Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist die Dachorganisation sämtlicher Lagerhausgenossenschaften in Oberösterreich. Ihre Geschäftsanteile werden (ua) von den 28 oberösterreichischen Lagerhausgenossenschaften, darunter auch von der Lagerhausgenossenschaft Eberschwang, als Mitglieder gehalten. Zweck der Klägerin ist die wirtschatliche Förderung ihrer Mitglieder, die insbesondere durch folgende Tätigkeiten erreicht wird: 1) Beschaffung und Abgabe von Waren aller Art, insbesondere von ... mehr lesen...
Begründung: Im Dezember 1988 hat das Handelsgericht Wien in den Verfahren 19 Cg 56/88, 19 Cg 58/88 und 37 Cg 422/88 den Beklagten auf Antrag der Klägerin, der K*** Zeitungsverlag und Druckerei AG und des Vereins zur Förderung des freien Wettbewerbs im Medienwesen verboten, Werbemaßnahmen anzukündigen und durchzuführen, bei denen den Lesern der Zeitschrift "DIE G*** W***" der Ersatz jener Beträge zugesagt wird, die diese an Zinsenertragsteuer für bei der Mercurbank veranlagte Sparg... mehr lesen...
Begründung: Auf Seite 16 der Ausgabe für Oberösterreich der "N*** K***-Z***" vom 8.11.1986 veröffentlichte die Beklagte ein Lichtbild des Klägers. Daneben war unter den Überschriften "31jährige erleichterte Hausherrn um Haus und Hof" und "Frau ergaunerte Millionen!" folgender Bericht über die in der Strafsache gegen Rita U*** am 7.11.1986 vor dem Kreisgericht Wels, durchgeführte Hauptverhandlung, in welcher der Kläger als Zeuge (Verbrechensopfer) vernommen worden war, abgedruckt: ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin betrieb auf Grund eines mit der Beklagten am 1. August 1983 abgeschlossenen Franchise-Vertrages in Wien 10, Quellenstraße 119, ein sogenanntes "Y*** R***- Schönheitsfachgeschäft". Am 14. März 1988 erklärte die Beklagte dieses Rechtsverhältnis wegen ihrer offenen, seit länger als 72 Tagen fälligen Forderung aus Warenlieferungen unter Berufung auf eine einschlägige Bestimmung des Franchise-Vertrages für aufgelöst; mit Schreiben vom 29. März 1988 for... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Erstbeklagte übt im Standort Wien 6, Mariahilferstraße 39, das gebundene Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Z 25 GewO 1973, beschränkt auf den Kleinhandel, aus; sie betreibt den Detailhandel mit Radio- und Elektrowaren. Der Zweitbeklagte ist handelsrechtlicher Geschäftsführer der Erstbeklagten. Die Drittbeklagte ist die Ehegattin des Zweitbeklagten und gewerberechtliche Geschäftsführerin der Erstbeklagten; sie ist an deren Stammkapital als Gesellscha... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof hat bisher nie in Zweifel gezogen, daß eine Servitutenklage im Sinn des § 523 ABGB nicht auf Feststellung der Dienstbarkeit gerichtet sein muß (vgl. etwa SZ 52/99; JBl 1984, 608); etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der in der Revision zitierten Entscheidung SZ 39/21. Der Beklagte mißversteht die Bedeutung der Entscheidung über das Unterlassungsbegehren. Es ist ihm damit nur die Errichtung von so... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Handelsgericht Wien erließ am 25.11.1987 auf Antrag des damaligen Klägers (nunmehr: Beklagter) gegen die damalige Beklagte (nunmehr: Klägerin) folgende einstweilige Verfügung: "Zur Sicherung des Anspruches der Klägerin wird der Beklagten für die Dauer dieses Rechtsstreites verboten im geschäftlichen Verkehr beim Handel mit Bekleidungswaren, insbesondere Unterwäsche, 1./ nachstehende Behauptungen aufzustellen, sofern diese nicht erweislich wahr sind: 'D*** ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Wohnungseigentümer im Hause Altmünster, Im Hocheck 10. In unmittelbarer Nachbarschaft befindet sich die Liegenschaft Altmünster, Im Hocheck 7, die der Mutter der Beklagten Hermine S*** gehört. Im Jahre 1983 beabsichtigte die Beklagte, im Kellergeschoß dieses Hauses ein Cafe-Restaurant einzurichten. Hermine S*** richtete deshalb am 1.3.1983 an das Markgemeindeamt Altmünster ein Ansuchen um Umwidmung des Kellergeschoßes. Da sich zahlreiche Anraine... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist zu zwei Drittel, seine Schwester Dkfm. Dr. Cornelia S*** zu einem Drittel Eigentümer der Liegenschaft EZ 214 KG Krems mit dem Haus in Krems an der Donau, Spänglergasse 2 a. Die beiden Miteigentümer schlossen am 19. Juni 1970 eine Benützungsvereinbarung, derzufolge der Kläger allein berechtigt ist, die gesamte Liegenschaft zu nutzen und sämtliche Verwaltungshandlungen zu setzen, wofür er seiner Schwester ein Benützungsentgelt zu zahlen hat. Mit M... mehr lesen...
