1.1. Die erstbeschwerdeführende Gesellschaft ist eine zu FN 198862 w protokollierte Gesellschaft mit beschränkter Haftung (im Folgenden: GmbH). Zuständiges Gericht ist das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz. Die Eintragung der Erstbeschwerdeführerin erfolgte am 12. Oktober 2000. Mit Einbringungsvertrag vom 29. August 2000 wurde die nicht protokollierte Einzelunternehmung des Zweitbeschwerdeführers in die erstbeschwerdeführende Gesellschaft eingebracht. Die Eintragung der Einbrin... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §14 Abs1;BAO §19;BAO §224;BAO §248;LAO Stmk 1963 §12 Abs1;LAO Stmk 1963 §17;LAO Stmk 1963 §172;LAO Stmk 1963 §193;VwGG §34 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Nach § 172 Stmk LAO sind die in den Abgabenvorschriften geregelten persönlichen Haftungen durch Erlassung eines H... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates der Bundeshauptstadt Wien wurde die Beschwerdeführerin als Erwerbin des Unternehmens der S GmbH (nachfolgend: Primärschuldnerin) gemäß § 12 Abs. 1 der Wiener Abgabenordnung (nachfolgend: WAO) u.a. für die auf den Zeitraum von Dezember 1993 bis Juni 1994 entfallende Vergnügungssteuerschuld der Primärschuldnerin samt Nebengebühren zur Haftung herangezogen. Die Beschwerdeführerin habe die gesamten Fahrnisse der Primärschuldnerin, an denen ihr das Bestandgeber... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §14 Abs1 lita;LAO Wr 1962 §12 Abs1 Z1 idF 1992/040; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):99/16/0010 E 18. Juli 2002
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist unter "Übereignung" iSd § 12 Abs. 1 Z 1 Wr LAO idF LGBl. 1992/040 bzw iSd § 14 Abs. 1 lit a BAO die Verschaffung der wirt... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 23. März 1998 informierte der Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 4/7, den Beschwerdeführer, dass er als Betriebsnachfolger der K-GmbH für Getränkesteuerschulden bis Juni 1996 zur Haftung herangezogen werde. Der Beschwerdeführer erwiderte, dass er erst seit Juli 1996 am gegenständlichen Standort ein Unternehmen führe; es sei zu keiner Unternehmensveräußerung gekommen. Verschiedene Einrichtungsgegenstände seien von der K-GmbH gekauft worden, gewisse Gegenstä... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §14 Abs1;LAO Wr 1962 §12 Abs1; Beachte Vorabentscheidungsverfahren:* Ausgesetztes Verfahren: 99/16/0202 B 1. September 1999 * EuGH-Entscheidung: EuGH 61997CJ0437 9. März 2000 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/16/0577 E 24. Jänner 2001 RS 1 Stammrechtssatz Eine Übereignung eines Unternehmens iSd § 12 Abs 1 ... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §14 Abs1;LAO Wr 1962 §12 Abs1; Beachte Vorabentscheidungsverfahren:* Ausgesetztes Verfahren: 99/16/0202 B 1. September 1999 * EuGH-Entscheidung: EuGH 61997CJ0437 9. März 2000
Rechtssatz: Wurde ein Unternehmen ohne Unterbrechung fortgeführt, so wurde jedenfalls ein lebender Betrieb im Sinne der in der Judikatur... mehr lesen...
Zur verfahrensrechtlichen Vorgeschichte wird auf den hg. Akt VH 99/16/0015 und den hg. Beschluss 2000/16/0559-5 WE verwiesen. Zu FN 116926a (früher: HRB 2413) des LG Wr. Neustadt war die "Birgit Yildirim GmbH" registriert, die ihren Sitz in Tribuswinkel, Gemeinde Traiskirchen, hatte. Diese Gesellschaft wurde am 28. Dezember 1996 von Amts wegen gelöscht. Zu FN 109215k (früher: HRB 20511a) des HG Wien war ebenfalls eine "Birgit Yildirim GmbH" mit dem Sitz in 1232 Wien, Laxenburgerstraße... mehr lesen...
Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof bekämpften Bescheid vom 13. Februar 2001 hat die belangte Behörde - wie sich aus der mit der Beschwerde vorgelegten Ausfertigung des Bescheides ergibt - den Beschwerdeführer gemäß § 12 Abs. 1 Z 1 Wiener Abgabenordnung - WAO, LGBl. Nr. 21/1962 in der geltenden Fassung, für Rückstände eines näher genannten Vereines an Anzeigenabgabe und Nebenansprüchen in der Höhe von S 67.916,-- für die Monate Oktober und Dezember 1994 sowie für die Monate F... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §14 Abs1 lita;LAO Wr 1962 §12 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Es kommt nicht darauf an, dass der Erwerber (tatsächlich) die gleichen Produkte erzeugt wie der Veräußerer; maßgeblich ist vielmehr, ob der Erwerber durch die Übernahme der wesentlichen Betriebsmittel in die Lage versetzt wird, das Unternehmen bzw den Betrieb fortzuführen (Hi... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §14 Abs1 lita;LAO Wr 1962 §12 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Wird als charakteristisch für ein Zeitungsunternehmen die zum Zwecke der Herausgabe einer periodischen Druckschrift erfolgte Zusammenfassung rechtlicher, organisatorischer und wirtschaftlicher Mittel zu einer mit dem Erscheinen des Blattes verknüpften Betriebseinheit verstand... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §14 Abs1 lita;LAO Wr 1962 §12 Abs1 lita;LAO Wr 1962 §12 Abs1 Z1 idF 1992/040; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/15/0017 E 12. Dezember 1988 VwSlg 6369 F/1988 RS 1 Stammrechtssatz Die Haftungsreglung des § 14 Abs 1 lit a BAO dient dem Zweck, die im Unternehmen (Betrieb) als solchem liegende Sicherung für die auf den Betrieb ... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §14 Abs1 lita;LAO Wr 1962 §12 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Die Haftung besteht unabhängig davon, ob der Erwerber den Betrieb tatsächlich fortführt; sie besteht somit etwa auch dann, wenn der Erwerber das Unternehmen (den Betrieb) aus Konkurrenzgründen stilllegt (Hinweis Ritz, Bundesabgabenordnung2 RZ 7 zu § 14), mithin den Unternehme... mehr lesen...
Nach entsprechenden Ermittlungen wurde der Beschwerdeführerin mit einem Schreiben des Magistrates der Stadt Wien vorgehalten, sie habe im Mai 1998 ein Lokal in Wien, E.-Straße 202, (von Gerhard B.) übernommen. Als Nachfolger des Betriebes hafte die Beschwerdeführerin für Schuldigkeiten an Getränkesteuer und Vergnügungssteuer samt Nebengebühren. In einem Schriftsatz vom 12. Jänner 2000 wurde von der Beschwerdeführerin ausgeführt, es seien gewisse Geräte am 30. April 1998 von Gerha... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §14 Abs1;LAO Wr 1962 §12 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2000/15/0125 E 22. Februar 2001
Rechtssatz: Eine Übereignung eines Unternehmens iSd § 12 Abs 1 Wr LAO liegt dann vor, wenn der Erwerber ein lebendes bzw lebensfähiges Unternehmen übernimmt. Bei Gastronomieunternehmen zählen das Grundstüc... mehr lesen...
Auf eine entsprechende Anfrage des Magistrates der Stadt Wien teilte die beschwerdeführende GmbH am 5. August 1998 mit, das Lokal in Wien, B-Straße 12 (in dem von der Beschwerdeführerin ein gastronomisches Unternehmen betrieben wird), sei am 1. März 1996 gemietet worden. Es sei geschlossen worden und Ende Mai 1996 nach einem Totalumbau wieder eröffnet worden. Der mit dem Hauseigentümer am 6. März 1996 abgeschlossene Mietvertrag war angeschlossen. In einer weiteren Eingabe vo... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §14 Abs1 lita;LAO Wr 1962 §12 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/16/0238 E 25. Mai 2000 RS 3
(hier ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz Unter "Übereignung" iSd § 12 Abs 1 Z 1 Wr LAO sowie des § 14 Abs 1 lit a BAO ist die Verschaffung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht anzusehen; es kommt nicht auf eine besonde... mehr lesen...
Peter Della Lucia war im Zeitraum Jänner 1991 bis Oktober 1996 Pächter einer Cafe-Konditorei mit Eissalon in Wien. Verpächterin des Betriebes war die Fryderyka Sandberg GmbH und Eigentümerin der Liegenschaft war die Sandberg Immobilienverwertungs GmbH. Für den Zeitraum Jänner 1995 bis Oktober 1996 hatte der Pächter einen Getränkesteuerrückstand samt Nebenansprüchen in der Höhe von S 262.568,--, der wegen des mit Konkursedikt vom 29. Oktober 1996 eröffneten Konkurses uneinbringlich wur... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §14 Abs1 lita;EStG 1988 §10 Abs5;EStG 1988 §24 Abs1;LAO Wr 1962 §12 Abs1 Z1;UStG 1994 §4 Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/16/0238 E 25. Mai 2000 RS 2 Stammrechtssatz Bei Gastronomieunternehmen, wie Kaffeehäusern, Hotels und Konditoreien, zählen das Grund... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §14 Abs1 lita;LAO Wr 1962 §12 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/15/0017 E 12. Dezember 1988 VwSlg 6369 F/1988 RS 1 Stammrechtssatz Die Haftungsreglung des § 14 Abs 1 lit a BAO dient dem Zweck, die im Unternehmen (Betrieb) als solchem liegende Sicherung für die auf den Betrieb sich gründenden Abgabenschulden durch d... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien20/05 Wohnrecht Mietrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §14 Abs1 lita;LAO Wr 1962 §12 Abs1 Z1;MRG §12a;
Rechtssatz: Unter "Übereignung" iSd § 12 Abs1 Z 1 Wr LAO und des § 14 Abs 1 lit a BAO ist die Verschaffung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht anzusehen; es kommt nicht auf eine besondere zivilrechtliche Gestaltung an (Hinweis Stoll, BAO-Kommentar, 164 ... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §14 Abs1 lita;LAO Wr 1962 §12 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Für die Haftung nach § 12 Abs 1 Z 1 Wr LAO ist entscheidend, ob die übernommenen Grundlagen den Erwerber in die Lage versetzen, ohne wesentliche Unterbrechung und ohne bedeutende Investitionen einen dem übernommenen Betrieb gleichartigen Betrieb fortzuführen. Die Haftung best... mehr lesen...
