Mit Bescheid vom 29. März 2006 wurde der Beschwerdeführer als Geschäftsführer der I GmbH zur Haftung für rechtskräftig vorgeschriebene Abgaben (Erschließungs- und Gehsteigbeitrag, jeweils fällig am 1. März 2005, und Säumniszuschläge) von insgesamt EUR 55.219,60 herangezogen und aufgefordert, die Abgaben binnen eines Monates zu entrichten. Begründend wurde neben der Darlegung der Uneinbringlichkeit der Abgaben ausgeführt, die Einbringlichkeit sei dadurch wesentlich erschwert bzw. ... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung Tirol32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Tir 1984 §60 Abs1;LAO Tir 1984 §7 Abs1;
Rechtssatz: Für die Haftung nach § 7 TLAO ist es ohne Bedeutung, ob den Geschäftsführer ein Verschulden am Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der GmbH trifft (Hinweis E 20. September 1996, 94/17/0420, mwN). Für das Haftungsverfahren ist vielmehr entscheidungswese... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung Tirol32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Tir 1984 §60 Abs1;LAO Tir 1984 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/17/0420 E 20. September 1996 VwSlg 7120 F/1996 RS 2
(hier ohne Klammausdruck im
Rechtssatz: ) Stammrechtssatz Wird eine Abgabe nicht entrichtet, weil der Vertretene (im Zeitpunkt der Fälligkeit der Abgabe) überhaupt keine liqui... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung Tirol32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Tir 1984 §60 Abs1;LAO Tir 1984 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2007/17/0204 E 21. Dezember 2007 RS 1 Stammrechtssatz Reichen die zur Verfügung stehenden Mittel nicht aus, so muss der Vertreter die ihm zur Verfügung stehenden Mittel anteilig für die Begleichung aller fälligen Verbindlichkeit... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Geschäftsführer der T-GmbH. Das über deren Vermögen am 2. August 2000 eröffnete Konkursverfahren wurde mit Beschluss des Landesgerichtes Innsbruck vom 25. April 2002, 19 S 152/00 a, aufgehoben (Konkursquote 0,72%). Mit Bescheid des Magistrates der Landeshauptstadt Innsbruck vom 15. Mai 2002 wurde der Beschwerdeführer als Geschäftsführer der T-GmbH gemäß §§ 7 und 60 TLAO zur Haftung für deren Abgabenschulden (auf den Zeitraum 1997 bis 2000 entfallende Kommunals... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung Tirol32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Tir 1984 §18;LAO Tir 1984 §60 Abs1;LAO Tir 1984 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/15/0173 E 23. Jänner 1997 VwSlg 7158 F/1997 RS 4 Stammrechtssatz Die Geltendmachung einer Haftung ist in das Ermessen der Abgabenbehörde gestellt (Hinweis E 20.9.1996, 94/17/0122). Dieses Ermessen umf... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung Tirol23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;KO §1;LAO Tir 1984 §60 Abs1;LAO Tir 1984 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/15/0173 E 23. Jänner 1997 VwSlg 7158 F/1997 RS 3 Stammrechtssatz Die Haftung nach § 9 BAO ist eine Ausfallshaftung; sie setzt die Uneinbringlichkeit beim Primärschuldner voraus. Es entspricht daher d... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung Tirol32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §224 Abs1;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Tir 1984 §172;LAO Tir 1984 §60 Abs1;LAO Tir 1984 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/14/0298 E 7. September 1990 RS 2(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Durch den Haftungsbescheid wird der Haftende zum Gesamtschuldner. Die Haftung bedingt die Schuld eines anderen (Hinweis E ... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung Tirol23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;KO §156;KO §193 Abs1;KO §196 Abs2;KO §197;KO §51;LAO Tir 1984 §18;LAO Tir 1984 §60 Abs1;LAO Tir 1984 §7 Abs1;
Rechtssatz: Kommt hinsichtlich des Haftenden ein Zwangsausgleich bzw ein Zahlungsplan zustande und werden die Tatbestandserfordernisse für die Entstehung des Haftungsa... mehr lesen...
Mit Bescheid der Stadt Innsbruck vom 12. März 2002 wurde die Beschwerdeführerin als "Obfrau" des Vereins U. zur Haftung für Kriegsopferabgabe 2000, Ankündigungssteuer 2000, Getränkesteuer 1997 bis 1999, Getränkesteuer 2000, Getränkesteuer Jänner 2000 sowie Säumniszuschläge in Höhe von zusammen 10.422,49 EUR herangezogen. In der Berufung gegen diesen Bescheid führte die Beschwerdeführerin aus, sie sei immer ihren Zahlungsverpflichtungen nachgekommen. Außerdem sei sie erst seit 29. März... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung Tirol
Norm: LAO Tir 1984 §60 Abs1;LAO Tir 1984 §7 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2003/17/0244 E 25. November 2003
Rechtssatz: Der Vertreter hat darzutun, weshalb er nicht dafür Sorge getragen hat, dass der Vertretene die Abgaben entrichtet, widrigenfalls von der Abgabenbehörde eine schuldhafte Pflichtverletzung angenommen werden darf (Hinweis E 9.8.2001... mehr lesen...