Norm: UrhG §81UrhG §87a
Rechtssatz: Die komplizierten und (international) miteinander verketteten Vertragsverhältnisse, mit denen die Verwertung von Urheberrechten im Gefüge der internationalen Unterhaltungsindustrie gewährleistet wird, machen den Anscheinsbeweis zur Hintanhaltung eines Beweisnotstandes bei der Durchsetzung berechtigter urheberrechtlicher Ansprüche geradezu unentbehrlich. "AKM - Vermutung" Entscheidungstexte... mehr lesen...
Norm: UrhG §81UrhG §87a
Rechtssatz: Ist erwiesen, daß die AKM über die Rechte an nahezu dem gesamten Weltrepertoire verfügt, und steht fest, daß der beklagte Veranstalter ohne Bewilligung moderne Tanzmusik und Unterhaltungsmusik aufgeführt hat, dann folgt daraus mit der im Rahmen des Anscheinsbeweises geforderten hohen Wahrscheinlichkeit, daß der Veranstalter in Rechte der AKM eingegriffen hat. Dem Veranstalter steht es selbstverständlich frei,... mehr lesen...
Norm: UrhG §81UrhG §87aZPO §266 Abs1 DVII
Rechtssatz: Für die
Begründung: der Ansprüche auf Unterlassung (§ 81 UrhG) und Rechnungslegung (§ 87 a UrhG) genügt die Aufführung eines einzigen geschützten Werkes. Wird zugestanden, jedenfalls zum Teil auch geschützte Musikwerke öffentlich aufgeführt zu haben bedarf es keiner Feststellungen darüber, welche geschützten Musiktitel tatsächlich öffentlich aufgeführt wurden. Es folgt daraus mit der im Rahme... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Auf Grund der ihr gemäß § 1 Abs 1, § 4 des VerwertungsgesellschaftenG BGBl. 1936/112 vom BMU erteilten Betriebsgenehmigung (BGBl. 1946/193) nimmt die Klägerin in Österreich ausschließlich (u.a.) die "kleinen" Sende- und Aufführungsrechte einschließlich des Rechtes der öffentlichen Wiedergabe an Werken der Tonkunst wahr. Etwa 99 % der österreichischen Komponisten, Textdichter bzw. Musikverleger haben der Klägerin solcherart alleinige und ausschließliche Werknut... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagten sind Eigentümer einer Liegenschaft, zu deren Gutsbestand ein Weggrundstück gehört, an welchem der Klägerin als Eigentümerin eines Nachbargrundes eine grundbücherlich einverleibte Dienstbarkeit des Gehens und Fahrens zusteht. Die Beklagten betreiben auf der an das Weggrundstück angrenzenden Fläche ein gastgewerbliches Unternehmen. Im April 1984 hatte die Klägerin gegen die Beklagten eine Servitutsklage angebracht. Nach ihrem damaligen Klagsvorbringen sei s... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: In der am 23.Februar 1984 bei Gericht eingelangten Klage stellt der Kläger den Urteilsantrag, die Beklagte, seine Ehefrau, sei schuldig, das Betreten seiner Ordinationsräume im Hause Kapfenberg, Gustav Kramer-Straße 3, zu unterlassen. Hiezu bringt er vor, seit der von ihm am 11.Jänner 1984 eingebrachten Scheidungsklage suche die Beklagte die Ordination auf, um den wartenden Patienten Unwahrheiten über seine Person zu erzählen, insbesondere, daß er geschlechtli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Rechtsanwalt in Ried im Innkreis. Der Erstbeklagte ist Versicherungsberater und Geschäftsführer der zweitbeklagten Partei, die außergerichtlich Unfallgeschädigte berät und vertritt ("Schadenshelfer"). Zwischen dem Kläger (sowie anderen Rieder Anwälten) und dem Beklagten war ua ein Vorprozeß anhängig, in dem es im wesentlichen um den Umfang der Berechtigung des Erstbeklagten ging, als "Schadenshelfer" und "Fachmann in Schadenersatzangelegenheiten... mehr lesen...
