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L34007 Abgabenordnung TirolNorm
BAO §80 Abs1;Rechtssatz
Für die Haftung nach § 7 TLAO ist es ohne Bedeutung, ob den Geschäftsführer ein Verschulden am Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der GmbH trifft (Hinweis E 20. September 1996, 94/17/0420, mwN). Für das Haftungsverfahren ist vielmehr entscheidungswesentlich, ob der Geschäftsführer bei oder nach Fälligkeit der Abgabenverbindlichkeiten Mittel zur Bezahlung - gegebenenfalls nach gleichmäßiger Aufteilung der Zahlungsmittel auf alle Verbindlichkeiten - zur Verfügung hatte und für die (anteilige) Abgabentilgung Sorge getragen hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007170214.X03Im RIS seit
10.04.2008Zuletzt aktualisiert am
02.10.2008