RS Vwgh 1994/6/8 94/13/0033

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Veröffentlicht am 08.06.1994
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §73;

Rechtssatz

Es besteht für einen im Verwaltungsverfahren durch einen Wirtschaftstreuhänder vertretenen Abgabenpflichtigen die Möglichkeit, durch eine entsprechende Mitteilung an das seiner Meinung nach zuständige Finanzamt die Rechtsfolge des § 73 Satz 1 BAO eintreten zu lassen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994130033.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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