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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §20;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 94/14/0144 E 22. Februar 2000 RS 1Stammrechtssatz
Die Unbilligkeit der Abgabeneinhebung nach Lage des Falles ist tatbestandsmäßige Voraussetzung für die im § 236 BAO vorgesehene Ermessensentscheidung. Verneint die Abgabenbehörde die Unbilligkeit der Abgabeneinhebung zu Recht, so ist für eine Ermessensentscheidung kein Raum.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2006150259.X01Im RIS seit
22.11.2006