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L34007 Abgabenordnung TirolNorm
BAO §243;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 95/17/0481 E 24. Jänner 2000 95/17/0482 E 24. Jänner 2000Rechtssatz
Ein "Nichtbescheid" ist weder durch Berufung bekämpfbar noch der nachprüfenden Kontrolle des VwGH unterworfen, da ein "absolut nichtiger Rechtsakt" bereits ursprünglich nicht (als Bescheid) entsteht (Hinweis Walter/Mayer, Verwaltungsverfahrensrecht/6, Rz 436 ff) und daher keinen tauglichen Gegenstand einer Berufung bilden würde.
Schlagworte
Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Bescheidbegriff AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1995170480.X03Im RIS seit
03.04.2001