Begründung: Zur Sicherung seines mit Klage geltend gemachten Anspruches, die Erstbeklagte sei schuldig, die weitere Veröffentlichung und den Vertrieb des Werkes "Maria T***-Heilkräuter aus dem Garten Gottes" durch die Zweitbeklagte, und die Zweitbeklagte sei schuldig, den weiteren Verlag und Vertrieb des genannten Werkes der Erstbeklagten zu unterlassen, beantragte der Kläger, es beiden Beklagten zu verbieten, das Buch "Maria T***-Heilkräuter aus dem Garten Gottes" zu vertreiben, ... mehr lesen...
Begründung: Zugunsten der Klägerin ist ob dem im Eigentum der Ehegatten B*** stehenden Seegrundstück Nr. 1526/8 der EZ 64 KG Henndorf bücherlich ein Bestandrecht einverleibt. Die Klägerin begehrt die Feststellung, daß zwischen ihr, als Hauptmieterin dieses Grundstückes und dem Beklagten kein Unterbestandverhältnis bestehe. Sie behauptet, der Beklagte benütze dieses Grundstück ohne Rechtstitel. Er leite sein Benützungsrecht zwar von einer Martha S*** und einem Dr. A*** ab, doch sei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte hat auf Grund des Vergleiches vom 1. März 1983 das Recht, mit Fahrzeugen aller Art bis zu 2,5 m Breite über das Grundstück der Kläger Nr. 852/4 der EZ 85 KG Pernau zu ihrer Liegenschaft EZ 86 KG Pernau zu fahren. Ein Recht, auf dem Grundstück der Kläger zu halten oder dort Ladetätigkeiten durchzuführen, steht der Beklagten nicht zu. Am 30. November 1983 wurden der Beklagten von der Fa. C Möbel zugestellt. Die Zusteller versuchten, über das Grundstüc... mehr lesen...
Der Beklagte mietete im Jahr 1967 Geschäftsräumlichkeiten in einem den Klägern gehörenden Haus. Im Mietvertrag wurde festgehalten, daß ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Vermieters das Mietobjekt nicht an dritte Personen überlassen werden dürfe. Am 1. 10. 1981 veräußerte der Beklagte seinen Betrieb (Elektrohandel) an Eduard W, der seither die gemieteten Geschäftsräume benützt. Gestützt auf das im Mietvertrag enthaltene Verbot der Überlassung der Räumlichkeiten an dritte ... mehr lesen...
Die Klägerin behauptete, die Beklagte mache sie bei jeder sich bietenden Gelegenheit bei Verwandten und auch bei fremden Leuten schlecht. Sie behaupte, die Klägerin sei eine "Ratschen", sei verlogen, sei eine mißratene und charakterlose Frau, uä. Obwohl die Klägerin ohne Erfolg protestiert habe, setze die Beklagte ihre herabsetzenden Äußerungen über die Klägerin fort. Die Klägerin begehrte von der Beklagten die Unterlassung der behaupteten herabsetzenden Äußerungen. Da die Beklagte ... mehr lesen...
Der Kläger ist Eigentümer der mit der Dienstbarkeit des Geh- und Fahrweges zugunsten der Eigentümer der Liegenschaft EZ 88 der KG T belasteten Liegenschaft EZ 13 KG T mit den Grundstücken 121, 31/1 und 31/3. Er betreibt dort ein Bierdepot, seine Frau einen Getränkegroßhandel. Der Beklagte erwarb mit Kaufvertrag vom 11. 7. 1979 die an das Grundstück 31/3 des Klägers angrenzende, aus der EZ 88 abgeschriebene Liegenschaft EZ 550 mit dem Grundstück 31/4, dem das belastete Gut dient. Das... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 IIB12MSchG §10UrhG §81UWG §14 A1Verordnung (EG) Nr 40/94 des Rates 394R0040 Gemeinschaftsmarkenverordnung (GMV) Art9
Rechtssatz: Ein Unterlassungsgebot hat sich in seinem Umfang stets an dem konkreten Wettbewerbsverstoß zu orientieren (ÖBl 1980,46 uva). Das Begehren, die beklagte Partei schuldig zu erkennen, die Veröffentlichung anderer Werke oder Teile von Werken, an denen die klagende Partei die Werknutzungsrechte besitzt, ohne... mehr lesen...
