RS Vwgh 1998/3/26 97/11/0390

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Veröffentlicht am 26.03.1998
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L94405 Krankenanstalt Spital Salzburg

Norm

KAG Slbg 1975 §12 Abs1 Z2 idF LGBl Slbg 1995/027;
KAG Slbg 1975 §20 Abs2 idF LGBl Slbg 1995/027;
KAO Slbg 1975 §12 Abs1 Z2 idF LGBl Slbg 1995/027 impl;
KAO Slbg 1975 §20 Abs2 idF LGBl Slbg 1995/027 impl;

Rechtssatz

Auch wenn gem § 12 Abs 2 Z 2 Slbg KAO 1975 idF LBGl Slbg 1995/027 die ständige Anwesenheit eines Arztes in Krankenanstalten in der Betriebsform selbständiger Ambulatorien für physikalische Therapie, in denen keine Turnusärzte ausgebildet werden, nicht erforderlich ist, und wenn die geplante Außenstelle der Betriebsform eines selbständigen Ambulatoriums nahekommt, kann der Umstand, daß sich an die 100 km entfernt von der geplanten Außenstelle eine entsprechende ärztliche Leitung der Abteilung befindet, nicht ausreichen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997110390.X04

Im RIS seit

18.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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