Index: E6JL34007 Abgabenordnung Tirol
Norm: 61997CJ0437 Evangelischer Krankenhausverein Wien VORAB;LAO Tir 1984 §60 Abs1;LAO Tir 1984 §7 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2003/17/0244 E 25. November 2003
Rechtssatz: Das Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften vom 9. März 2000, C 437/97, steht der Erlassung eines Bescheides über die Haftung für die Steuer auf alkoholis... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung Tirol
Norm: LAO Tir 1984 §60 Abs1;LAO Tir 1984 §7 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2003/17/0244 E 25. November 2003
Rechtssatz: Der Vertreter hat das Fehlen ausreichender Mittel nachzuweisen (Hinweis E 9.8.2001, 98/16/0348). Reichen dabei die Mittel des Vereines nicht aus, die offenen Schuldigkeiten zur Gänze zu entrichten, so ist der Vertreter zur Befrie... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin als Obfrau des F Vereines (nachfolgend: Primärschuldner) im Instanzenzug gemäß § 7 Abs. 1 der Tiroler Abgabenordnung, LGBl. Nr. 34/1984 (nachfolgend: TLAO), zur Haftung für die auf den Zeitraum von März 1999 bis September 2000 entfallende, dem Primärschuldner bescheidmäßig vorgeschriebene Vergnügungssteuer samt Nebengebühren zur Haftung herangezogen. Gemäß § 194 TLAO könne der nach den Abgabenvorschriften Haftungspflicht... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung Tirol32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Tir 1984 §60 Abs1;LAO Tir 1984 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/17/0042 E 29. Jänner 1993 RS 4 Stammrechtssatz Wenn die Behauptung und Konkretisierung des Ausmaßes der quantitativen Unzulänglichkeit der in den Fälligkeitszeitpunkten zur Verfügung gestandenen Mittel zur Erfüllung der volle... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung Tirol32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9;LAO Tir 1984 §60 Abs1;LAO Tir 1984 §7;
Rechtssatz: Die Haftung nach § 7 Tir LAO ist eine Ausfallshaftung und setzt die objektive Uneinbringlichkeit der betreffenden Abgaben im Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Haftenden voraus. Die Uneinbringlichkeit liegt vor, wenn Vollstreckungsmaßnahmen erfolglos waren ode... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Partei vom 15. Juli 1996 wurde der Beschwerdeführer "zum Vertreter mit Wirkung für die Gesamtheit der Eigentümergemeinschaft" an einem näher bezeichneten Grundstück im Bereich der mitbeteiligten Partei "zur Erfüllung der im § 61 Abs. 1 Tiroler Landesabgabenordnung umschriebenen Pflichten, bestellt". Der Beschwerdeführer erhob dagegen Berufung. Diese wurde - nach einer Berufungsvorentscheidung und einem Vorlageantrag des Beschwerdeführ... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung Tirol20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/05 Wohnrecht Mietrecht
Norm: ABGB §1175;ABGB §825;LAO Tir 1984 §57 Abs1;LAO Tir 1984 §59;LAO Tir 1984 §60 Abs1;LAO Tir 1984 §61;LAO Tir 1984 §62 Abs1;WEG 1975 §13c;WEG 1975 §17 Abs5;
Rechtssatz: Gem § 59 Tir LAO 1984 gelten für die Rechtsfähigkeit und die Handlungsfähigkeit die jeweiligen Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes; hin... mehr lesen...