Mit Haftungsbescheid vom 16. November 1998 zog der Magistrat der Stadt Wien auf Grund des § 12 Abs. 1 sowie der §§ 2 und 5 WAO die Beschwerdeführerin zur Zahlung der im Jahre 1997 entstandenen Getränkesteuerschuld im Betrag von S 25.719,-- heran. Dies mit der Begründung: , die frühere Unternehmerin schulde an Getränkesteuer S 22.500,-- Verspätungszuschlag S 2.250,--, Säumniszuschlag S 450,--, Mahngebühr S 200,-- und Pfändungsgebühr S 319,--, somit insgesamt S 25.719,--. Da der Betrieb -... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §14 Abs1 lita;EStG 1988 §10 Abs5;EStG 1988 §24 Abs1;LAO Wr 1962 §12 Abs1 Z1;UStG 1994 §4 Abs7;VwRallg; Beachte Vorabentscheidungsverfahren:* Ausgesetztes Verfahren: 99/16/0284 B 25. November 1999 * EuGH-Entscheidung: EuGH 61997CJ0437 9. März 2000 ... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien001 Verwaltungsrecht allgemein20/05 Wohnrecht Mietrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §14 Abs1 lita;LAO Wr 1962 §12 Abs1 Z1;MRG §12a;VwRallg; Beachte Vorabentscheidungsverfahren:* Ausgesetztes Verfahren: 99/16/0284 B 25. November 1999 * EuGH-Entscheidung: EuGH 61997CJ0437 9. März 2000
Rechtssatz: Unter "Übereignung" iSd § 12 Abs 1 Z 1 Wr L... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §14 Abs1 lita;LAO Wr 1962 §12 Abs1 Z1; Beachte Vorabentscheidungsverfahren:* Ausgesetztes Verfahren: 99/16/0284 B 25. November 1999 * EuGH-Entscheidung: EuGH 61997CJ0437 9. März 2000 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/15/0017 E 12. Dezember 1988 VwSlg 6369 F/1988 RS 1 Stammrechtssatz Die Haftungsreglung des §... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem Antrag des Landes Salzburg als Rechtsträger der Aö Landeskrankenanstalten Salzburg vom 1. April 1994 auf Erteilung der sanitätsbehördlichen Errichtungs- und Betriebsbewilligung für eine Expositur der Abteilung für pysikalische Medizin der Aö Lankeskrankenanstalten Salzburg in B gemäß § 20 Abs. 2 lit. f des Salzburger Krankenanstaltengesetzes 1975 "in der Fassung LGBl. Nr. 13/1997", unter Vorschreibung einer Vielzahl von Auflagen stattgegeben. ... mehr lesen...
Index: L94405 Krankenanstalt Spital Salzburg
Norm: KAG Slbg 1975 §12 Abs1 Z2 idF LGBl Slbg 1995/027;KAG Slbg 1975 §20 Abs2 idF LGBl Slbg 1995/027;KAO Slbg 1975 §12 Abs1 Z2 idF LGBl Slbg 1995/027 impl;KAO Slbg 1975 §20 Abs2 idF LGBl Slbg 1995/027 impl;
Rechtssatz: Auch wenn gem § 12 Abs 2 Z 2 Slbg KAO 1975 idF LBGl Slbg 1995/027 die ständige Anwesenheit eines Arztes in Krankenanstalten in der Betriebsform selbständ... mehr lesen...
1.1. Laut Kaufvertrag vom 18. April 1991 erwarb die beschwerdeführende Gesellschaft von T. einen im Vertrag näher bezeichneten Gastgewerbebetrieb in W., S-straße 13, mit allem rechtlichen und faktischen Zubehör einschließlich des in einer Beilage aufgelisteten Inventars und aller zugehörigen Mietrechte um den Kaufpreis von S 700.000,--. Als Zeitpunkt des Besitzübergangs ergibt sich aus dem Vertrag der Tag der Vertragsunterzeichnung, also der 18. April 1991. 1.2. Mit dem angefochtenen ... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
Norm: B-VG Art140 Abs5;B-VG Art140 Abs7;LAO Wr 1962 §12 Abs1 lita;LAO Wr 1962 §12 Abs1 Z1 idF 1992/040;
Rechtssatz: Art 140 Abs 7 letzter Satz B-VG ist so zu verstehen, daß er die Möglichkeit der Erlassung einer neuen Regelung im Gegenstand vor Ablauf der gesetzten Frist nicht ausschließt und im Falle einer solchen Derogation der Gesetzesbestim... mehr lesen...