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L34009 Abgabenordnung WienNorm
BAO §14 Abs1 lita;Beachte
Vorabentscheidungsverfahren:* Ausgesetztes Verfahren: 99/16/0284 B 25. November 1999 * EuGH-Entscheidung: EuGH 61997CJ0437 9. März 2000Rechtssatz
Bei Gastronomieunternehmen, wie Kaffeehäusern, Hotels und Konditoreien, zählen das Grundstück, das Gebäude und die Einrichtung, nicht jedoch das Warenlager und das Personal zu den wesentlichen Grundlagen des Unternehmens (Hinweis E 20.11.1990, 90/14/0122; E 11.12.1992, 89/17/0259; E 29.4.1992, 91/17/0023; E 27.9.1994, 93/17/0066). Hinsichtlich der tragenden Unternehmensgrundlagen Lokal und Geschäftseinrichtung hat der VwGH ausgeführt, dass der Erwerber in der Lage sein müsse, in den vorhandenen Betriebsräumen ohne wesentliche Unterbrechung einen dem vorangegangenen gleichwertigen Gewerbebetrieb fortzuführen (Hinweis E 22.4.1986, 85/14/0165; E 27.9.1994, 93/17/0066).
Schlagworte
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 wesentliche Unternehmensgrundlage tragende UnternehmensgrundlageEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:2000160238.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
05.03.2012