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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BAO §20;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 95/15/0043 E 29. Jänner 1998 VwSlg 7249 F/1998 RS 2Stammrechtssatz
Die Zulässigkeit einer Entlastungsmaßnahme gem § 48 BAO unter dem Gesichtspunkt des "Erfordernisses der Ausgleichung der inländischen und ausländischen Besteuerung" wird von Lehre und Rechtsprechung bejaht, wenn "echte internationale Doppelbesteuerung" vorliegt; darunter wird die Erhebung gleicher oder gleichartiger Steuern von demselben Steuerpflichtigen für denselben Steuergegenstand und denselben Zeitraum verstanden.
Schlagworte
Verwaltungsrecht Internationales Rechtsbeziehungen zum Ausland VwRallg12European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2000140172.X03Im RIS seit
22.10.2004Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013