Die Kläger beantragten die Fällung des Urteils: der beklagte Österreichische Rundfunk (ORF) sei schuldig, 1. weitere Aufführungen und Sendungen des Fernsehspieles "Glücksreiter" zu unterlassen, welches durch folgende Merkmale charakterisiert ist: a) 4 Mitspieler bewegen sich als "Glücksreiter" auf einer in Felder unterteilten, als Pferderennbahn ausgestalteten Spielstrecke vom "Start" zum "Ziel"; b) die Felder sind als Streckenabschnitte mit Entfernungsangaben vom Start bezeichn... mehr lesen...
Norm: MedienG §1 Abs1 Z11PresseG §16UrhG §78UrhG §81
Rechtssatz: Der Umstand, daß der Name eines Redakteurs im Rahmen der zeitungsinternen "Ressortverteilung" angeführt ist, vermag für sich allein keine Haftung nach den § 78, 81 UrhG zu begründen; er ist nicht "verantwortlicher Redakteur" im Sinne des § 16 PresseG. Entscheidungstexte 4 Ob 331/81 Entscheidungstext OGH 28.04.1981 4 Ob 33... mehr lesen...
Norm: UrhG §1UrhG §14UrhG §81
Rechtssatz: Gegenstand des urheberrechtlichen Schutzes ist nicht der dem Werk zugrunde liegende, noch ungeformte Gedanke als solcher, sondern nur die eigenpersönliche körperliche Formung und Festlegung einer schöpferischen Idee. Der Gedanke (hier: die Bereitschaft Österreichs zur umfassenden Landesverteidigung symbolisch durch einen stachelbewehrten Igel darzustellen) kann daher an sich noch keinen Schutz nach dem ... mehr lesen...
Norm: UrhG §17 Abs2UrhG §81
Rechtssatz: Ein Kabelfernsehunternehmen fällt zufolge seiner grundlegenden Unterschiede zu einer RVA nicht unter die Ausnahmebestimmung des § 17 Abs 2 UrhG zweiter Satz, sondern vielmehr unter die Vorschrift des § 17 Abs 2 UrhG erster Satz. Demnach steht es einer Rundfunksendung gleich, wenn ein Werk von einer im Inland oder Ausland gelegenen Stelle aus der Öffentlichkeit im Inland, ähnlich wie durch Rundfunk, aber m... mehr lesen...
Norm: UrhG §81
Rechtssatz: Bei der durch die Einbringung der im Gesetz vorgesehenen Unterlassungsklage erfolgenden Abwehr einer Gesetzesverletzung kann von einer schikanösen Rechtsausübung selbst dann nicht gesprochen werden, wenn der geschädigte Urheber seinen Unterlassungsanspruch nur gegen einen von mehreren Gesetzesverletzern richtet. Entscheidungstexte 4 Ob 374/79 Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: ABGB §354 BABGB §523 AABGB §523 CcABGB §1432UrhG §81UWG §14 A2ZPO §226 IIB12ZPO §226 IVZPO §405 A
Rechtssatz: Die Unterlassungsklage ist ein Mittel des vorbeugenden Rechtsschutzes und kann bereits vorgefallene, der Vergangenheit angehörige Zuwiderhandlungen nicht mehr ungeschehen machen. Ein Anspruch auf Unterlassung seiner Handlung, die bereits geschehen ist und nicht mehr vorgenommen werden kann, ist denkunmöglich. E... mehr lesen...
Norm: UrhG §3UrhG §16 Abs1UrhG §16 Abs3UrhG §81
Rechtssatz: Untersagung eines "Parallelimportes" von Schallplatten nach Österreich durch die Wahrnehmungsgesellschaft unter Berufung auf ihr Verbreitungsrecht nach § 16 Abs 1 UrhG (Austro-Mechana-Gramola). Entscheidungstexte 4 Ob 302/79 Entscheidungstext OGH 10.07.1979 4 Ob 302/79 Veröff: SZ 52/114 = EvBl 1979/242 S 662 = ÖBl 1... mehr lesen...