingebracht wurde (erstangefochtener Bescheid), und für den die Zollschuld gemäß § 177 Abs. 3 ZollG im Jänner 1988 unbedingt wurde, die Vorschreibung von Zoll und 32 % Einfuhrumsatzsteuer für einen PKW Marke Suzuki, Baujahr 1980, der im Jahr ... mehr lesen...
Index: 14/03 Abgabenverwaltungsorganisation32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AVOG 1975 §14 Abs8;AVOGDV 1979 §4 Abs2 litb idF 1989/404;BAO §69;BAO §73; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/16/0230 95/16/0229
Rechtssatz: Wurde aufgrund der Sondernorm des § 14 Abs 8 AVOG örtlich dieselbe Behörde zuständig, die das Finanzstrafverfahren d... mehr lesen...
Der Beschwerdeführerin wurde am 1. August 1994 der mit 29. Juli 1994 datierte "Ladungsbescheid" des Bürgermeisters einer burgenländischen Gemeinde zugestellt, demzufolge die Beschwerdeführerin ua im Zusammenhang mit Kommunalsteuer zu einem nach Datum und Uhrzeit näher bestimmten Zeitpunkt in das Gemeindeamt kommen oder einen mit der Sachlage vertrauten Vertreter entsenden sollte. Abschließend wurde darauf hingewiesen, daß die Beschwerdeführerin - falls die Ladung ohne Vorliegen eines ... mehr lesen...
Index: L34001 Abgabenordnung Burgenland001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §58 Abs1;AVG §62;BAO §93;BAO §94;BAO §95;BAO §96;B-VG Art131 Abs1;KommStG 1993;LAO Bgld 1963 §73;VwGG §34 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Ob es sich bei e... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid vom 15. Dezember 1988 setzte der Bürgermeister der mitbeteiligten Stadtgemeinde die von der beschwerdeführenden Partei zu entrichtende Getränkesteuer für den Zeitraum vom 1. Jänner 1983 bis 31. März 1988 fest und schrieb eine Getränkesteuernachforderung in der Höhe von S 521.987,-- vor. Mit Bescheid des Gemeinderates der mitbeteiligten Stadtgemeinde vom 23. November 1989 wurde die Berufung der beschwerdeführenden Partei als unbegründet abgewiesen. Mit Beschei... mehr lesen...
1.1. In einer Getränkesteuerangelegenheit erging folgende Erledigung des Bürgermeisters der mitbeteiligten Stadtgemeinde vom 5. Februar 1992 an die beschwerdeführende Partei: "Sehr geehrte Damen und Herren Zu Ihren Schreiben vom 28.8.1990 und 23.10.1991, beide betreffend die Geltendmachung eines sogenannten "Außerortsverbrauchs" bzw. die Rückzahlung bereits an die Stadtgemeinde Feldkirchen i.K. abgeführter Getränkeabgaben aus diesem Titel wird folgendes mitgeteilt: In der Zwis... mehr lesen...
Anläßlich der bei den beschwerdeführenden Parteien vom 10. Jänner bis 15. Jänner 1990 für den Zeitraum 1984 bis 1988 durchgeführten Getränke- und Speiseeissteuerprüfung hielt der Prüfer in der lediglich von ihm unterfertigten Niederschrift vom 22. März 1990 im wesentlichen fest: "Bei den Berechnungen der Getränkesteuer wurden außer den Ausfuhrbescheinigungen für Spirituosen und Weine ab 1.6.1987 nur noch 20 % zur Versteuerung angewendet. Die Überprüfung der Buchhaltung der Verbuch... mehr lesen...
Index: L34004 Abgabenordnung Oberösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;BAO §96;LAO OÖ 1984 §73; Beachte Vorgeschichte:
91/17/0110 E 5. Dezember 1991;
Rechtssatz: Aus der einleitenden Wortfolge im
Spruch: des angefochtenen Bescheides: "... ergeht von der OÖ Landesregierung in Ausübung des Aufsichtsrechtes des Landes nachstehender
Spruch: "... mehr lesen...
Index: L34002 Abgabenordnung Kärnten10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs1;BAO §93;B-VG Art130 Abs1;FinStrG §137;LAO Krnt 1991 §73;VwGG §13 Abs1 Z1;VwGG §13 Abs1 Z2; Beachte Besprechung in AnwBl 1995/12, S 914-915;
Rechtssatz: Der Beschluß des VwGH vom 27.8.1991, 91/14/0044,... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung Tirol10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56 impl;BAO §166 impl;BAO §92 Abs1 impl;BAO §93 impl;LAO Tir 1984 §129;LAO Tir 1984 §72 Abs1;LAO Tir 1984 §73;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Bei dem als "Niederschrift" bezeichneten Prüfungsbericht handelt es sich keineswegs um einen rechtsgestaltenden oder rechtsfeststellen... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte mit Eingabe vom 26. April 1993 betreffend seine Steuernummer beim Finanzamt X eine Stundung von Abgabenschuldigkeiten "bis zur Klärung der offenen Streitfrage betreffend die örtliche Zuständigkeit" des genannten Finanzamtes. Das Finanzamt wies das Stundungsansuchen ab, weil nach der Aktenlage dieses Finanzamt zuständig sei. In einer dagegen eingebrachten Berufung brachte der Beschwerdeführer im wesentlichen vor, daß die Zuständigkeit des Finanzamtes... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §73; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/04/29 92/13/0094 1 Stammrechtssatz Nach dem klaren und keiner weiteren Auslegung mehr zugänglichen Wortlaut des § 73 BAO kommt es allein auf den Zeitpunkt an, in dem ein anderes als das bisher zuständige Finanzamt von den sachverhaltsbezogenen Umständen Kenntnis erlangt, die seine Zuständigkeit begründ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §73;
Rechtssatz: Es besteht für einen im Verwaltungsverfahren durch einen Wirtschaftstreuhänder vertretenen Abgabenpflichtigen die Möglichkeit, durch eine entsprechende Mitteilung an das seiner Meinung nach zuständige Finanzamt die Rechtsfolge des § 73 Satz 1 BAO eintreten zu lassen. European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...
In einer Eingabe vom 30. April 1991 verwies der Beschwerdeführer darauf, daß er gegen eine Berufungsentscheidung der belangten Behörde vom 28. Februar 1991, GZ 6/3-3401/89-05, betreffend Einkommen-, Umsatz- und Gewerbesteuer für die Jahre 1984 bis 1986 Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof erhoben habe. Er beantragte die "Weitergewährung" der bewilligten monatlichen Raten von S 17.000,-- zur Entrichtung des aushaftenden Abgabenrückstandes. Dieses Ansuchen wurde vom Finanzamt ab... mehr lesen...