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L34009 Abgabenordnung WienNorm
BAO §102;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 3255/79 E 9. Juni 1980 RS 1(hier ohne Klammerausdruck)Stammrechtssatz
Allein wegen der Höhe des Abgabenbetrages (S 121.973,-- bei einer Maschinenfabrik - AG) liegen noch nicht solche besonders wichtige Gründe vor, die die Unterlassung der Anordnung der eigenhändigen Zustellung des Abgabenbescheides mit einem Ermessenfehler belasten würden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:2000170100.X02Im RIS seit
12.04.2001Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013