Die Beschwerdeführerin brachte durch den XY-Verband, Revisionsverband der XY-Genossenschaften mit der Eingabe vom 26. April 1991 die berichtigte Getränkesteuererklärung für die Jahre 1986 bis 1990 bei der mitbeteiligten Marktgemeinde ein. Die Erklärungen über die Selbstbemessung der Getränkeabgabe hätten sich wegen Nichtberücksichtigung der Steuerfreiheit des Außerortverbrauches als unrichtig herausgestellt. Die Beschwerdeführerin beantrage, das sich auf Grund der berichtigten Erkläru... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin brachte durch den XY-Verband, Revisionsverband der XY-Genossenschaften mit der Eingabe vom 26. April 1991 die berichtigte Getränkesteuererklärung für die Jahre 1986 bis 1990 bei der mitbeteiligten Gemeinde ein. Die Erklärungen über die Selbstbemessung der Getränkeabgabe hätten sich wegen Nichtberücksichtigung der Steuerfreiheit des Außerortverbrauches als unrichtig herausgestellt. Die Beschwerdeführerin beantrage, das sich auf Grund der berichtigten Erklärungen ... mehr lesen...
Rechtssatz: Die verfahrensrechtlichen Regelungen des § 71 Abs 1 erster und zweiter Satz WTBO, des § 71 Abs 2 erster Satz WTBO und des § 107a Abs 1 und Abs 3 Z 6 der (deutschen) Abgabenordnung RGBl 1931, I, S 161, idF RGBl 1935, I, S 1479, stützen sich auf Art 11 Abs 2 B-VG und sind von der Tiroler Landesabgabenordnung unberührt geblieben, zumal es für den Landesgesetzgeber nach der Verfassungsrechtslage vor der B-VGNov 1974/444 verfassungsrechtlich nicht zulässig gewesen wäre, von einer bu... mehr lesen...
Index: DE-32 Steuerrecht DeutschlandL34007 Abgabenordnung TirolL37017 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Tirol001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht36 Wirtschaftstreuhänder
Norm: B-VG Art11 Abs2;Getränke- und SpeiseeissteuerG Tir;LAO Tir 1963 §60 Abs1;LAO Tir 1984 §63 Abs1;ReichsabgabenO §107a Abs1;ReichsabgabenO §107a Abs3 Z6;VwRallg;WTBO §71 Abs1;WTBO §71 Abs2; Hinweis au... mehr lesen...
Index: DE-32 Steuerrecht DeutschlandL34007 Abgabenordnung TirolL37017 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Tirol001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht36 Wirtschaftstreuhänder
Norm: B-VG Art11 Abs2;Getränke- und SpeiseeissteuerG Tir;LAO Tir 1963 §60 Abs1;LAO Tir 1984 §63 Abs1;ReichsabgabenO §107a Abs1;ReichsabgabenO §107a Abs3 Z6;VwRallg;WTBO §71 Abs1;WTBO §71 Abs2; Hinweis au... mehr lesen...
Mit Haftungsbescheid des Magistrates der Landeshauptstadt Innsbruck vom 8. Oktober 1985 wurde die Beschwerdeführerin "gemäß § 7 TLAO, LGBl. Nr. 34/1984, in Verbindung mit §§ 60 und 172 leg. cit. ... als alleinige Geschäftsführerin der Firma XY-Ges.m.b.H. zur Haftung für die aushaftenden Steuerrückstände, resultierend aus Vergnügungssteuer und Kriegsopferabgabe sowie Getränkesteuer für den Zeitraum Feber - Juli 1985 in der Höhe von ingesamt S 233.513,-- samt Nebengebühren herangezogen.... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung Tirol32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Tir 1984 §60 Abs1;LAO Tir 1984 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/13/0214 E 22. Februar 1989 RS 5 Stammrechtssatz Ist ein Geschäftsführer an der ordnungsgemäßen Wahrnehmung seiner Obliegenheiten gehindert, so muß er entweder sofort die Behinderung der Ausübung seiner Funktion abstellen oder... mehr lesen...