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L34009 Abgabenordnung WienNorm
BAO §14 Abs1 lita;Rechtssatz
Es kommt nicht darauf an, dass der Erwerber (tatsächlich) die gleichen Produkte erzeugt wie der Veräußerer; maßgeblich ist vielmehr, ob der Erwerber durch die Übernahme der wesentlichen Betriebsmittel in die Lage versetzt wird, das Unternehmen bzw den Betrieb fortzuführen (Hinweis E 29.1.1998, 95/15/0037, zu § 14 BAO).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001170074.X02Im RIS seit
12.12.2001Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008