RS Vwgh 1996/9/20 93/17/0261

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Veröffentlicht am 20.09.1996
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L34009 Abgabenordnung Wien
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)

Norm

B-VG Art140 Abs5;
B-VG Art140 Abs7;
LAO Wr 1962 §12 Abs1 lita;
LAO Wr 1962 §12 Abs1 Z1 idF 1992/040;

Rechtssatz

Art 140 Abs 7 letzter Satz B-VG ist so zu verstehen, daß er die Möglichkeit der Erlassung einer neuen Regelung im Gegenstand vor Ablauf der gesetzten Frist nicht ausschließt und im Falle einer solchen Derogation der Gesetzesbestimmung, für deren Außerkrafttreten der VfGH eine Frist bestimmt hat, nur alle jene Tatbestände erfaßt, die sich vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Neufassung verwirklicht haben (hier: § 12 Abs 1 lit a Wr LAO idF vor der Nov 1992/40 war auf die bis zum Ablauf des 16.9.1992 verwirklichten Tatbestände anzuwenden).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1993170261.X05

Im RIS seit

04.12.2001

Zuletzt aktualisiert am

14.04.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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