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L34009 Abgabenordnung WienNorm
BAO §14 Abs1 lita;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2000/16/0238 E 25. Mai 2000 RS 2Stammrechtssatz
Bei Gastronomieunternehmen, wie Kaffeehäusern, Hotels und Konditoreien, zählen das Grundstück, das Gebäude und die Einrichtung, nicht jedoch das Warenlager und das Personal zu den wesentlichen Grundlagen des Unternehmens (Hinweis E 20.11.1990, 90/14/0122; E 11.12.1992, 89/17/0259; E 29.4.1992, 91/17/0023; E 27.9.1994, 93/17/0066). Hinsichtlich der tragenden Unternehmensgrundlagen Lokal und Geschäftseinrichtung hat der VwGH ausgeführt, dass der Erwerber in der Lage sein müsse, in den vorhandenen Betriebsräumen ohne wesentliche Unterbrechung einen dem vorangegangenen gleichwertigen Gewerbebetrieb fortzuführen (Hinweis E 22.4.1986, 85/14/0165; E 27.9.1994, 93/17/0066).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999160465.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
11.11.2011