RS Vwgh 1999/1/25 94/17/0096

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Veröffentlicht am 25.01.1999
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Index

L34002 Abgabenordnung Kärnten
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs1;
BAO §119;
BAO §93;
LAO Krnt 1991 §73;
LAO Krnt 1991 §91 Abs1;
LAO Krnt 1991 §93;

Rechtssatz

Eine in einem rechtsstaatlichen Verfahren durchzuführende Sachverhaltsfeststellung kann eines gewissen Formalismus insofern nicht entbehren, als in dem das Verfahren abschließenden Bescheid nur aktenmäßig festgehaltene Feststellungen verwendet werden können (angebliche mündliche Besprechungen des Abgabepflichtigen mit dem Prüfer ersetzen nicht die Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Behörde).

Schlagworte

Abgabenrechtliche Grundsätze

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1994170096.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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