Der im Spruch: genannte Gemeinschuldner war Geschäftsführer der H. GmbH. Sein Antrag auf Eröffnung des Konkurses über das Vermögen dieser Gesellschaft wurde mit Beschluss des Landesgerichtes Innsbruck vom 25. August 1997 mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen. Mit Beschluss dieses Gerichtes vom 24. Oktober 1997 wurde über sein Vermögen der Konkurs eröffnet und der beschwerdeführende Rechtsanwalt zum Masseverwalter bestellt. Mit dem dem Beschwerdeführer zugestellten Bescheid ... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung Tirol32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198;BAO §224 Abs1;BAO §248;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Tir 1984 §148;LAO Tir 1984 §172 Abs1;LAO Tir 1984 §194;LAO Tir 1984 §60 Abs1;LAO Tir 1984 §7 Abs1;
Rechtssatz: Ist den Akten nicht zu entnehmen, inwieweit sich die Abgabenbehörde hinsichtlich der Abgaben, für die der Gemeinschuldner als Haftender herangezogen werden so... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer sind Miteigentümer der Liegenschaft EZ 163 KG G im Gebiet der mitbeteiligten Gemeinde, auf welcher eine Wohnanlage errichtet ist. Mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Gemeinde vom 24. November 1980 wurde für die Liegenschaft eine zwanzigjährige Grundsteuerbefreiung in Höhe von 78 v.H. gewährt und der Beginn der Grundsteuerbefreiung mit 1. Jänner 1974 und das Ende der Befreiung mit 31. Dezember 1993 festgelegt. Auf Grund der Novelle zum Steiermärkisch... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §1007;AVG §10 Abs1;AVG §10 Abs2;BAO §83 Abs1;BAO §83 Abs2;LAO Stmk 1963 §60 Abs1;LAO Stmk 1963 §60 Abs2;ZustG §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/15/0149 E 1. Dezember 1986 RS 3 Stammrechtssatz Eine an sich unbeschränkte Vollmacht schließt st... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BAO §83 Abs1;BAO §83 Abs2;BAO §83 Abs5;LAO Stmk 1963 §60 Abs1;LAO Stmk 1963 §60 Abs2;LAO Stmk 1963 §60 Abs5;LAO Stmk 1963 §81 Abs1;ZustG §9;
Rechtssatz: § 60 Abs 5 Stmk LAO bedeutet nicht, daß Verfahrenshandlungen im Abgabenverfahren der Partei gegenüber, die sich durch einen gewillkürten Vertreter... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 8. August 1991 brachte die Beschwerdeführerin durch den XY-Verband, Revisionsverband der XY-Genossenschaften, bei der mitbeteiligten Stadtgemeinde berichtigte Getränkeabgabeerklärungen für die Jahre 1986 bis 1990 ein. Die Erklärungen über die Selbstbemessung der Getränkeabgabe hätten sich wegen Nichtberücksichtigung der Steuerfreiheit des Außerortverbrauches als unrichtig herausgestellt. Die Beschwerdeführerin beantrage, das sich auf Grund der berichtigten Erklärungen ... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 27. März 1991 brachte die Beschwerdeführerin durch den XY-Verband, Revisionsverband der österreichischen XY-Genossenschaften, bei der mitbeteiligten Stadtgemeinde berichtigte Getränkeabgabeerklärungen für die Jahre 1986 bis 1990 ein. Die Erklärungen über die Selbstbemessung der Getränkeabgabe hätten sich wegen Nichtberücksichtigung der Steuerfreiheit des Außerortverbrauches als unrichtig herausgestellt. Die Beschwerdeführerin beantrage, das sich auf Grund der berichtig... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Zustellung einer Erledigung an eine Person, die zu Unrecht als Zustellungsbevollmächtigter der Partei angesehen wird, entsprechend der Zustellverfügung vermag gegenüber der Partei keine Rechtswirkungen zu entfalten; dies selbst im Falle des tatsächlichen Zukommens an die Partei, weil weder ein Fall des § 7 ZustG noch des § 9 Abs 1 zweiter Satz ZustG vorliegt (Hinweis E 18.5.1988, 87/02/0150). Schlagworte Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter ... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Berechtigung zur Einbringung eines Antrages in Steuersachen einer Genossenschaft durch deren Revisionsverband ergibt sich ungeachtet der Regelung des § 60 Abs 1 NÖ LAO 1977, wonach sich die Parteien und ihre gesetzlichen Vertreter durch eigenberechtigte Personen vertreten lassen können, aus den Bestimmungen des § 71 Abs 1 erster und zweiter Satz der WTBO sowie aus den Regelungen des § 107a Abs 1 und § 107a Abs 3 Z 6 der (deutschen) ReichsabgabenO 1931 (idF RGBl I/1935, S 14... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung Niederösterreich10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §10 Abs1;AVG §10 Abs2;BAO §83 Abs1;BAO §83 Abs2;BAO §97 Abs1 lita;LAO NÖ 1977 §60 Abs1;LAO NÖ 1977 §60 Abs2;LAO NÖ 1977 §74;VwGG §34 Abs1;ZustG §7;ZustG §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/04/27 93/17/0075 2 Stammrechtssatz Die Zustellung eine... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung Niederösterreichyy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht36 Wirtschaftstreuhänder
Norm: AbgO 1931 §107a Abs1 idF 1935. 1479;AbgO 1931 §107a Abs3 Z6 idF 1935. 1479;BAO §83 Abs1;B-VG Art11 Abs2;LAO NÖ 1977 §60 Abs1;Verhütung von Mißbräuchen auf dem Gebiet der Rechtsberatung 1935 Art2 §1 Z1;WTBO §71 Abs1;WTBO §71 Abs2; ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin brachte durch den XY-Verband, Revisionsverband der XY-Genossenschaften, mit der Eingabe vom 26. April 1991 die berichtigte Getränkeabgabenerklärung für das Jahr 1990 bei der mitbeteiligten Gemeinde ein. Die Erklärung über die Selbstbemessung der Getränkeabgabe hätte sich wegen Nichtberücksichtigung der Steuerfreiheit des Außerortverbrauches als unrichtig herausgestellt. Die Beschwerdeführerin beantrage, das sich auf Grund der berichtigten Erklärungen ergebende G... mehr lesen...