RS Vwgh 2001/5/21 2001/17/0074

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Veröffentlicht am 21.05.2001
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Index

L34009 Abgabenordnung Wien
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §14 Abs1 lita;
LAO Wr 1962 §12 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Wird als charakteristisch für ein Zeitungsunternehmen die zum Zwecke der Herausgabe einer periodischen Druckschrift erfolgte Zusammenfassung rechtlicher, organisatorischer und wirtschaftlicher Mittel zu einer mit dem Erscheinen des Blattes verknüpften Betriebseinheit verstanden, wobei diese insbesondere die Verlagsrechte, den Goodwill, die Mitarbeiter, die technischen Mittel und den Zeitungstitel umfasst (Hinweis Rechtsprechung des OGH zum Journalistengesetz: ArbSlg 10.915; SZ 56/1 und ArbSlg 10.220), so kommt es im konkreten Fall entscheidend auf die Veräußerung des Zeitungstitels und des Goodwill an. Der nach § 12 Abs 1 Z 1 Wr LAO zur Haftung Herangezogene hat den Zeitungstitel erworben und unter diesem das periodische Druckwerk - mit anderer Zielsetzung - weiterhin verbreitet. Er hat damit - die Übernahme von Mitarbeitern wird nicht behauptet - und auch mit der Übernahme der Kunden- und Adressenkartei den Goodwill des Zeitungsunternehmens verwertet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001170074.X03

Im RIS seit

12.12.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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